Year: 2020
Author: Möllers, Maximilian Chr. M., Möllers, Martin H. W.
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 156–166
Abstract
Durch Gesetz vom 3. Dezember 2015 war ins Strafgesetzbuch (StGB) die Vorschrift des § 217 StGB, welche die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, als abstraktes Gefährdungsdelikt, das eines tatsächlichen Vollzugs oder auch nur des Versuchs einer Selbsttötung nicht bedurfte, aufgenommen worden. Schutzgut der Norm war die Freiheit zur Selbstbestimmung derjenigen, die auf natürlichem Wege sterben wollten. Gleichzeitig begrenzte diese Norm fortan die freie Entscheidung des Einzelnen, sein Leben durch assistierte Selbsttötung zu beenden. Daher richteten sich die Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG zu entscheiden hatte, unmittelbar gegen § 217 StGB. Beschwerdeführer waren schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit geschäftsmäßig angebotener Unterstützung Dritter selbst beenden wollten, Vereine, die eine solche Unterstützung anboten, einschließlich ihrer organschaftlichen Vertreter und Mitarbeiter, und Ärzte, die in der ambulanten oder stationären Patientenversorgung tätig sind. Schließlich waren Beschwerdeführer auch Rechtsanwälte, die über Suizidhilfe beraten und diese vermitteln.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/rup.56.2.156
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 156–166
Published online: 2020-04
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 11
Author Details
-
Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System
Das Bundesverfassungsgericht und seine Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten
Möllers, Martin H. W.
2023
https://doi.org/10.1007/978-3-658-37532-4_72-1 [Citations: 0]
Section Title | Page | Action | Price |
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Maximilian Chr. M. Möllers und Martin H. W. Möllers: Geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe als neuer Wirtschaftszweig? | 156 | ||
I. Einleitung zur Problematik | 156 | ||
II. Der Grundrechtsschutz der Selbstbestimmung über den Tod | 158 | ||
III. Grenzen des staatlichen Lebensschutzes | 160 | ||
IV. Weitere Grundrechtsverletzungen durch die Normierung des § 217 StGB | 163 | ||
V. Wird geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe zum neuen, lukrativen Wirtschaftszweig? | 164 | ||
VI. Kurze Zusammenfassung | 156 | ||
Berlin: Ulrike Lembke neue Richterin am Verfassungsgerichtshof | 156 |