Year: 2022
Author: Lurz, Daniela M. R.
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 3 : pp. 261–276
Abstract
Trotz des fortpflanzungsmedizinischen Fortschritts der letzten Jahrzehnte sowie einem gewandelten Verständnis in der Gesellschaft hinsichtlich Familiengestaltung und der Stärkung von Frauenrechten hält der Gesetzgeber an dem Verbot der heterologen Eizellspende fest. Unter dem Deckmantel des Schutzes des Kindeswohls bleibt veraltetes Recht geltendes Recht. Im seit über 30 Jahren nahezu unveränderten deutschen „Gesetz zum Schutz von Embryonen“ (Embryonenschutzgesetz – ESchG) spiegelt sich ein seinerzeit wohl herrschender juristischer, medizinischer und wissenschaftlicher Zeitgeist sowie Kenntnisstand wider, der heutzutage aber archaisch anmutet und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken über den gesetzlichen Status der Eizellspende als illegale Fortpflanzungstechnik aufwirft.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/zfl.31.3.261
Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 3 : pp. 261–276
Published online: 2022-07
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 16
Keywords: Eizellspende Selbstbestimmungsrecht Reproduktionsmedizin Fortpflanzungsfreiheit Samenspende gespaltene Mutterschaft Biomedizinrecht Kindeswohl Gleichheitssatz künstliche Befruchtung
Author Details
Section Title | Page | Action | Price |
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Daniela M. R. Lurz: Das Verbot der Eizellspende. Ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frau? | 261 | ||
Ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Frau? | 261 | ||
I. Ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung – In Wirklichkeit mehr Schein als Sein? | 261 | ||
II. Das obsolete Verbot der Eizellspende gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 ESchG | 262 | ||
III. Die Dimensionen der einschlägigen Grundrechte und Rechtsgüter | 264 | ||
IV. Die Entscheidung des BGH vom 16.06.2021, Az. XII ZB 58/20 | 269 | ||
V. Neuregelung der Eizellspende und legislative Konsequenzen | 261 | ||
VI. Abschließende Bewertung und Ausblick | 261 | ||
Abstract | 261 | ||
Schlagworte | 261 |