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Der Arbeitnehmer im liberalisierten Welthandel

Der Arbeitnehmer im liberalisierten Welthandel

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Freizügigkeit, Entsendung und Freie Exportzonen

Product Summery

Die Autorin untersucht die Auswirkungen der Liberalisierung des Welthandels auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern. Diese zeigen sich insbesondere bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Entsendung und der Arbeit in Freien Exportzonen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es Arbeitnehmern Beschäftigung in anderen Sta

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Ricarda Zeh studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit dem Schwerpunkt Arbeit und soziale Sicherung. Nach der ersten juristischen Prüfung war sie drei Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arbeitsrecht der Universität Freiburg und promovierte bei Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown). Von 2014 bis 2015 absolvierte sie ein LL.M.-Studium an der Columbia Law School in New York City. Seit 2016 ist sie Referendarin am Landgericht Stuttgart mit Stationen unter anderem bei der Kanzlei Gleiss Lutz in München, dem VGH Baden-Württemberg und bei der Kanzlei Marval, O'Farrell & Mairal in Buenos Aires.

Die Autorin untersucht die Auswirkungen der Liberalisierung des Welthandels auf die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern. Diese zeigen sich insbesondere bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Entsendung und der Arbeit in Freien Exportzonen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erlaubt es Arbeitnehmern Beschäftigung in anderen Staaten zu suchen. Die Entsendung ermöglicht kurzfristige Aufenthalte im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse in anderen Staaten. Ein Arbeitsverhältnis kann auch dadurch Modifikationen erfahren, dass der Arbeitnehmer ein für den Export bestimmtes Produkt herstellt. So haben zahlreiche Entwicklungsländer Zonen eingerichtet, in denen das nationale Arbeitsrecht keine Anwendung findet. Die Autorin untersucht die rechtlichen Grundlagen der jeweiligen Arbeitsform und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. In einem zweiten Schritt wird untersucht, mit welchen völkerrechtlichen Mitteln den Auswirkungen des Freihandels auf die Arbeitsbedingungen Grenzen gesetzt werden.»The Employee in Liberalised Trade«

The thesis discusses the effects of liberalised trade on the working conditions of employees. For this purpose three forms of employment are evaluated: free movement of workers, posting of workers and work in Export Processing Zones. The thesis analyses to what extend international labor law can limit those effects by setting internationally binding labour standards or force states to comply with their own national labour law.

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 27
Einleitung 33
A.  Der Arbeitnehmer im liberalisierten Welthandel 33
B.  Ziel der Arbeit und Gang der Untersuchung 34
C.  Stand der Forschung 35
1. Kapitel: Arbeitsformen im liberalisierten Welthandel 37
A. Einführung 37
B.  Eingrenzung der möglichen Arbeitsformen im liberalisierten Welthandel 38
I.  Formen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern 38
1.  Die Arbeitnehmerfreizügigkeit 38
2.  Die Arbeitnehmerentsendung 38
a)  Begriff der Entsendung 38
aa)  Notwendigkeit einer Eingrenzung des Entsendebegriffs 38
bb)  Anhaltspunkt Unionsrecht 39
b)  Die Entsendung von Arbeitnehmern zur Erbringung \neiner Dienstleistung 40
aa)  Die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Dienstleistungsempfänger 40
bb)  Die Entsendung von Arbeitnehmern in eine Niederlassung oder in ein der Unternehmensgruppe angehörendes Unternehmen 40
cc)  Die Entsendung von Arbeitnehmern durch \nein Leiharbeitsunternehmen in ein verwendendes Unternehmen 40
dd)  Weitere Formen der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit 41
c)  Die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen \nder Warenverkehrsfreiheit 41
d)  Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 41
II.  Formen der Arbeit in Freien Exportzonen 42
III.  Zwischenergebnis 42
C.  Rechtliche Realisierung der ausgewählten Arbeitsformen 42
I.  Erforderlichkeit einer weiteren Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 42
II.  Formen der Freizügigkeit von Arbeitnehmern 43
III.  Formen der Arbeit in Freien Exportzonen 43
D.  Ergebnis 44
2. Kapitel: Rechtliche Grundlagen und Schranken der Freizügigkeit 45
A.  Rechtliche Grundlagen der Freizügigkeit 45
I.  Vorgehen 45
II.  Freizügigkeit im Recht der UN und im Recht der ILO 45
III.  Freizügigkeit im Welthandelsrecht 46
1.  Die vier Formen der Dienstleistungserbringung im GATS 46
2.  Dienstleistungserbringung mittels Präsenz natürlicher Personen \n(Mode 4) 47
a)  Wortlaut des Art. I:2(d) GATS und Abs. 1 der Anlage zu Mode 4 47
b)  Einschränkungen gemäß Abs. 2 der Anlage zu Mode 4 48
c)  Kriterium der Beschäftigung bei einem Dienstleister, Abs. 1 Alt. 2 Anlage zu Mode 4 49
d)  Zwischenergebnis zum Umfang der Dienstleistungserbringung mittels der Präsenz natürlicher Personen 51
3.  Stand der Liberalisierung zu Mode 4 51
4.  Erstreckung nationalen Arbeitsrechts auf ausländische Dienstleistungserbringer 53
5.  Ergebnis zur Freizügigkeit im Welthandelsrecht 53
IV.  Freizügigkeit in Verträgen zur regionalen Wirtschaftsintegration 53
1.  Formen regionaler Wirtschaftsintegration 53
2.  Zulässigkeit regionaler Wirtschaftsintegration \nim Recht der WTO 55
3.  Freizügigkeit in ausgewählten regionalen Freihandelszonen 56
a)  Freizügigkeit im NAFTA 56
b)  Freizügigkeit im Mercosur 57
c)  Freizügigkeit in der Europäischen Union 57
aa)  Arbeitnehmerfreizügigkeit 57
bb)  Arbeitnehmerentsendung 59
(1)\tMaßgebliche Grundfreiheit für die entsandten Arbeitnehmer 59
(2)\tRechtsfolgen der Anwendung der Dienstleistungsfreiheit 61
(3)\tVorgaben des Kollisionsrechts 62
(4)\tWirkung der Entsenderichtlinie 63
(a)\tHintergrund 63
(b)\tDie Anwendung des Rechts des Bestimmungslandes nach Art. 3 Entsenderichtlinie 64
(c)\tVereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit? 65
(d)\tDie Entsenderichtlinie im System des Kollisionsrechts 67
(5)\tZwischenergebnis 68
4.  Freizügigkeit in bilateralen Freihandelsabkommen 68
V.  Zwischenergebnis und weitere Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 69
B.  Völkerrechtliche Schranken der Freizügigkeit 70
I.  Vorgehen 70
II.  Quellen des Arbeitsvölkerrechts 70
1.  Mindeststandards der ILO 70
a)  Die ILO 70
aa)  Entstehungsgeschichte der ILO 70
bb)  Struktur und Organe der ILO 71
b)  Die Setzung von Mindeststandards durch die ILO 72
aa)  Ziel eines Arbeitsvölkerrechts 72
bb)  Zulässigkeit arbeitsrechtlicher Mindeststandards im System des freien Welthandels 72
cc)  Instrumentarien der ILO 73
(1)\tDie ILO-Übereinkommen 73
(2)\tDie Empfehlungen der ILO 74
(3)\tDie Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 74
(4)\tDie technische Zusammenarbeit 76
2.  Arbeitsrecht in Internationalen Menschenrechtsabkommen 76
a)  „Labour Rights as Human Rights“? 76
b)  Arbeitsrechte in den Übereinkommen der UN 77
aa)  UN-Charta und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 77
bb)  Die UN-Menschenrechtspakte 77
cc)  Spezielle Übereinkommen zum Schutz \nbesonders gefährdeter Gruppen 78
dd)  Überwachungsorgane 78
c)  Arbeitsrechte in den Übereinkommen des Europarats 79
aa)  Europäische Menschenrechtskonvention 79
bb)  Europäische Sozialcharta 79
cc)  Überwachungsorgane 80
III.  Völkerrechtliche Schranken \nder Arbeitnehmerfreizügigkeit 80
IV.  Völkerrechtliche Schranken der Arbeitnehmerentsendung 81
1.  Völkerrechtliche Schranken der Anwendung \ndes Herkunftslandprinzips 81
a)  ILO-Übereinkommen Nr. 97 und Nr. 143 zum Schutz \nder Wanderarbeitnehmer 81
b)  UN-Wanderarbeitnehmerkonvention 82
c)  Art. 19 Abs. 4 ESC 83
d)  Konsequenzen eines Verstoßes \ngegen die UN-Wanderarbeitnehmerkonvention \nund Art. 19 Abs. 4 ESC 83
aa)  UN-Wanderarbeitnehmerkonvention 83
bb)  ESC 84
2.  Völkerrechtliche Schranken der Anwendung des Rechts \ndes Bestimmungslandes gemäß Art. 3 Entsenderichtlinie 85
3.  Völkerrechtliche Schranken der Einschränkung des Arbeitskampfrechts durch die Rechtsprechung des EuGH zur Entsenderichtlinie 85
a)  Problemstellung 85
b)  Die Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitskampfrecht \nin Entsendefällen 86
c)  Völkerrechtliche Garantie des Arbeitskampfrechts 88
aa)  Übereinkommen der ILO 88
(1)\tILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 zur Vereinigungsfreiheit 88
(2)\tGewährleistung des Streikrechts durch ILO-Übereinkommen Nr. 87? 89
bb)  Garantie des Streikrechts in Menschenrechtskonventionen 91
(1)\tMenschenrechtsübereinkommen der UN 91
(2)\tMenschenrechtsübereinkommen des Europarats 92
d)  Vereinbarkeit der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitskampf in Entsendefällen mit dem Arbeitsvölkerrecht 93
aa)  Darstellung der Problematik am Beispiel des geplanten Streiks der British Airline Pilots’ Association gegen die British Airways 93
bb)  Vereinbarkeit mit ILO-Übereinkommen Nr. 87 94
cc)  Vereinbarkeit mit Art. 8 IPwskR 96
dd)  Vereinbarkeit mit Art. 6 ESC 96
ee)  Vereinbarkeit mit Art. 11 EMRK 97
ff)  Zwischenergebnis 98
4.  Bindung der EU-Mitgliedstaaten bzw. des EuGH \nan das Arbeitsvölkerrecht und Durchsetzungsmechanismen 99
a)  ILO-Übereinkommen 99
aa)  Bindung der EU an ILO-Übereinkommen Nr. 87 99
(1)\tBindung kraft Völkerrechts 99
(2)\tBindung kraft Unionsrechts 100
(3)\tZwischenergebnis 102
bb)  Durchsetzung der Mindeststandards der ILO 103
(1)\tVorlage- und Berichtssystem (Art. 22 ILO-Verfassung) 103
(2)\tBeschwerdeverfahren (Art. 24 ILO-Verfassung) 103
(3)\tKlageverfahren (Art. 26 ILO-Verfassung) 104
(4)\tErgebnis 104
b)  ESC 104
c)  EMRK 105
aa)  Bindung der EU an die EMRK 105
bb)  Durchsetzung 107
V.  Abschließende Bewertung der völkerrechtlichen Schranken der Freizügigkeit 108
1.  Völkerrechtliche Pflicht zur Gleichstellung grenzüberschreitend \ntätiger Arbeitnehmer mit Ortskräften 108
2.  Unvereinbarkeit der Rechtsprechung des EuGH zu Arbeitskämpfen \nin Entsendesituationen mit dem völkerrechtlich \ngewährleisteten Streikrecht 108
3.  Mögliche Durchsetzung des Arbeitsvölkerrechts 111
3. Kapitel: Rechtliche Grundlagen und Schranken der Arbeit in Freien Exportzonen 112
A.  Begriff, Ziele und rechtliche Grundlagen der Arbeit in Freien Exportzonen 112
I.  Arbeit in Freien Exportzonen als weitere durch den liberalisierten Welthandel entstandene Arbeitsform 112
II.  Freie Exportzonen 112
1.  Begriff 112
2.  Entstehungsgeschichte 113
3.  Organisation 114
4.  Ziele 114
III.  Arbeitsrecht in Freien Exportzonen 115
1.  Konzepte zur Regelung des Arbeitsrechts in Freien Exportzonen 115
2.  Methode zur Untersuchung des maßgeblichen Arbeitsrechts in Freien Exportzonen 116
3.  Spezielles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer in Freien Exportzonen 117
a)  Gang der Untersuchung 117
b)  Ausgewählte Beispiele 117
aa)  Mauritius 117
(1)\tFreie Exportzonen in Mauritius 117
(2)\tSpezialgesetzliche Regelungen durch EPZA, 1970 118
(a)\tArbeitszeit 118
(b)\tMutterschutz 119
(c)\tBeendigungsschutz 119
(d)\tReform des EPZA durch den Industrial Expansion Act, 1993 120
(3)\tZwischenergebnis 120
bb)  Bangladesch 121
(1)\tFreie Exportzonen in Bangladesch 121
(2)\tHerausnahme der Freien Exportzonen aus dem Anwendungsbereich arbeitsrechtlicher Gesetze auf Grundlage des BEPZAA, 1980 121
(3)\tSpezialgesetzliche Regelung der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts durch den EPZ Workers’ Associations and Industrial Relations Act, 2004 123
(a)\tEntstehungsgeschichte 123
(b)\tRegelungen der Gründung von Gewerkschaften 123
(c)\tEinschränkungen des Arbeitskampfrechts 125
(d)\tVerlängerung der bestehenden Rechtslage durch den EPZ Workers’ Welfare Association and Industrial Relations Act, 2010 125
(e)\tZwischenergebnis und Ausblick 126
cc)  Pakistan 127
(1)\tFreie Exportzonen in Pakistan 127
(2)\tHerausnahme der Freien Exportzonen aus dem Anwendungsbereich \nnationalen Arbeitsrechts durch die Export Processing Zones Control \nof Employment Rules, 1982 127
(3)\tAusschluss des Streikrechts durch die EPZ Control \nof Employment Rules, 1982 128
(4)\tZwischenergebnis 128
dd)  Türkei 129
(1)\tFreie Exportzonen in der Türkei 129
(2)\tEinschränkung des Streikrechts durch den Free Trade Zones Act, 1985 129
(3)\tZwischenergebnis 129
ee)  Togo 130
(1)\tFreie Exportzonen in Togo 130
(2)\tSpezielle Regelungen zu Einstellung und Entlassung durch Art. 21 Statut de Zone Franche, 1989 130
(3)\tAusschluss der Koalitionsfreiheit durch Art. 33 Décret no. 90 – 40, 1990 130
(4)\tAnwendung des Code du Travail in den Freien Exportzonen gemäß Art. 30 Statut de Zone Franche Industrielle, 2011 131
(5)\tZwischenergebnis 131
ff)  Panama 131
(1)\tFreie Exportzonen in Panama 131
(2)\tEinschränkungen des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen durch Ley 25/1992 132
(a)\tEinschränkungen der Koalitionsfreiheit und des Streikrechts 132
(b)\tEinschränkungen des Befristungsschutzes 133
(c)\tEinschränkungen des Kündigungsschutzes 134
(3)\tReform des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen durch Ley 32/2011 134
(4)\tZwischenergebnis 134
gg)  Nigeria 135
(1)\tFreie Exportzonen in Nigeria 135
(2)\tEinschränkung des Streikrechts in den Zonen durch das Export Processing Zones Decree, 1992 135
(3)\tZwischenergebnis 136
hh)  Iran 136
(1)\tFreie Exportzonen im Iran 136
(2)\tHerausnahme der Freien Exportzonen aus dem Anwendungsbereich des nationalen Arbeitsrechts durch LAFTIZ, 1993 136
(3)\tSpezialgesetzliche Regelung des Arbeitsrechts durch die Regulations \non Employment of Workforce, Insurance and Social Security \nin the Free Trade Industrial Zones, 1994 137
(a)\tKonzept 137
(b)\tVergleich zum maßgeblichen Arbeitsrecht außerhalb der Zonen 137
(aa)\tKündigungschutz 137
(bb)\tArbeitszeit und Urlaub 138
(4)\tZwischenergebnis und Ausblick 138
ii)  Namibia 138
(1)\tFreie Exportzonen in Namibia 138
(2)\tHerausnahme der Freien Exportzonen aus dem nationalen Arbeitsrecht durch den Export Processing Zones Act, 1995 139
(3)\tAusschluss des Streikrechts durch den Export Processing Zones Amendment Act, 1996 139
(4)\tZwischenergebnis und Ausblick 140
c)  Zusammenfassung 141
aa)  Anwendbarkeit und Unanwendbarkeit des nationalen Arbeitsrechts 141
bb)  Hauptsächlich eingeschränkte Arbeitsbedingungen 141
(1)\tHauptsächlich ausgeschlossene Arbeitsbedingungen 141
(2)\tHauptsächlich speziell geregelte Arbeitsbedingungen 142
(3)\tGründe für die Einschränkung dieser Arbeitsbedingungen 142
cc)  Arbeitskampfverbot 142
4.  Die Durchsetzung des nationalen Arbeitsrechts in Freien Exportzonen \nohne ein speziell geregeltes Zonenarbeitsrecht 143
a)  Verbreitung 143
b)  Vorgehensweise 143
c)  Ausgewählte Beispiele 143
aa)  Mexiko 143
(1)\tFreie Exportzonen in Mexiko (Maquiladoras) 143
(2)\tMaßgebliches Arbeitsrecht in den Maquiladoras 145
(3)\tDurchsetzung des Arbeitsrechts in den Maquiladoras 145
(a)\tVerbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts 145
(aa)\tDie Bedeutung von Arbeitnehmerinnen in mexikanischen Maquiladoras 145
(bb)\tDiskriminierungen im Bewerbungsprozess 147
(cc)\tDiskriminierung von schwangeren Arbeitnehmerinnen 150
(dd)\tSexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen 151
(b)\tKoalitionsfreiheit 152
(c)\tArbeitsschutz 154
(d)\tLohn 154
(4)\tZwischenergebnis 154
bb)  Dominikanische Republik 155
(1)\tFreie Exportzonen in der Dominikanischen Republik 155
(2)\tMaßgebliches Arbeitsrecht in den Freien Exportzonen 155
(3)\tDurchsetzung des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen 156
(a)\tVerbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts 156
(b)\tKoalitionsfreiheit 157
(4)\tZwischenergebnis 157
cc)  Jamaika 157
(1)\tFreie Exportzonen in Jamaika 157
(2)\tMaßgebliches Arbeitsrecht in den Freien Exportzonen 158
(3)\tDurchsetzung des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen 158
(4)\tZwischenergebnis 159
dd)  Honduras 159
(1)\tFreie Exportzonen in Honduras 159
(2)\tMaßgebliches Arbeitsrecht 159
(3)\tDurchsetzung des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen 160
(a)\tVerbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts 160
(b)\tArbeitszeit und Lohn 161
(c)\tEinschränkungen der Koalitionsfreiheit 161
(4)\tZwischenergebnis 162
ee)  Nicaragua 162
(1)\tFreie Exportzonen in Nicaragua 162
(2)\tMaßgebliches Arbeitsrecht in den Freien Exportzonen 162
(3)\tDurchsetzung des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen 164
(a)\tArbeitszeit 164
(b)\tLöhne 164
(c)\tArbeitsschutz 164
(d)\tMutterschutz 165
(e)\tKoalitionsfreiheit 165
(4)\tZwischenergebnis 167
ff)  Madagaskar 167
(1)\tFreie Exportzonen in Madagaskar 167
(2)\tMaßgebliches Arbeitsrecht 167
(3)\tDurchsetzung des Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen 168
(a)\tLöhne und soziale Sicherung 168
(b)\tArbeitszeit 168
(c)\tKoalitionsfreiheit 168
(4)\tZusammenfassung 169
d)  Zusammenfassung 169
e)  Gründe der mangelhaften Durchsetzung \ndes Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen 170
5.  Zusammenfassung zum Arbeitsrecht in Freien Exportzonen 171
IV.  Typenbildung 173
1.  Der Ausschluss des nationalen Individualarbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 1) 173
2.  Der Auschluss des nationalen kollektiven Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 2) 173
3.  Vom nationalen Individualarbeitsrecht negativ abweichende Spezialregelungen in den Freie Exportzonen (Typ 3) 174
4.  Vom nationalen kollektiven Arbeitsrecht negativ abweichende Spezialregelungen in den Freie Exportzonen (Typ 4) 174
5.  Unzureichende Durchsetzung des nationalen Individualarbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 5) 174
6.  Unzureichende Durchsetzung des nationalen kollektiven Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 6) 174
B.  Rechtliche Schranken der Arbeit in Freien Exportzonen 175
I.  Mögliche Schranken der Arbeit in Freien Exportzonen 175
II.  Schranken der Arbeit in Freien Exportzonen durch die Übereinkommen der ILO 175
1.  Die ILO und Freie Exportzonen 175
2.  Ratifizierung eines Übereinkommens unter Herausnahme bestimmter geographischer Regionen oder bestimmter Arbeitnehmergruppen? 176
3.  Vereinbarkeit der Arbeitsbedingungen in Freien Exportzonen mit dem Recht der ILO 177
a)  Der Ausschluss des nationalen Individualarbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 1) 177
aa)  Der Ausschluss der Regelungen zur Arbeitszeit in den Freien Exportzonen in Bangladesch 177
(1)\tVorgaben der ILO-Übereinkommen zur zulässigen Höchstarbeitszeit 177
(2)\tVereinbarkeit eines Ausschlusses des nationalen Arbeitszeitrechts \nfür den Bereich der Freien Exportzonen in Bangladesch \nmit dem Recht der ILO 178
bb)  Der Ausschluss der Regelungen zum Beendigungsschutz in den Freien Exportzonen in Bangladesch 180
(1)\tVorgaben der ILO-Übereinkommen zum Kündigungsschutz 180
(2)\tVereinbarkeit eines Ausschlusses des nationalen Kündigungsschutzes für Freie Exportzonen mit Übereinkommen Nr. 158 181
cc)  Der Ausschluss von Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz \nin den Freien Exportzonen in Bangladesch 181
(1)\tDie Vorgaben der ILO-Übereinkommen zum Arbeits- \nund Gesundheitsschutz 181
(2)\tVereinbarkeit eines Ausschlusses des nationalen Arbeitsschutzrechts in den Freien Exportzonen von Bangladesch mit dem Recht der ILO 182
b)  Der Ausschluss des nationalen kollektiven Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 2) 183
aa)  Der Ausschluss der Vereinigungsfreiheit in den Freien Exportzonen in Bangladesch 183
(1)\tVorgaben der ILO-Übereinkommen zur Koalitionsfreiheit 183
(2)\tVereinbarkeit des Ausschlusses der Koalitionsfreiheit in den Freien Exportzonen in Bangladesch mit dem Recht der ILO 183
bb)  Das Arbeitskampfverbot in den Freien Exportzonen in Bangladesch 185
(1)\tVorgaben der ILO-Übereinkommen zum Streikrecht 185
(2)\tVereinbarkeit des Ausschlusses des Streikrechts in den Freien Exportzonen in Bangladesch mit dem Recht der ILO 185
c)  Vom nationalen Individualarbeitsrecht negativ abweichende Spezialregelungen in den Freie Exportzonen (Typ 3) 186
aa)  Spezialregelung zur Arbeitszeit in den Freien Exportzonen in Mauritius 186
(1)\tUnfreiwillige Überstunden 186
(2)\tBegrenzung der Arbeitszeit auf sieben aufeinanderfolgende Tage 187
(3)\tVerpflichtende Feiertagsarbeit 187
bb)  Spezialregelungen zum Beendigungsschutz in den Freien Exportzonen in Mauritius 187
cc)  Spezialregelungen zum Mutterschutz in den Freien Exportzonen in Mauritius 188
(1)\tMutterschutz in den Übereinkommen der ILO 188
(2)\tVereinbarkeit der Spezialregelungen in Mauritius \nmit dem Recht der ILO 189
d)  Vom nationalen kollektiven Arbeitsrecht negativ abweichende Spezialregelungen in den Freie Exportzonen (Typ 4) 189
aa)  Vereinbarkeit der Regelungen zur Koalitionsfreiheit in den Freien Exportzonen in Bangladesch mit dem Recht der ILO 189
bb)  Vereinbarkeit der Regelungen zum Streikrecht in den Freien Exportzonen in Bangladesch mit dem Recht der ILO 191
e)  Unzureichende Durchsetzung des nationalen Individualarbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 5) 191
aa)  Diskriminierung und Belästigung von Arbeitnehmerinnen in den Maquiladoras Mexikos 191
(1)\tDiskriminierungen im Bewerbungsprozess 191
(2)\tÜbertragung besonders schwerer Arbeiten \nan schwangere Arbeitnehmerinnen 193
(3)\tKündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen 193
(4)\tSexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen 194
bb)  Unzureichende Durchsetzung des nationalen Arbeitsschutzrechts in den Maquiladoras Mexikos 194
f)  Unzureichende Durchsetzung des nationalen kollektiven Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 6) 195
aa)  Kündigungen und blacklisting von Gewerkschaftsmitgliedern in den Maquiladoras Mexikos 195
bb)  Etablierung arbeitgeberfreundlicher Gewerkschaften \ndurch den Staat 197
4.  Rechtsfolgen des Verstoßes gegen die ILO-Übereinkommen 197
a)  Rechtsfolgen des Ausschlusses des nationalen Arbeitsrechts \nund der Schaffung von Spezialregelungen \nfür die Freien Exportzonen 197
b)  Rechtsfolgen der fehlenden Durchsetzung \ndes nationalen Arbeitsrechts in Freien Exportzonen 198
c)  Durchsetzung der ILO-Übereinkommen 199
5.  Ergebnis 199
III.  Schranken der Arbeit in Freien Exportzonen durch internationale Menschenrechtsabkommen 201
1.  Arbeitsrecht in Internationalen Menschenrechtsabkommen 201
a)  Menschenrechtsinstrumente der Organisation Amerikanischer Staaten 202
aa)  Charta der Organisation Amerikanischer Staaten und Amerikanische Menschenrechtserklärung 202
bb)  Amerikanische Menschenrechtskonvention 202
cc)  Zusatzprotokoll von San Salvador 203
dd)  Interamerikanische Konvention zur Verhütung, Bestrafung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 203
b)  Menschenrechtsinstrumente der Afrikanischen Union 204
2.  Rechtsgutsverletzung durch Arbeitsbedingungen \nin Freien Exportzonen 204
a)  Der Ausschluss des nationalen Individualarbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 1) 204
aa)  Der Ausschluss der Regelungen zur Arbeitszeit in Freien Exportzonen in Bangladesch 204
(1)\tVorgaben des IPwskR zur zulässigen Höchstarbeitszeit 204
(2)\tVereinbarkeit eines Ausschlusses des nationalen Arbeitszeitrechts für den Bereich der Freien Exportzonen in Bangladesch mit Art. 7 IPwskR 205
bb)  Der Ausschluss der Regelungen zum Beendigungsschutz in den Freien Exportzonen in Bangladesch 207
cc)  Der Ausschluss von Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Freien Exportzonen in Bangladesch 207
(1)\tVorgaben des IPwskR zum Arbeitsschutz in den Freien Exportzonen in Bangladesch 207
(2)\tVereinbarkeit des Ausschlusses des Arbeitsschutzrechts mit dem IPwskR 207
b)  Der Ausschluss des nationalen kollektiven Arbeitsrechts in den Freien Exportzonen (Typ 2) 208
aa)  Der Ausschluss der Vereinigungsfreiheit in den Freien Exportzonen in Bangladesch 208
(1)\tVorgaben des IPbpR und des IPwskR zur Koalitionsfreiheit 208
(2)\tVereinbarkeit des Ausschlusses der Koalitionsfreiheit \nin den Freien Exportzonen in Bangladesch \nmit den Vorgaben zur Koalitionsfreiheit 208
bb)  Das Arbeitskampfverbot in den Freien Exportzonen in Bangladesch 208
(1)\tVorgaben des IPwskR zum Streikrecht 208
(2)\tVereinbarkeit des Ausschlusses des Streikrechts \nmit den Vorgaben des IPwskR 209
c)  Vom nationalen Individualarbeitsrecht negativ abweichende Spezialregelungen in den Freie Exportzonen (Typ 3) 209
aa)  Spezialregelungen zur Arbeitszeit in den Freien Exportzonen \nin Mauritius 209
(1)\tVereinbarkeit der Spezialregelungen zur Arbeitszeit mit dem IPwskR 209
(2)\tVereinbarkeit der Spezialregelungen zur Arbeitszeit \nmit der AfrMRK 210
bb)  Spezialregelungen zum Beendigungsschutz in den Freien Exportzonen in Mauritius 210
cc)  Spezialregelungen zum Mutterschutz \nin den Freien Exportzonen in Mauritius 211
(1)\tVereinbarkeit der Spezialregelungen zum Mutterschutz mit dem IPwskR 211
(2)\tVereinbarkeit der Spezialregelungen zum Mutterschutz \nmit der AfrMRK 211
d)  Vom nationalen kollektiven Arbeitsrecht negativ abweichende Spezialregelungen in den Freie Exportzonen (Typ 4) 211
aa)  Vereinbarkeit der Regelungen zur Koalitionsfreiheit in den Freien Exportzonen in Bangladesch mit dem IPbpR und dem IPwskR 211
bb)  Vereinbarkeit der Regelungen zum Streikrecht in den Freien Exportzonen in Bangladesch mit dem dem IPwskR 212
e)  Unzureichende Durchsetzung des nationalen Individualarbeitsrechts \nin den Freien Exportzonen (Typ 5) 212
aa)  Diskriminierung und Belästigung von Arbeitnehmerinnen und Bewerberinnen in den Maquiladoras Mexikos 213
(1)\tDiskriminierungen im Bewerbungsprozess 213
(a)\tVereinbarkeit mit dem IPbpR, dem IPwskR und der UN-Frauenrechtskonvention in den Maquiladoras Mexikos 213