Year: 2018
Author: Edenharter, Andrea
Der Staat, Vol. 57 (2018), Iss. 2 : pp. 227–265
Abstract
Das Verhältnis zwischen dem EuGH und den nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten erweist sich insbesondere im Bereich des Grundrechtsschutzes als problematisch, da insoweit sowohl der EuGH als auch die nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte jeweils das “letzte Wort” für sich beanspruchen. Dem EuGH geht es dabei um die Sicherung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts vor dem nationalen Verfassungsrecht, während die mitgliedstaatlichen Verfassungs- und Höchstgerichte die jeweiligen nationalen Besonderheiten beim Grundrechtsschutz bewahren wollen. Beide Positionen sind dem Grundsatz nach miteinander unvereinbar, so dass auftretende Jurisdiktionskonflikte nur im Wege des richterlichen Dialogs und der wechselseitigen Verständigung aufgelöst werden können. Zur Vermeidung derartiger Jurisdiktionskonflikte sollte der EuGH ein Konzept zur Abstufung der Kontrolldichte entwickeln, wie es in der Rechtsprechung des EGMR in Form der
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/staa.57.2.227
Der Staat, Vol. 57 (2018), Iss. 2 : pp. 227–265
Published online: 2018-02
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 39