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Zum Verhältnis von Recht und Wirklichkeit in der juristischen Hermeneutik, entwickelt an Fragen der Verfassungsinterpretation
Zum Verhältnis von Recht und Wirklichkeit in der juristischen Hermeneutik, entwickelt an Fragen der Verfassungsinterpretation
Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 8
(1966)
Aufriß einer Vorlesung. (Sonderdruck aus: Das Recht im sozialen Ordnungsgefüge)
(1966)
Rede, bei Antritt des Rektorats am 15. Oktober 1902 gehalten
(1902)