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Rang und Verfassung – Wer ist die Nummer Zwei im Staate

Rang und Verfassung – Wer ist die Nummer Zwei im Staate

Year:    2013

Author:    Hartmann, Jürgen

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 4 : pp. 662–677

Abstract

Das Placement, also die Verteilung der Plätze in einer Aufzählung, Begrüßung, Tisch- oder Sitzordnung, war zu allen Zeiten Anlass für Streitigkeiten. Man hat geglaubt, den Rang-Streitigkeiten ihre Bedeutung zu nehmen, indem man das die Erstellung von Placements regelnde Rangwesen aus dem Verfassungsrecht verdrängte und einer Art rechtsfreiem Raum, dem Protokoll, zuwies. Die Folge ist eine bei staatlichen Organen oder privaten Verbänden weit verbreitete Unsicherheit im Umgang mit Rängen, von der auch die obersten Organe der Bundesrepublik Deutschland nicht frei sind.

Gleichwohl finden sich im Grundgesetz verbindlicher Aussagen, die eine feste Rangordnung der Staatsorgane der Bundesrepublik begründen. Bisweilen reichen ihre Wurzeln zurück bis in das Rangwesen der Frühen Neuzeit.

Die in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Rangordnung der obersten Staatsorgane ist mit den Aussagen des Grundgesetzes nicht vereinbar.

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Journal Article Details

Publisher Name:    Global Science Press

Language:    German

DOI:    https://doi.org/10.3790/staa.52.4.662

Der Staat, Vol. 52 (2013), Iss. 4 : pp. 662–677

Published online:    2013-12

AMS Subject Headings:    Duncker & Humblot

Copyright:    COPYRIGHT: © Global Science Press

Pages:    16

Author Details

Hartmann, Jürgen