Untersuchungen zum erlaubten Risiko im Strafrecht
Book Details
- ISBN
-
978-3-428-43206-6
978-3-428-03206-8 (print
edition)
- DOI
-
https://doi.org/10.3790/978-3-428-43206-6
- Edition
- 1
- Language
- German
- Pages
- 241
- Subjects
-
Criminal law: procedure & offences
Pricing
- Institution
- €59.90 (incl. local VAT if
applicable)
- Individual
- €59.90 (incl. local VAT if
applicable)
Section Title |
Page |
Action |
Price |
Vorwort |
5 |
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Inhaltsverzeichnis |
7 |
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Abkürzungsverzeichnis |
12 |
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ERSTES KAPITEL: Problem, Inhaltsbestimmung und dogmengeschichtliche Entwicklung des Gedankens vom erlaubten Risiko |
15 |
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I. Das Problem des erlaubten Risikos |
15 |
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II. Inhaltsbestimmung und generelle Grenzen der dogmatischen Anwendung des Gedankens vom erlaubten Risiko |
19 |
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1. Die in der Literatur erwähnten Beispiele |
19 |
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a) Erlaubtes Risiko wegen des mit der Handlung verbundenen überwiegenden sozialen Nutzens (Fallgruppe 1) |
20 |
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b) Erlaubtes Risiko bei unvorhersehbarer Kausalität (Fallgruppe 2) |
22 |
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c) Erlaubtes Risiko bei riskanten Rettungshandlungen, deren größere Rettungschance gegenüber anderen Maßnahmen nicht sicher erkennbar ist (Fallgruppe 3) |
23 |
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d) Erlaubtes Risiko bei Einwilligung in Gefahr und Handlung (Fallgruppe 4) |
24 |
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2. Die unterschiedliche Bewertung von riskanter Handlung und eingetretenem Erfolg |
25 |
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3. Der Gefahrbegriff des erlaubten Risikos |
27 |
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4. Das Problem des „Rechtswidrigkeitszusammenhangs“ im Rahmen des erlaubten Risikos |
29 |
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5. Die Grenzen der dogmatischen Notwendigkeit einer Anwendung des Gedankens vom erlaubten Risiko |
30 |
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III. Die dogmengeschichtliche Entwicklung des erlaubten Risikos |
30 |
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1. Das erlaubte Risiko beim fahrlässigen Erfolgsdelikt |
31 |
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a) Die Entwicklung bis zum Ende des 2. Weltkrieges |
31 |
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b) Die Entwicklung nach dem Ende des 2. Weltkrieges |
46 |
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aa) Das erlaubte Risiko wegen überwiegend sozialen Nutzens (Fallgruppe 1) |
46 |
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bb) Das erlaubte Risiko bei unvorhersehbarer Kausalität (Fallgruppe 2) |
51 |
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2. Das erlaubte Risiko beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt |
51 |
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3. Die Entwicklung des Gedankens vom erlaubten Risiko in der DDR |
55 |
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IV. Weg der Untersuchung |
61 |
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ZWEITES KAPITEL: Die dogmatische Einordnung des erlaubten Risikos |
63 |
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1. Abschnitt: Das erlaubte Risiko als Problem des Handlungsbegriffes |
63 |
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I. Die dogmatische Lösung der Fälle des erlaubten Risikos bei unvorhersehbarer Kausalität und überwiegenden Interessen (Fallgruppen 1 und 2) mit Hilfe eines allgemeinen Handlungsbegriffs |
63 |
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II. Zwingt die Bejahung eines bestimmten allgemeinen Handlungsbegriffs zu Lösungen in bestimmten Verbrechensmerkmalen oder werden dadurch einzelne Lösungsmöglichkeiten ausgeschlossen? |
75 |
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2. Abschnitt: Das erlaubte Risiko bei den fahrlässigen Erfolgsdelikten |
78 |
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A. Das erlaubte Risiko als Schuldproblem (Fallgruppen 1 und 2) |
78 |
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I. Das erlaubte Risiko als Problem der Verletzung der generellen Sorgfaltspflicht sowie der generellen Vorhersehbarkeit als Schuldmerkmale |
78 |
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II. Die Verletzung der generellen Sorgfaltspflicht als Merkmal der Tatverantwortung |
84 |
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III. Die Notwehrvorschrift als Argument für eine Lösung des erlaubten Risikos im Rahmen der Schuld bzw. der Tatverantwortung |
85 |
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B. Das erlaubte Risiko als Unrechtsproblem |
87 |
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I. Die materiellen Gründe für eine Lösung des erlaubten Risikos im Unrecht |
87 |
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II. Die einzelnen Lösungen im Unrecht (Fallgruppen 1 und 2) |
91 |
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1. Das erlaubte Risiko und die Kausalität (Fallgruppen 1 und 2) |
91 |
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2. Das erlaubte Risiko und die behördliche Genehmigung oder staatliche Gestattung (Fallgruppe 1) |
92 |
|
3. Das erlaubte Risiko und die soziale Adäquanz |
93 |
|
4. Das erlaubte Risiko und die generelle Sorgfaltspflicht sowie Vorhersehbarkeit (Fallgruppen 1 und 2) |
98 |
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a) Die Nichteinhaltung gebotener Sorgfalt als Handlungsunwert |
98 |
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b) Das Verhältnis des erlaubten Risikos zur generellen Sorgfaltspflicht (Fallgruppe 1) |
103 |
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c) Die generelle Vorhersehbarkeit als Unrechtselement und ihr Verhältnis zum erlaubten Risiko (Fallgruppe 2) |
104 |
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III. Das erlaubte Risiko und der straftatbestandsmäßige Erfolg |
104 |
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1. Die dogmatische Einordnung des eingetretenen Erfolgs |
105 |
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2. Die Grenzen des Erfolgsunwerts in der Rechtswidrigkeit |
111 |
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a) Die Auswirkung im Erfolg |
113 |
|
b) Die normative Abwägung zur Begrenzung des Erfolgsunwerts |
119 |
|
aa) Der Erfolgsunwert und die klassischen Rechtfertigungsgründe |
120 |
|
bb) Der Erfolgsunwert und die Adäquanz (Fallgruppe 2) |
122 |
|
cc) Der Erfolgsunwert und die Einhaltung der generellen Sorgfaltspflicht (Fallgruppe 1) |
127 |
|
IV. Das erlaubte Risiko und das eigene Verhalten des Verletzten (Fallgruppen 1 bis 4) |
133 |
|
1. Die Einwilligung und das erlaubte Risiko |
134 |
|
a) Die Bestimmung des in der Einwilligung enthaltenen Willenselements |
136 |
|
b) Die Einwilligung in die Gefahr |
137 |
|
c) Die Einwilligung in die Handlung |
142 |
|
2. Das Handeln auf eigene Gefahr und das erlaubte Risiko |
144 |
|
a) Das Handeln auf eigene Gefahr im Zivilrecht |
146 |
|
b) Das Handeln auf eigene Gefahr im Strafrecht |
147 |
|
3. Die generalisierte Berücksichtigung des eigenen Verhaltens und das erlaubte Risiko |
157 |
|
4. Das mutmaßliche Handeln auf eigene Gefahr und das erlaubte Risiko |
158 |
|
5. Zusammenfassung |
160 |
|
V. Das erlaubte Risiko und die Rechtfertigungsgründe |
161 |
|
1. Die Abgrenzung von Tatbestandsausschluß und Rechtfertigungsgrund |
162 |
|
a) Die formalen Abgrenzungen |
162 |
|
b) Die Abgrenzung vom Inhalt des Tatbestands her |
163 |
|
aa) Der Unrechtstypus und die atypische Erlaubnissituation |
163 |
|
bb) Die Lehre von der Verbotsmaterie |
166 |
|
c) Die Abgrenzung nach der unterschiedlichen Struktur des Tatbestands bzw. der Rechtfertigungsgründe |
167 |
|
aa) Die abstrakt-generelle Norm – die Verhinderung der Entstehung einer konkreten Rechtspflicht |
167 |
|
bb) Der Rechtfertigungsgrund als Gewährung |
168 |
|
aaa) Die Rechtfertigungsgründe völlig unabhängig von der Norm |
168 |
|
bbb) Die Rechtfertigungsgründe als subjektive Rechte |
168 |
|
ccc) Der Rechtfertigungsgrund als Handlungsbefugnis – die soziale Adäquanz als generelle Handlungspflicht |
171 |
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d) Die Abgrenzung nach der Art der Wertung |
172 |
|
aa) Der Tatbestand als vorangehende Wertung |
173 |
|
bb) Die Berücksichtigung von Gegeninteressen nur in Rechtfertigungsgründen |
173 |
|
cc) Die Erforderlichkeit als Merkmal der Rechtfertigungsgründe |
175 |
|
dd) Der Tatbestandsausschluß als generelle Ausnahme von der Norm, der Rechtfertigungsgrund als Wertabwägung im Einzelfall |
178 |
|
ee) Der Tatbestandsausschluß als Bewertung der überwiegenden positiven Faktoren in einer Grundsituation als sozial selbstverständlich |
178 |
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e) Die Abgrenzung an Beispielen |
183 |
|
aa) Die Einwilligung und das Einverständnis |
183 |
|
bb) Die generelle Vorhersehbarkeit |
184 |
|
cc) Die generelle Sorgfaltspflicht und die Rechtfertigungsgründe |
184 |
|
f) Zusammenfassung |
185 |
|
2. Das erlaubte Risiko als Rechtfertigungsgrund |
186 |
|
a) Das erlaubte Risiko im Rahmen der anerkannten Rechtfertigungsgründe mit Ausnahme des rechtfertigenden Notstands |
187 |
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b) Das erlaubte Risiko und der rechtfertigende Notstand sowie das tatsächliche und mutmaßliche Handeln auf eigene Gefahr (Fallgruppen 1 bis 4) |
188 |
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c) Das erlaubte Risiko (Fallgruppe 3) als Rechtfertigungsgrund |
191 |
|
d) Zusammenfassung |
193 |
|
3. Abschnitt: Das erlaubte Risiko bei den vorsätzlichen Erfolgsdelikten |
194 |
|
I. Die grundsätzliche Ablehnung der rechtlichen Billigung vorsätzlicher „objektiv sozialadäquater“ Handlungen (Fallgruppe 1) |
194 |
|
II. Die Bedeutung des Vorsatzes für das erlaubte Risiko als Unrechtsproblem |
197 |
|
1. Der Vorsatz als Schuld- oder Unrechtsmerkmal |
197 |
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2. Das erlaubte Risiko als Begrenzung des objektiven Teils der tatbestandsmäßigen Handlung |
202 |
|
a) Die grundsätzliche Ablehnung dieser Lösung |
202 |
|
b) Die objektive Begrenzung der tatbestandsmäßigen Handlung im einzelnen |
204 |
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aa) Die Adäquanz und die generelle Sorgfaltspflicht |
204 |
|
bb) Die objektive Begrenzung der Tathandlung durch Sprachgebrauch und Rechtsüberlieferung |
207 |
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3. Das erlaubte Risiko als Begrenzung des Vorsatzes |
207 |
|
a) Die Abgrenzung des Wollens vom Wünschen |
207 |
|
b) Der gleichzeitige Verwirklichungs- und Vermeidungswille |
209 |
|
4. Das erlaubte Risiko als objektiv-subjektive Begrenzung der Tathandlung |
210 |
|
a) Die Lehre von der Tatherrschaft |
210 |
|
b) Die soziale Adäquanz bzw. Kongruenz |
211 |
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5. Das erlaubte Risiko der vorsätzlichen Erfolgsdelikte und der Erfolgsunwert |
215 |
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III. Das erlaubte Risiko als Problem der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme |
216 |
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IV. Die besonderen Fälle des erlaubten Risikos bei vorsätzlichen Erfolgsdelikten |
217 |
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1. Das erlaubte Risiko im Rahmen der Tatbestände des § 266 StGB und entsprechender älterer Vorschriften des Nebenstrafrechts |
217 |
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2. Sonstige Fälle der Begrenzung des Tatbestands vorsätzlicher Erfolgsdelikte unter dem Gesichtspunkt des erlaubten Risikos |
218 |
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3. Die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) als gesetzlich geregelter Fall des erlaubten Risikos als Rechtfertigungsgrund |
220 |
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Zusammenfassung und Ergebnisse der Arbeit |
225 |
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Literaturverzeichnis |
229 |
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