Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung
Year: 2021
Author: Eisele, Jörg
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 51–59
Abstract
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist eine Strafbarkeit aufgrund der Erfolgsqualifikation des § 251 StGB nicht deshalb zu verneinen, weil Ärzte im Hinblick auf eine Patientenverfügung von einer Weiterbehandlung des schwer verletzten Opfers eines Raubes absehen. Hierbei erlangt das in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 GG verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht Bedeutung, das auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erfasst. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Behandlungsverzicht objektiv als nicht unvernünftige Maßnahme zu qualifizieren ist.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.51
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 51–59
Published online: 2021-01
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 9
Author Details
Section Title | Page | Action | Price |
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Jörg Eisele: Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung | 51 | ||
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 17. März 2020, 3 StR 574/19 | 51 | ||
I. Verwirklichung des Grundtatbestands des Raubes | 51 | ||
II. Zum Element der Leichtfertigkeit | 52 | ||
III. Allgemein: Der gefahrspezifische Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt | 52 | ||
IV. Allgemein: Unterbrechung des gefahrspezifischen Zusammenhangs durch Dritt- oder Opferverhalten | 53 | ||
V. Zur Bedeutung der ärztlichen Behandlung für den gefahrspezifischen Zusammenhang | 54 | ||
VI. Zur Bedeutung des Patiententestaments für den gefahrspezifischen Zusammenhang | 55 | ||
1. Umsetzung der Patientenverfügung durch die Ärzte | 55 | ||
2. Patientenverfügung und aktualisierter Patientenwille des Tatopfers | 56 | ||
VII. Abschließend: Zum Element der Vorhersehbarkeit | 58 | ||
Abstract | 59 |