THIS IS THE DEV/TESTING WEBSITE IPv4: 18.222.226.47 IPv6: || Country by IP: GB
Journals
Resources
About Us
Open Access

Grundrechtsschutz sozialer Emergenz. Eine Neukonfiguration juristischer Personalität in Art. 19 Abs. 3 GG angesichts webbasierter Kollektivitätsformen

Grundrechtsschutz sozialer Emergenz. Eine Neukonfiguration juristischer Personalität in Art. 19 Abs. 3 GG angesichts webbasierter Kollektivitätsformen

Year:    2014

Author:    Ingold, Albert

Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 2 : pp. 193–226

Abstract

Der Beitrag widmet sich der Frage, wie für kollektive Interaktionsstrukturen effektiver Grundrechtsschutz gewährleistet werden kann: Neuerungen in der internetbasierten Kommunikation etablieren zunehmend Formen kollektiven Handelns, die sich aus neuartigen Konnektivitätsstrukturen generieren, ohne hierarchische Koordination auskommen und sogar spontan sowie unter Verzicht auf feste Organisationsstrukturen zu agieren vermögen. Diese Kollektivitäten lassen sich nicht mehr als Kategorie kollektiven Seins, sondern nur prozeduralisiert als soziale Praxis, als Kategorie kollektiven Handelns verstehen. Wesensmerkmal solcher Kollektivitätsformen ist ihre soziale Emergenz, also das Auftauchen neuartiger, kohärenter Eigenschaften höherer Ordnung im Prozess der Selbstorganisation eines komplexen Systems, die sich aufgrund vielfältiger Wechselwirkungen nicht auf individuelle Einzelbeiträge zurückführen lassen. Die Folgen sozialer Emergenz stellen vor allem in ihrer Flexibilität und Irreduzibilität eine Herausforderung für den juristischen Umgang mit derartigen Kollektivitätsformen dar. Es geht um die rechtsdogmatische Integration sozialer Emergenz in das System des Grundrechtsschutzes anlässlich der rechtlichen Herausforderungen durch webbasierte Kollektivitätsformen.

Um einem blinden Fleck des Grundrechtssystems abzuhelfen, werden verschiedene Modelle skizziert: eine Zurechnung der Wirkungen sozialer Emergenz zu Individualgrundrechten mittels des Kriteriums kollektiver Intentionalität, die Konstruktion einer objektiv-rechtlichen Grundrechtsdimension für Effekte sozialer Emergenz sowie die Anerkennung sozial emergenterKollektivitäten als eigene Grundrechtsträger. Dabei zeigt sich, dass ein modifiziertes Begriffsverständnis der “juristischen Person“ in Art. 19 Abs. 3 GG den umfassendsten und vielversprechendsten Ansatz für eine Neukonfiguration des öffentlich-rechtlichen Umgangs mit Kollektivitätsformen bietet.

You do not have full access to this article.

Already a Subscriber? Sign in as an individual or via your institution

Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/staa.53.2.193

Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 2 : pp. 193–226

Published online:    2014-06

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    34

Author Details

Ingold, Albert

  1. Der Wandel der Rechtssemantik in der postmodernen Gesellschaft. Von der Subsumtion zur Abwägung und zu einer Semantik der Netzwerke

    Ladeur, Karl-Heinz

    Rechtstheorie, Vol. 45 (2014), Iss. 4 P.467

    https://doi.org/10.3790/rth.45.4.467 [Citations: 1]
  2. Behördliche Internetportale im Lichte des Allgemeinen Verwaltungsrechts: Zur Renaissance des Rechts der öffentlichen Einrichtungen

    Ingold, Albert

    Die Verwaltung, Vol. 48 (2015), Iss. 4 P.525

    https://doi.org/10.3790/verw.48.4.525 [Citations: 0]
  3. Relative Rechtssubjektivität

    Kersten, Jens

    Zeitschrift für Rechtssoziologie, Vol. 37 (2017), Iss. 1 P.8

    https://doi.org/10.1515/zfrs-2017-0002 [Citations: 1]
  4. Mensch-Algorithmus-Hybride als (Quasi-)Organisationen? Zu Verantwortung und Verantwortlichkeit von digitalen Kollektivakteuren

    Beckers, Anna | Teubner, Gunther

    Soziale Systeme, Vol. 26 (2022), Iss. 1-2 P.95

    https://doi.org/10.1515/sosys-2021-0004 [Citations: 3]