Year: 2020
Author: Wiegandt, Manfred H.
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 211–214
Abstract
In den Wochen nach dem 18. Dezember 2019, als das Repräsentantenhaus mit dem Impeachment das Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Donald J. Trump einleitete, hielt dies die USA als nahezu einziges Thema in Atem, um dann, als der Senat den Prozess am 5. Februar 2020 mit seinem „Freispruch“ abschloss, in normales Fahrwasser umzuschwenken und das Interesse auf den demokratischen Vorwahlwahlkampf zu richten. Inzwischen sind die Schlagzeilen, wie wohl überall in der Welt, fast ausschließlich von der Corona-Krise usurpiert. Trotzdem sollte aus verfassungspolitischem Interesse kurz auf das gescheiterte Impeachment-Verfahren gegen Präsident Donald Trump zurückgeblickt werden.1 Die Grundlagen des Impeachment ergeben sich aus den wenigenWorten der US-Verfassung in Art. II § 42. Noch spärlicher sind die Ausführungen über das Verfahren. In Art. I § 2 (2) heißt es lediglich, dass das Repräsentantenhaus das alleinige Recht zum Impeachment, also zur Anklageerhebung, hat, während Art. I § 6 bestimmt, dass der Senat das alleinige Recht hat, den Impeachment- Prozess (unter Vorsitz des Chief Justice des Supreme Court) zu führen und dass es zu einer Verurteilung (und damit Amtsenthebung) einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder bedarf.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/rup.56.2.211
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 2 : pp. 211–214
Published online: 2020-04
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 4
Author Details
Section Title | Page | Action | Price |
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RECHTSPOLITISCHES AUS DEN USA | 211 | ||
Manfred H. Wiegandt, Wareham, Massachusetts: Kontrolle des US-Präsidenten unmöglich? | 211 |