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JUSTIZREVOLUTIONEN

JUSTIZREVOLUTIONEN

Year:    2012

Author:    Schilling, Theodor

Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 4 : pp. 525–558

Abstract

Mit der Entscheidung, die Unabhängigkeit der Gerichte von den anderen Gewalten zu garantieren und Gerichtsentscheidungen mit der Möglichkeit der Rechtskraft auszustatten, liefert der originäre Verfassungsgeber sein Werk den Gerichten aus. In Rechtsordnungen, die diese Grundsätze garantieren, können, wenn man unter “revolutionär“ ein Abweichen vom Bauplan des originären Verfassungsgebers versteht, innovative Gerichtsentscheidungen nicht als revolutionär angesehen werden, selbst wenn das Gericht dabei die Verfassung auch tiefgreifend ändert. Erst wenn das Gericht seine Entscheidung zweifelsfrei auf keine oder eine der Rechtsordnung fremde Norm stützt, handelt es nicht mehr als Organ dieser Rechtsordnung, sondern revolutionär. Erst hier liegt die “Entscheidung“ eines Scheinorgans vor, also nur eine Äußerung der das Gericht konstituierenden Privatpersonen, die ihre Rolle als Richter abgelegt haben. Das kommt regelmäßig nur in politischen Umbruchsituationen vor. Wird die revolutionäre Rechtsordnung wirksam, so kann diese Äußerung rückwirkend als Entscheidung eines Gerichts der neuen Rechtsordnung gedeutet werden. Als Justizrevolutionen lassen sich verschiedene Entscheidungen aus dem Rechtskreis des common law auffassen, die im Zusammenhang mit politischen Revolutionen ergangen sind. Auch eine frühe Entscheidung des EuGH lässt sich so verstehen. Gelegentlich als revolutionär angesprochene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind hingegen schlicht als Verfassungsrechtsfortbildung zu begreifen.

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Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/staa.51.4.525

Der Staat, Vol. 51 (2012), Iss. 4 : pp. 525–558

Published online:    2012-10

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    34

Author Details

Schilling, Theodor

  1. Eine neue Verfassung für Deutschland. Art. 146 GG und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

    Schilling, Theodor

    Der Staat, Vol. 53 (2014), Iss. 1 P.95

    https://doi.org/10.3790/staa.53.1.95 [Citations: 0]