Art. 33 Abs. 4 GG als Privatisierungsschranke. Zugleich Anmerkung zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 05.12. 2008, 2/07
Year: 2010
Author: Thiele, Alexander
Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 2 : pp. 274–298
Abstract
Die Privatisierung erscheint in Zeiten knapper öffentlicher Kassen als geradezu ideale Lösung, um sich ungeliebter und kostspieliger staatlicher Aufgaben zu entledigen und den staatlichen Haushalt zu entlasten. Sofern materielle Privatisierungen ausscheiden, wird zumindest versucht, durch funktionelle Privatisierungen das ökonomische Risiko auf Private abzuwälzen. Auch nach Jahrzehnten ist indes nicht eindeutig geklärt, welche Rolle Art. 33 Abs. 4 GG in diesem Zusammenhang spielt. Eine unlängst auf dem Gebiet des Strafvollzugs ergangene und zum Teil problematische Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs bietet nun Anlass, dieser Frage etwas näher nachzugehen. Als Ergebnis zeigt sich, dass Art. 33 Abs. 4 GG auch funktionellen Privatisierungen deutliche Schranken setzt. Vor allem der Vollzug wesentlicher Aufgaben ist in der Regel Beamten zu übertragen. Ausnahmen bedürfen eines Gesetzes, an welches neben quantitativen auch qualitative Anforderungen zu stellen sind. Das betrifft vornehmlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wobei als sachliche Gründe für eine Übertragung allein solche in Betracht kommen, die mit der Aufgabenerfüllung in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
You do not have full access to this article.
Already a Subscriber? Sign in as an individual or via your institution
Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/staa.49.2.274
Der Staat, Vol. 49 (2010), Iss. 2 : pp. 274–298
Published online: 2010-02
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 25