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Ein neuer Fall des BGH zum Alternativvorsatz – Urteil vom 14. 1. 2021 (4 StR 95/20)

Ein neuer Fall des BGH zum Alternativvorsatz – Urteil vom 14. 1. 2021 (4 StR 95/20)

Year:    2021

Author:    Joerden, Jan C.

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 31–39

Abstract

Dieser Beitrag rezensiert ein neues Urteil des BGH (vom 14. 1. 2021 – 4 StR 95/20) zum Problem des sog. Alternativvorsatzes (dolus alternativus). Ein dolus alternativus ist insbesondere dann gegeben, wenn sich ein Straftäter vorstellt, von zwei Tatobjekten entweder das eine oder das andere zu verletzen, aber ausschließt, beide zugleich zu verletzen. In der einschlägigen Literatur ist vor allem strittig, ob dem Täter hier zwei Vorsätze (in Bezug auf beide von dem Täter in den Blick genommene Tatbestandsverwirklichungen) zuzurechnen sind oder ob ihm nur einer der beiden in Betracht kommenden Vorsätze zugerechnet werden sollte. Der BGH folgt mit der o. g. Entscheidung der ersten Ansicht, während in dem vorliegenden Beitrag demgegenüber die zweite Ansicht verteidigt wird. Die Fragestellung ist insbesondere dann virulent, wenn die betreffenden Delikte unterschiedliche Schwere aufweisen (wie z. B. bei § 212 StGB einerseits und § 303 StGB andererseits). Wie damit umgegangen werden sollte, wird ebenfalls hier näher erörtert.

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Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/zfl.30.1.31

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 30 (2021), Iss. 1 : pp. 31–39

Published online:    2021-01

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    9

Author Details

Joerden, Jan C.

Section Title Page Action Price
Jan C. Joerden: Ein neuer Fall des BGH zum Alternativvorsatz – Urteil vom 14.1.2021 (4 StR 95/20) 31
I. Das Problem des dolus alternativus 31
II. Die 1. Hauptthese: Zwei Vorsätze sind zuzurechnen 32
III. Drei Einwände gegen die 1. Hauptthese 32
1. Einwand: Gleichstellung von dolus alternativus und dolus cumulativus? 33
2. Einwand: Unplausible Konsequenzen bei vielen Alternativen 34
3. Einwand: Doppeltes alternatives „Billigen”? 35
IV. Die 2. Hauptthese: Nur ein Vorsatz ist zuzurechnen 35
V. Drei Subthesen zur 2. Hauptthese 37
1. Subthese: Der „erfolgreiche” Vorsatz ist zuzurechnen 37
2. Subthese: Der Vorsatz ist zuzurechnen, der den „milderen” strafrechtlichen Vorwurf ermöglicht 38
3. Subthese: Der Vorsatz ist zuzurechnen, der den „schärferen” strafrechtlichen Vorwurf ermöglicht 38
Abstract 39