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Hinterbliebenengeld für ein erst Nach der Tötung des Vaters geborenes Kind

Hinterbliebenengeld für ein erst Nach der Tötung des Vaters geborenes Kind

Year:    2022

Author:    Lorz, Sigrid

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 3 : pp. 307–320

Abstract

Ist eine Person durch ein haftungsrelevantes Verhalten ums Leben gekommen, so gewährt § 844 Abs. 3 BGB ihren Hinterbliebenen für das dadurch zugefügte seelische Leid einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld. Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist dabei auf diejenigen Hinterbliebenen beschränkt, die zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom August 2021 einem erst nach der Tötung seines Vaters geborenen Kind einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld versagt. Ein Nasciturus sei noch nicht rechtsfähig und habe zu seinem Vater noch keine tatsächlich gelebte soziale Beziehung aufgebaut. Die Urteilsbesprechung beleuchtet die gerichtlichen Argumentationslinien und nimmt die Regelung zum Hinterbliebenengeld einschließlich ihrer Stellung im haftungsrechtlichen Regelungsgefüge genauer in den Blick. Die Entscheidung des Gerichts verdient im Ergebnis uneingeschränkte Zustimmung: De lege lata steht dem im Zeitpunkt der Verletzung seines Vaters noch nicht geborenen Kind kein Anspruch auf Hinterbliebenengeld zu.

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Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/zfl.31.3.307

Zeitschrift für Lebensrecht, Vol. 31 (2022), Iss. 3 : pp. 307–320

Published online:    2022-07

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    14

Keywords:    Hinterbliebenengeld Nasciturus Leibesfrucht Entschädigung besonderes persönliches Näheverhältnis seelisches Leid Rechtsfähigkeit

Author Details

Lorz, Sigrid

Section Title Page Action Price
Sigrid Lorz: Hinterbliebenengeld für ein erst nach der Tötung des Vaters geborenes Kind. Besprechung des Urteils des OLG München vom 5. August 2021 – 24 U 5354/20 307
Besprechung des Urteils des OLG München vom 5. August 2021 – 24 U 5354/20 307
I. Problemaufriss 307
II. Rechtsfähigkeit des Anspruchstellers als tatbestandsimmanente Voraussetzung 309
III. Besonderes persönliches Näheverhältnis des Nasciturus zu seinem Vater 310
1. Vermutung eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses 311
2. Tatsächlich gelebte soziale Beziehung 312
3. Verhindern einer künftigen sozialen Beziehung 314
IV. Systematische Einordnung im haftungsrechtlichen Regelungsgefüge 315
1. § 844 Abs. 3 BGB als doppelte Ausnahmeregelung 315
2. Vergleich zum Anspruch auf Ersatz für den entzogenen Unterhalt 307
V. Gedanken de lege ferenda 307
Abstract 307
Damages for loss and suffering for a child born only after his fathers death. 307
Discussion of the judgement of the Munich Higher Regional Court of 5 August 2021 – 24 U 5354/20 307
Schlagworte 307