THIS IS THE DEV/TESTING WEBSITE IPv4: 18.223.211.185 IPv6: || Country by IP: GB
Journals
Resources
About Us
Open Access

Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik

Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik

Year:    2011

Author:    Büchner, Bernward

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 20 (2011), Iss. 1 : pp. 30–31

Abstract

You do not have full access to this article.

Already a Subscriber? Sign in as an individual or via your institution

Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/zfl.20.1.30

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 20 (2011), Iss. 1 : pp. 30–31

Published online:    2011-01

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    2

Author Details

Büchner, Bernward

  1. Schlussbericht Enquete-Kommission, BTDrs. 14/9020, S. 112  Google Scholar

Section Title Page Action Price
Bernward Büchner: Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik 30
1. Hauptbetroffener der PID ist der menschliche Embryo. Er ist Träger der Menschenwürde und des Rechts auf Leben. 30
2. Eltern haben kein Verfügungsrecht über ihre Nachkommen. Sie sind ihnen zur Fürsorge anvertraut. Das gilt auch für künstlich erzeugte Embryonen. 30
3. Die im Rahmen der PID künstlich erzeugten Embryonen werden nicht wie Rechtssubjekte behandelt, denen Menschenwürde und Lebensrecht zustehen. Es findet eine „Qualitätsauswahl“ nach genetischen Kriterienstatt. 30
4. Mit der Schutzpflicht des Staates für menschliche Embryonen ist es unvereinbar, künstliche Befruchtungen ohne individuelle Übertragungsabsicht für den einzelnen Embryo zuzulassen. 31
5. Eine „Zeugung auf Probe“ ist genauso inakzeptabel wie eine „Schwangerschaft auf Probe“. Aus dem faktischen Missbrauch von § 218a Abs. 2 StGB ergibt sich kein Argument zugunsten der PID. 31