Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat
Year: 2019
Author: Warg, Gunter
Recht und Politik, Vol. 55 (2019), Iss. 1 : pp. 15–32
Abstract
Der Linksextremismus rückt meist nur punktuell in das öffentliche Bewusstsein, wenn er sich in gewalttätigen Aktionsformen äußert (wie bei den G20-Krawallen 2017 in Hamburg). Dabei ist hier wie auch bei den anderen Erscheinungsformen des politischen Extremismus die Unterscheidung zwischen legitimen Protestformen einerseits und illegitimen, weil individual- oder gemeinschaftsschädlichen Aktionen andererseits in einem liberalen Rechtsstaat von zentraler Bedeutung. Der Beitrag von Gunter Warg versucht, diese Grenzlinien am Maßstab der Gewaltfrage nachzuzeichnen.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/rup.55.1.15
Recht und Politik, Vol. 55 (2019), Iss. 1 : pp. 15–32
Published online: 2019-01
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 18
Author Details
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Gunter Warg: Gewalt als Ansatz zur Systemüberwindung? – Grenzen des legitimen Diskurses im demokratischen Verfassungsstaat | 15 | ||
I. Einleitung | 15 | ||
II. Die Bedeutung der Meinungsfreiheit im demokratischen Rechtsstaat | 16 | ||
III. Grenzen der Meinungsfreiheit | 18 | ||
1. Begrenzungen nur mit meinungsneutralen Gesetzen | 18 | ||
2. Rechtsbruch als taugliche Grenze? | 19 | ||
3. „Friedlichkeit” als immanente Schranke aller Kommunikationsgrundrechte | 20 | ||
4. Diskrepanz zwischen „Friedlichkeit” i.S.d. Art. 8 GG und den „allgemeinen Gesetzen” nach Art. 5 II GG? | 23 | ||
5. Einschüchterung als Kriterium der Unfriedlichkeit | 15 | ||
6. Begriff der Gewalt als zentrales Element der „Unfriedlichkeit” | 15 | ||
IV. Gewaltkriterium als politisch unverdächtige Grenze der Freiheit | 15 | ||
V. Gewaltfreiheit als Funktionsbedingung der Demokratie | 15 | ||
VI. Gewaltverzicht des Bürgers und staatliches Gewaltmonopol als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung | 15 | ||
VII. Friedlicher Diskurs als Erfüllungsgehilfe im gesellschaftlichen Willensbildungsprozess | 15 | ||
Brandenburg: SPD und Linke wollen paritätische Wahllisten | 15 |