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Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung

Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung

Year:    2021

Author:    Eisele, Jörg

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 51–59

Abstract

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist eine Strafbarkeit aufgrund der Erfolgsqualifikation des § 251 StGB nicht deshalb zu verneinen, weil Ärzte im Hinblick auf eine Patientenverfügung von einer Weiterbehandlung des schwer verletzten Opfers eines Raubes absehen. Hierbei erlangt das in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 GG verankerte Allgemeine Persönlichkeitsrecht Bedeutung, das auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erfasst. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Behandlungsverzicht objektiv als nicht unvernünftige Maßnahme zu qualifizieren ist.

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Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.51

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 51–59

Published online:    2021-01

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    9

Author Details

Eisele, Jörg

Section Title Page Action Price
Jörg Eisele: Gefahrspezifischer Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt bei Behandlungsabbruch im Einklang mit einer Patientenverfügung 51
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 17. März 2020, 3 StR 574/19 51
I. Verwirklichung des Grundtatbestands des Raubes 51
II. Zum Element der Leichtfertigkeit 52
III. Allgemein: Der gefahrspezifische Zusammenhang beim erfolgsqualifizierten Delikt 52
IV. Allgemein: Unterbrechung des gefahrspezifischen Zusammenhangs durch Dritt- oder Opferverhalten 53
V. Zur Bedeutung der ärztlichen Behandlung für den gefahrspezifischen Zusammenhang 54
VI. Zur Bedeutung des Patiententestaments für den gefahrspezifischen Zusammenhang 55
1. Umsetzung der Patientenverfügung durch die Ärzte 55
2. Patientenverfügung und aktualisierter Patientenwille des Tatopfers 56
VII. Abschließend: Zum Element der Vorhersehbarkeit 58
Abstract 59