Zur Bedeutung der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und der gemeindlichen Selbstverwaltung bei der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung
Year: 2019
Author: Wolf-Rüdiger Schenke
Series: Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 653
Copyright Year: 1994
Book Details
ISBN: 978-3-428-48012-8
DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-48012-8
Published online: 2019-03
Edition: 1
Language: German
Pages: 140
Keywords: Bergrecht Bergrecht Bergrecht Bergrecht Bergrecht Bergrecht Bergrecht
Author Details
Subjects: Administrative jurisdiction & public administration ,
Pricing
Institution: €49.90 (incl. local VAT if applicable)
Individual: €49.90 (incl. local VAT if applicable)
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Α. Überblick über die Betriebsplanzulassung nach dem BBergG | 15 | ||
I. Funktionen und Formen der Betriebsplanzulassung | 15 | ||
II. Das Verfahren der Betriebsplanzulassung | 17 | ||
III. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung | 18 | ||
B. Subjektive Rechte des Oberflächeneigentümers und Betriebsplanzulassung | 20 | ||
I. Das subjektivrechtliche Betroffensein des Oberflächeneigentümers durch die Zulassung eines Betriebsplans gem. § 55 BBergG | 20 | ||
1. Die bisherige Rechtslage unter Zugrundelegung der h. M. | 20 | ||
a) Die Rechtslage vor dem Moers-Kapellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts | 20 | ||
b) Die Rechtslage nach dem Moers-Kapellen-Urteil | 22 | ||
c) Die Rechtslage nach dem Gasspeicher-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts | 24 | ||
2. Zur Notwendigkeit einer Ausdehnung des Schutzes des Oberflächeneigentümers | 25 | ||
a) Brüche in der Argumentation der Moers-Kapellen-Entscheidung | 26 | ||
b) Das Gasspeicher-Urteil als Grundlage für eine weitere Ausdehnung des Eigentumsschutzes des Oberflächeneigentümers | 29 | ||
c) Die Zulassung eines Betriebsplans als unmittelbarer Eingriff in das Eigentumsrecht des Oberflächeneigentümers | 31 | ||
aa) Der Eingriff in die Substanz des Oberflächeneigentums und seine Bedeutung für den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz | 31 | ||
bb) Die Parallele zum baurechtlichen Nachbarschutz | 33 | ||
cc) Die Anpassungs- und Sicherungspflichten der §§ 110 ff. BBergG als Indikatoren eines Eigentumseingriffs | 35 | ||
dd) Die schadensersatzrechtlichen Vorschriften der §§ 118 ff. BBergG als Indikatoren eines Eigentumseingriffs | 36 | ||
ee) Andere berggesetzliche Regelungen als Indikatoren eines Eigentumseingriffs | 37 | ||
α) § 1 Nr. 3 BBergG | 37 | ||
β) § 71 Abs. 1 S. 2 BBergG | 38 | ||
γ) Die Regelungen des § 55 Abs. 1 S. 1 Nrn. 5, 9 u. 13 BBergG | 38 | ||
ff) Die Entstehungsgeschichte des BBergG und der Novelle von 1990 | 39 | ||
d) Keine Beschränkung des Schutzes des Oberflächeneigentümers wegen einer tradierten Begrenzung seines Eigentumsrechts | 41 | ||
e) Die Praktikabilität eines (relativen) Eigentumsschutzes des Oberflächeneigentümers bei Zulassung eines Betriebsplans | 43 | ||
aa) Die materiellrechtlichen Konsequenzen | 43 | ||
bb) Die verfahrensrechtlichen Konsequenzen | 45 | ||
3. Die Konkretisierung des verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutzes im einfachen Gesetzesrecht | 46 | ||
a) Die Berücksichtigung der Eigentümerbelange im Rahmen des § 48 Abs. 2 BBergG | 47 | ||
b) Die Berücksichtigung der Eigentümerbelange im Rahmen des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BBergG | 50 | ||
c) Der subjektivrechtlich gebotene Umfang der Überprüfung der Betriebsplanzulassung bei Eingriffen in die Rechtsstellung des Oberflächeneigentümers | 53 | ||
aa) Die Verletzung objektivrechtlicher Bestimmungen als (mittelbare) Verletzung des Eigentumsgrundrechts | 53 | ||
α) Art. 14 GG als Schutz vor rechtswidrigen Eigentumseingriffen | 53 | ||
β) Keine Parallele zur bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Nachbarschutz gegenüber Planfeststellungsbeschlüssen | 54 | ||
γ) Ansätze zu einer mittelbaren eigentumsrechtlichen Subjektivierung objektivrechtlicher Bestimmungen in Verbindung mit der Zulassung eines Betriebsplans | 56 | ||
δ) Die Bedeutung objektivrechtlich geschützter Belange im Rahmen des Abwägungsgebots | 56 | ||
ε) Keine Anhaltspunkte für eine gesetzliche Beschränkung des Schutzbereichs des Art. 14 GG in bezug auf das Oberflächeneigentum | 59 | ||
ζ) Keine durchschlagenden Einwände gegenüber der Erstreckung des Eigentumsschutzes auf nur objektiv rechtswidrige Eingriffe | 59 | ||
bb) Eigentumsgrundrechtsverletzung auch bei Verletzung lediglich objektivrechtlicher verfahrensrechtlicher Vorschriften | 61 | ||
cc) Die praktischen Konsequenzen einer durch Art. 14 GG vermittelten mittelbaren Subjektivierung objektivrechtlicher Vorschriften | 63 | ||
d) Die Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG bei einem nicht über die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BBergG realisierbaren Schutz der Eigentumsbelange des Oberflächeneigentümers | 64 | ||
II. Die Beteiligung des Oberflächeneigentümers am Verfahren der Betriebsplanzulassung | 65 | ||
1. Das rechtliche Gebotensein einer Beteiligungsmöglichkeit des Oberflächeneigentümers | 65 | ||
2. Die Realisierung der Beteiligtenstellung und die damit verbundenen Verfahrensrechte | 66 | ||
C. Subjektive Rechte der Gemeinde und Betriebsplanzulassung | 68 | ||
I. Allgemeines | 68 | ||
II. Der Schutz der gemeindlichen Planungshoheit | 70 | ||
1. Betriebsplanzulassung als faktischer Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde | 70 | ||
2. Die Verankerung des Schutzes der Planungshoheit in § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG | 72 | ||
3. Die geschützten Planungen der Gemeinde | 74 | ||
a) Das prinzipielle Erfordernis des Vorliegens einer konkreten Planung | 74 | ||
aa) Die geschützten Formen der Planung | 74 | ||
bb) Das Erfordernis der Zulässigkeit der gemeindlichen Planung | 76 | ||
b) Der Schutz zukünftiger Planungsmöglichkeiten | 77 | ||
c) Das Fehlen eines eigenständigen kommunalen Selbstgestaltungsrechts | 79 | ||
4. Die Intensität des Schutzes der Planungshoheit | 80 | ||
III. Der Schutz der gemeindlichen Daseinsvorsorge | 82 | ||
1. Die praktische Bedeutung der Problematik | 82 | ||
2. Die gemeindliche Daseinsvorsorge als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts | 84 | ||
a) Keine Anhaltspunkte für eine gesetzliche Beschränkung des verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechts | 84 | ||
b) Der Schutz vor jeder Form der Beeinträchtigung der kommunalen Wasserversorgung | 87 | ||
c) Schutz unabhängig von der gewählten Organisationsform der kommunalen Wasserversorgung | 89 | ||
3. Die Intensität des Schutzes der gemeindlichen Daseinsvorsorge | 90 | ||
IV. Die Förderung des Wohls der Bürger als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts | 90 | ||
V. Die Begründung gemeindlicher Rechte im Zusammenhang mit staatlicherseits übertragenen Aufgaben | 91 | ||
VI. Die subjektivrechtlich gebotene Überprüfung der Betriebsplanzulassung bei Eingriffen in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde | 96 | ||
1. Allgemeines | 96 | ||
2. Die Verletzung objektivrechtlicher Bestimmungen als (mittelbare) Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts | 96 | ||
a) Die grundgesetzliche Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts | 96 | ||
b) Der Schutz des Selbstverwaltungsrechts auch außerhalb seines Kembereichs | 98 | ||
3. Einwände | 99 | ||
a) Mangelnde Grundrechtsqualität des kommunalen Selbstverwaltungsrechts | 99 | ||
b) Die institutionelle Garantie der Selbstverwaltung | 100 | ||
c) Die prozeßrechtlichen Konsequenzen eines umfassenden Schutzes des Selbstverwaltungsrechts | 100 | ||
4. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur kommunalen Verfassungsbeschwerde | 101 | ||
a) Die Problematik der bundesverfassungsgerichtlichen Bestimmung des Selbstverwaltungsrechts | 101 | ||
b) Die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die Subjektivierung öffentlicher Belange | 103 | ||
5. Die Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur kommunalen Verfassungsbeschwerde | 103 | ||
a) Die funktionellrechtlich begründete Beschränkung der Überprüfungsbefugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs | 103 | ||
b) Die Verfehltheit funktionellrechtlich begründeter Einschränkungen der landesverfassungsgerichtlichen Überprüfung i. V. mit einer kommunalen Rechtssatzverfassungsbeschwerde | 105 | ||
6. Der Umfang des Schutzes des Selbstverwaltungsrechts | 106 | ||
a) Der gemeindliche Schutz auch bei Verletzung drittschützender Normen | 106 | ||
b) Die Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen | 107 | ||
VII. Das Beteiligungsrecht der Gemeinde | 107 | ||
1. Die verfahrensrechtliche Beteiligung der Gemeinde bereits bei einer möglichen Beeinträchtigung ihrer kommunalen Planungshoheit | 107 | ||
2. Die Verfahrensrechte der Gemeinde bei Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit | 108 | ||
3. Die verfahrensrechtliche Beteiligung der Gemeinde bei sonstigen Beeinträchtigungen ihres Selbstverwaltungsrechts | 109 | ||
D. Die Bedeutung der Verletzung von Rechten des Oberflächeneigentümers und der Gemeinden | 111 | ||
I. Die Verletzung materieller Rechte | 111 | ||
II. Die Verletzung von Verfahrensrechten | 112 | ||
1. Die Heilung von Verfahrensfehlern gem. § 45 LVwVfG | 112 | ||
2. Die Anwendung des § 46 LVwVfG auf das Verfahren der Betriebsplanzulassung | 113 | ||
a) Die Anwendbarkeit des § 46 LVwVfG auf den Fall einer rechtswidrigen Nichtbeteiligung im Verfahren der Betriebsplanzulassung | 113 | ||
b) Die dogmatischen Konsequenzen der Anwendbarkeit des § 46 LVwVfG | 114 | ||
aa) Meinungsüberblick | 115 | ||
bb) Kein Ausschluß der objektiven Rechtswidrigkeit des verfahrensfehlerhaften Verwaltungsakts | 115 | ||
cc) Kein Ausschluß der subjektiven Rechtsverletzung | 116 | ||
dd) Der Ausschluß des Aufhebungsanspruchs des Verletzten | 117 | ||
ee) Rechtsschutz über eine Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO | 118 | ||
E. Zusammenfassung | 121 | ||
Literaturverzeichnis | 130 |