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Der Begriff der strafrechtswidrigen Handlung

Der Begriff der strafrechtswidrigen Handlung

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Zugleich ein kritischer Versuch zur Systematik des Schuldstrafrechts

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Vorwort des Herausgebers 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
I. Einige Bemerkungen über den Stand der deutschen Strafrechtswissenschaft im allgemeinen und den Stand des Handlungsproblems im besonderen 13
II. Über die zur Bestimmung des Handlungsbegriffs eingeschlagene Methode 17
III. Die rechtsphilosophische Grundlage: Recht als „Norm 23
Erster Teil: Der Handlungsbegriff der Sollenstheorie 27
§ 1. Norm und Freiheit. Die Entwicklung des Handlungsbegriffs aus dem Wesen des sittlichen Sollens 27
§ 2. Blick auf die juristischen Handlungslehren 31
I. Die kausale Handlungslehre 32
II. Die finale Handlungslehre 32
III. Die soziale Handlungslehre 35
IV. Kritik der finalen Handlungslehre 36
§ 3. Moderne Tendenzen zum Handlungsbegriff der Sollenstheorie 40
I. Die Auffassung Hardwigs 40
II. Die Auffassung E. A. Wolffs 48
§ 4. Das Recht als (sittliches) Sollen und der Begriff der „objektiv rechtswidrigen Handlung 50
I. Darlegung der Problematik: Der Unfreie als „untauglicher Normadressat 50
II. Ein moderner Lösungsversuch: Die Auffassung Armin Kaufmanns 52
III. Der Begriff der objektiven Rechtswidrigkeit als Ausdruck der Zwangstheorie 56
Zweiter Teil: Der Handlungsbegriff der Zwangstheorie 61
§ 5. Eingrenzung des Handlungsproblems auf den Begriff des „Verhaltens 61
I. Die Funktion des Strafrechts nach der Zwangstheorie 61
II. Die Bestimmung des Handlungsbegriffs als Bewirkung 62
1. Die verschiedenen Möglichkeiten der Fassung des Handlungsbegriffs als Wirksamkeitsbeziehung zwischen einem Menschen und einem „Erfolge 62
2. Die Unhaltbarkeit des erfolgsbezogenen Handlungsbegriffs bei näherer Betrachtung: Unmöglichkeit des absoluten Rechtsgüterschutzes 64
3. Erläuterung anhand der Entwicklungsgeschichte des Adäquanzgedankens im Straf- und Zivilrecht 66
§ 6. Der Begriff des menschlichen Verhaltens 69
I. Aufzählung einiger juristischer und nichtjuristischer Verhaltensbegriffe 70
II. Versuch zur methodischen Bestimmung des Verhaltensbegriffs 72
1. Verhalten als „menschliche Seinsäußerung 72
2. Die Bedeutung des Attributs „menschlich 73
III. Der Handlungscharakter der Unterlassung 83
Dritter Teil: Das Verhältsnis der Begriffe „objektive Rechtswidrigkeit\" und „Schuld\" unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit der zugrundeliegenden Prinzipien 88
§ 7. Der Handlungsbegriff der Sollens- und der Zwangstheorie als Ausdrucksform verschiedener Straftheorien 88
I. Der Handlungsbegriff der Sollenstheorie als Erscheinungsform der absoluten Straftheorie 88
II. Der Handlungsbegriff der Zwangstheorie als Erscheinungsform der relativen Straftheorie 89
§ 8. Das sogenannte Schuldstrafrecht als Versuch der systematischen Vereinigung des Begriffs der rechtswidrigen Handlung im Sinne der Sollenstheorie mit dem Begriff der rechtswidrigen Handlung im Sinne der Zwangstheorie 90
I. Bemerkungen über die systematische Tragweite der bisherigen Erörterungen 91
II. Der Begriff der objektiven Rechtswidrigkeit in der modernen Verbrechenslehre 92
III. Der Begriff der subjektiven Rechtswidrigkeit in der Dogmatik des modernen Schuldstrafrechts 93
§ 9. Die Problematik einer systematischen Vereinigung auf der Ebene der Straftheorien 96
I. Das Schuldstrafrecht als Vereinigungstheorie auch im Bereich der Straftheorien 96
II. Die Bedeutung des \"Schuldprinzips 98
III. Die grundsätzliche Unvereinbarkeit der absoluten mit der relativen Straftheorie, dargestellt am Beispiel des Überzeugungstäters 99
§ 10. Recht als Sollen und Recht als Zwang 103
I. Sollen und Zwang als unvereinbare Prinzipien 103
II. Erläuterung anhand der Auffassungen Launs und Binders 106
Zusammenfassung und Ausblick 109
I. Zusammenfassung 109
II. Einige Aspekte zu den einander ausschließenden rechtsphilosophischen Prinzipien selbst 114
Literaturverzeichnis 118