Year: 2020
Author: Meier, Horst
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 4 : pp. 526–530
Abstract
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – dieser allgemeine Gleichheitssatz gehört seit der amerikanischen und französischen Revolution zum Traditionsbestand der modernen Verfassungen, und er galt auch für dieWeimarer Reichsverfassung von 1919. Das Grundgesetz von 1949 knüpfte daran an, ging aber einen Schritt weiter. „Niemand“, heißt es dort in Art. 3 Abs. 3, „darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“. Das ausdrückliche Verbot der politischen Diskriminierung ist eine Reaktion auf die Entrechtungspolitik, die das Naziregime gegen Andersdenkende betrieb. Mit dem Grundgesetz – das in Kraft treten konnte, weil die Alliierten Nazideutschland besiegt hatten –, wollte man jegliche Form von Willkür und Benachteiligung beenden.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/rup.56.4.526
Recht und Politik, Vol. 56 (2020), Iss. 4 : pp. 526–530
Published online: 2020-10
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 5
Author Details
Section Title | Page | Action | Price |
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Horst Meier: „Kein Bett für Nazis”? | 526 | ||
In eigener Sache | 530 |