Verwaltungsakte zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten
Year: 2019
Author: Harald Kracht
Series: Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 898
Copyright Year: 2002
Book Details
ISBN: 978-3-428-50761-0
DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-50761-0
Published online: 2019-01
Edition: 1
Language: German
Pages: 742
Author Details
Subjects: Administrative jurisdiction & public administration ,
Pricing
Institution: €129.90 (incl. local VAT if applicable)
Individual: €129.90 (incl. local VAT if applicable)
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 9 | ||
Inhaltsübersicht | 11 | ||
Inhaltsverzeichnis | 13 | ||
Teil 1: Einführung und Problemaufriß | 13 | ||
A. Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Handlungsform Verwaltungsakt? - Kein Konsens über eine dogmatische Kernfrage | 31 | ||
B. Zur Notwendigkeit einer Analyse des Verwaltungsaktes als verbindlicher Regelung und der Einteilung der Verwaltungsakte nach ihrem Regelungsinhalt | 34 | ||
C. Der Verwaltungsakt in dem durch Grundgesetz und einfache Gesetze geschaffenen System der Gewaltenteilung | 35 | ||
Teil 2: Tatbestandsmerkmal, Rechtsfolgen und Funktionen der „Regelung\" bei gestaltenden, feststellenden und befehlenden Verwaltungsakten | 38 | ||
A. Die gebräuchlichen Definitionen und ihre Kritik | 38 | ||
I. Die Mehrdeutigkeit des Begriffs der „Regelung | 38 | ||
II. Die Einteilung der Verwaltungsakte nach ihren Regelungsinhalten | 44 | ||
III. Der feststellende und zugleich verbindliche Verwaltungsakt: eine in sich widersprüchliche Begriffsbildung? | 48 | ||
1. Funktion und Kritik der Begriffsbildung | 48 | ||
2. Rechtsanwendung durch feststellenden Verwaltungsakt | 49 | ||
3. Verbindlichkeit der feststellenden Verwaltungsakte | 53 | ||
B. Die Unterscheidung zwischen gestaltenden und feststellenden Regelungen | 59 | ||
I. Rechtstheoretische, semantische und kommunikationstheoretische Vorüberlegungen | 59 | ||
II. Ein rechtswissenschaftliches Grundproblem: Das Verhältnis des Regelungsaktes zum materiellen Rechtsverhältnis | 63 | ||
III. Urteilswirkungen und Urteilsarten im Zivilprozeßrecht | 67 | ||
1. Die Bindung des erlassenden Gerichts (§318 ZPO) | 67 | ||
2. Die formelle Rechtskraft (§ 705 ZPO) | 68 | ||
3. Die formelle Rechtskraft als Voraussetzung der materiellen Rechtskraft, Gestaltungswirkung und Vollstreckbarkeit | 68 | ||
4. Das Problem der materiellen Rechtskraft: Verbindlichkeit durch Gestaltung des materiellen Rechts | 69 | ||
a) Die materielle Rechtskraft im Spannungsverhältnis zwischen materiellem und Verfahrensrecht | 69 | ||
b) Die materiellen Rechtskrafttheorien | 70 | ||
c) Die prozessualen Rechtskrafttheorien | 71 | ||
d) Die Vermutungs- und Konkretisierungslehren | 73 | ||
5. Leistungs-, Feststellungs- und Gestaltungsurteile | 74 | ||
IV. Das materielle Rechtsverhältnis als Bezugsobjekt der Begriffe Rechtsfeststellung und Rechtsgestaltung | 77 | ||
V. Die Wirkung feststellender und gestaltender Verwaltungsakte auf das materielle Verwaltungsrechtsverhältnis | 79 | ||
1. Die verbindliche Konkretisierung des materiellen Rechts als Funktion und Wirkung aller Verwaltungsakte | 79 | ||
a) Der Verwaltungsakt als Mittel zur Überwindung der dem abstraktgenerellen Gesetz immanenten Rechtsungewißheit | 79 | ||
b) Die Definition der Verbindlichkeit als Abweichungsverbot | 89 | ||
c) Die Ergänzung der Konkretisierungs- durch die Stabilisierungsfunktion: Aufhebungsbeschränkungen des VwVfG und der VwGO... | 91 | ||
d) Die Verbindlichkeit als Rechtsfolge einer Erklärung mit Anspruch auf Verbindlichkeit | 92 | ||
e) Ergebnis | 96 | ||
2. Die Begründung, Änderung und Beendigung von Verwaltungsrechtsverhältnissen oder verwaltungsrechtlichen Rechten und Pflichten durch Verwaltungsakt oder durch Gesetz | 96 | ||
a) Das Verwaltungsrechtsverhältnis | 96 | ||
b) Die Begründung aufgrund eines Gesetzes | 97 | ||
c) Die Begründung durch Gesetz | 100 | ||
d) Anspruchs-, Pflicht-, Kompetenz- und Zuständigkeitsnormen | 103 | ||
e) Die Begründung ohne gesetzliche Grundlage | 104 | ||
f) Die Veränderung oder Beendigung | 104 | ||
3. Die Unterscheidung zwischen feststellenden und gestaltenden Regelungsgehalten | 105 | ||
a) Der feststellende Verwaltungsakt | 105 | ||
aa) Feststellungen der materiellen Rechtslage | 105 | ||
bb) Ablehnungsbescheide | 111 | ||
b) Der gestaltende Verwaltungsakt | 115 | ||
c) Der gestaltende Verwaltungsakt mit feststellenden Regelungselementen | 119 | ||
aa) Ausdrückliche Tenorierung gestaltender und feststellender Regelungen | 120 | ||
bb) Unterschiedliche Rechtswirkungen einer einzelnen Regelung | 120 | ||
cc) Gestaltende Verwaltungsakte mit verbindlichen Inzidentfeststellungen | 121 | ||
dd) Ergebnis | 124 | ||
C. Der befehlende Verwaltungsakt | 125 | ||
I. Die Definition | 125 | ||
II. Vollstreckungsrechtliche Titelfunktion und Leistungsbefehl | 125 | ||
1. Die Titel- als Ergänzung der Regelungsfunktion | 125 | ||
2. Die Verpflichtung des Adressaten | 126 | ||
3. Die Vollstreckbarkeit | 127 | ||
4. Ergebnis | 128 | ||
III. Rechtsgestaltung und -feststellung durch befehlende Verwaltungsakte | 128 | ||
1. Die Anwendbarkeit der Unterscheidungskriterien | 128 | ||
2. Die konkretisierende Verfügung | 129 | ||
3. Die pflichtenbegründende Verfügung | 133 | ||
D. Lediglich feststellende Verwaltungsakte und Verwaltungsakte mit unterschiedlichen Regelungselementen | 134 | ||
E. Der feststellende Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid | 135 | ||
I. Vorbescheide in gestuften Genehmigungsverfahren | 136 | ||
II. Grundverwaltungsakte im Enteignungsrecht | 140 | ||
III. Steuerrechtliche Grundlagen- und Folgenbescheide | 140 | ||
IV. Weitere Grundlagenbescheide, deren Regelungen nicht nur für die erlassende Behörde verbindlich sind | 141 | ||
V. Ergebnis | 144 | ||
F. Feststellende und gestaltende Verwaltungsakte als unterschiedliche Mittel des Gesetzgebers zur Verwirklichung der Zwecke seiner abstrakt-generellen Normen | 145 | ||
I. Die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit und ihre Grenzen | 145 | ||
II. Beispiel: Verwaltungsakte im Denkmalrecht | 150 | ||
1. Begriff des zu schützenden Denkmals | 150 | ||
2. Schutz der Baudenkmäler | 152 | ||
a) Eintragungsprinzip (Classement-System) | 152 | ||
b) Unterschutzstellung ipso lege mit nachrichtlichen Listen | 154 | ||
c) Gemischte Schutzsysteme | 158 | ||
3. Schutz der Bodendenkmäler | 159 | ||
G. Rechtsgrund und Grenzen der Verbindlichkeit von befehlenden, gestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten | 160 | ||
I. Die Suche nach einem dogmatischen System im Labyrinth der Meinungen und Begriffe | 160 | ||
II. Regelungswirkung, Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit befehlender Verwaltungsakte | 162 | ||
III. Regelungswirkung, Verbindlichkeit und Selbstbindung bei Verwaltungsakten, die einen Anspruch gegen eine Behörde begründen oder feststellen | 164 | ||
IV. Regelungswirkung, Verbindlichkeit und Bindungswirkung bei (auch) belastender Rechtsfeststellung oder -gestaltung | 164 | ||
1. Die Lehre von der Verbindlichkeit aller wirksamen Verwaltungsakte | 165 | ||
2. Die Lehre von der materiellen Bestandskraft als allgemeinem Geltungsgrund auch gegenüber fremden Behörden | 165 | ||
3. Die Kombination der Lehre von der materiellen Bestandskraft für die erlassende Behörde mit einer bestandskrafhinabhängigen Gestaltungsoder Tatbestandswirkung | 166 | ||
a) Die herrschende Lehre von der materiellen Bestandskraft | 167 | ||
b) Die lückenschließende Funktion der bestandskrafhinabhängigen Abweichungsverbote | 168 | ||
aa) Tatbestandswirkung i.e.S.: Der Verwaltungsakt als Tatbestandsmerkmal einer Rechtsnorm | 168 | ||
bb) Tatbestands Wirkung und Gestaltungswirkung als Bindung an Existenz und Inhalt von wirksamen Verwaltungsakten | 172 | ||
(1) Bindung an den Regelungsinhalt | 172 | ||
(2) Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung als Rechtsfolge der gestaltenden Verwaltungsakte | 172 | ||
(3) Tatbestandswirkung i.w.S. als Element der Verbindlichkeit aller wirksamen Verwaltungsakte | 173 | ||
4. Kritische Bewertung des Nebeneinanders von materieller Bestandskraft und bestandskraftunabhängiger Gestaltungs- oder Tatbestandswirkung | 174 | ||
5. Konsequenzen für die Bestimmung der objektiven und subjektiven Grenzen der Bindungswirkung gesetzlich geregelter Verwaltungsakte | 176 | ||
6. Die Bindungswirkung nicht normierter Feststellungsbescheide | 180 | ||
7. Ergebnis | 180 | ||
V. Die zeitlichen Grenzen der Verbindlichkeit | 181 | ||
1. Die Regelungen der Wirksamkeit, Vollziehbarkeit und Bestandskraft in VwVfG und VwGO | 181 | ||
2. Verfassungskonforme Begründung der Verbindlichkeit nur durch Prätentionsverzicht und materielle Bestandskraft? | 183 | ||
a) J. Martens Lehre vom Verwaltungsakt als zweiseitiger Regelung | 183 | ||
b) Richterliches Urteil und Verwaltungsakt als einseitige Regelungen | 184 | ||
3. Schlußfolgerung | 185 | ||
VI. Ergebnis | 188 | ||
H. Nicht normierte Feststellungsbescheide und konkretisierende Verfügungen als Gegenstand der weiteren Untersuchung rechtsformspezifischer Fragen | 188 | ||
Teil 3: Verfassungsrechtliche Grundlagen für die Untersuchung behördlicher Regelungskompetenzen | 192 | ||
A. Artikel 92 GG | 192 | ||
I. Die These eines Richtervorbehalts zur verbindlichen Rechtsfeststellung oder Streitentscheidung | 192 | ||
II. Die unter dem Vorbehalt gerichtlicher Nachprüfung stehenden Verwaltungsakte der rechtsanwendenden und -vollziehenden Gewalt | 195 | ||
B. Der Vorrang des Gesetzes | 208 | ||
C. Der Vorbehalt des Gesetzes | 211 | ||
I. Fragestellung | 211 | ||
II. Die Wesentlichkeits-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 212 | ||
1. Die Strafvollzugsentscheidung (BVerfGE 40, 237) | 212 | ||
2. Kritik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 214 | ||
III. Der rechtsstaatliche Eingriffsvorbehalt als Teil der allgemeinen Grundrechtslehre | 219 | ||
IV. Kein allgemeiner demokratisch-funktionaler Parlamentsvorbehalt | 228 | ||
V. Die Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsakten gegen Hoheitsträger - keine Frage des allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes | 230 | ||
Teil 4: Grundpositionen und Fallgruppen im Streit um die Befugnis zur Regelung durch Verwaltungsakt | 235 | ||
A. Verfassungsrechtliche Grundsatzpositionen zur Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes und den Eingriffswirkungen des Verwaltungsakts | 235 | ||
I. Zur Regelungsbefugnis | 235 | ||
1. Regelungsbefugnis bei unbestimmten Rechtsbegriffen oder hinreichend konkret bestimmten Pflichten? | 235 | ||
2. Die Begründung einer allgemeinen Regelungsbefugnis mit Gewohnheitsrecht und verfassungsrechtlichem Vollziehungsauftrag der Verwaltung | 236 | ||
3. Weder „Gewohnheitsrecht\" noch „Hausgut | 241 | ||
II. Zum Eingriffstatbestand | 242 | ||
1. Mögliche Eingriffs Wirkungen und betroffene Grundrechte | 242 | ||
2. Final intendierter Eingriff oder bloße Folgewirkung? | 244 | ||
III. Zur Interpretation der §§ 35 und 43 VwVfG | 245 | ||
B. Fallgruppen und Differenzierungen der Rechtsprechung zum Subordinationsverhältnis | 248 | ||
I. Verwaltungsakte zur Regelung von Rechtsverhältnissen, in denen die Behörde zum Erlaß anderer Verwaltungsakte ermächtigt ist | 254 | ||
1. Verwaltungsakte im Beamten- und Soldatenverhältnis | 254 | ||
2. Leistungs- und Erstattungsbescheide gegenüber Erben eines Beamten oder Soldaten | 257 | ||
3. Besonderes Gewaltverhältnis und Verwaltungsakt | 258 | ||
4. Regelung der (Un-)Wirksamkeit eines Verwaltungsakts oder einer sonstigen Beendigung eines Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen | 259 | ||
a) Kehrseitentheorie | 259 | ||
b) Regelung der sonstigen Beendigung eines Rechtsverhältnisses | 260 | ||
c) Verfahrenseinheitliche Gestaltung der durch Verwaltungsakt gestalteten Verwaltungsrechtsverhältnisse | 261 | ||
II. Verwaltungsakte zur Durchsetzung oder Feststellung verwaltungsrechtlicher Zahlungsansprüche | 262 | ||
III. Keine Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen | 263 | ||
IV. Keine Durchsetzung vertraglicher Pflichten | 264 | ||
V. Hausverbote und Verwaltungsakte in einem durch Satzung oder Benutzungsordnung geregelten Rechtsverhältnis | 265 | ||
VI. Zwischenergebnis | 268 | ||
C. Verwaltungsakte zur Durchsetzung und zur vorbeugenden Regelung allgemeiner gesetzlicher Pflichten | 268 | ||
I. Beschreibung der Fallgruppe | 268 | ||
II. Konkretisierende Verfügungen und feststellende Verwaltungsakte, die von Amts wegen erlassen werden | 269 | ||
1. Geltung des Vorbehalts des Gesetzes | 269 | ||
2. Konkretisierende Verfügungen | 271 | ||
a) Pflichtnormen als alleinige gesetzliche Grundlage unselbständiger Verfügungen | 271 | ||
b) Erfordernis einer besonderen Befugnisnorm für konkretisierende Verfügungen | 272 | ||
3. Befugnisnormen für Verfügungen als Ermächtigung zu feststellenden Verwaltungsakten | 275 | ||
4. Die Konkretisierung einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht | 277 | ||
a) Allgemeine Befugnisse der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden | 277 | ||
b) Die Feststellung der Genehmigungsbedürftigkeit als Abschluß eines Anzeigeverfahrens | 278 | ||
aa) Genehmigungsbedürftigkeit eines angezeigten Gewerbes (§ 34c GewO | 278 | ||
bb) Änderungen des Flughafenbetriebs (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 31 Nr. 17 LuftVG; § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVZO | 279 | ||
5. Pflicht- und Vollstreckungsnormen als gesetzliche Grundlage für konkretisierende Verfügungen und Zwangsmittelfestsetzungen | 279 | ||
6. Zur Aufgabenerfüllung notwendige Befugnisse eines Beliehenen oder einer Fachbehörde | 282 | ||
III. Feststellungsbescheide in einem auf Antrag eingeleiteten Verwaltungsverfahren | 286 | ||
1. Vorbescheide | 286 | ||
2. Negativatteste | 289 | ||
3. Duldungsbescheide | 289 | ||
4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Feststellungen des Bestehens oder Nichtbestehens eines pflichtnormrelevanten Rechtsverhältnisses | 290 | ||
5. Befugnis nur zur Bestätigung dessen, was der Antragsteller für Rechtens hält? | 294 | ||
D. Entscheidungen einer beurkundenden oder registerführenden Behörde | 297 | ||
E. Gang der weiteren Untersuchung | 298 | ||
Teil 5: Die Eingriffswirkungen konkretisierender Verfügungen und belastender Feststellungsbescheide | 299 | ||
A. Die Merkmale des Eingriffstatbestandes | 299 | ||
B. Der belastende Verwaltungsakt als Eingriff in das von der Regelung betroffene Grundrecht | 304 | ||
I. Konkretisierende Verfügungen | 304 | ||
II. Feststellende Verwaltungsakte: Differenzierung nach dem Regelungsinhalt | 316 | ||
1. Abhängigkeit der Wirkungen der Regelungsform Verwaltungsakt vom Regelungsinhalt | 316 | ||
2. Den Adressaten rein begünstigende Feststellungsbescheide ohne belastende Drittwirkung | 324 | ||
3. Den Adressaten (auch) belastende Feststellungsbescheide | 326 | ||
a) Die Feststellung von Tatbestands- oder Rechtsfolgenelementen einer Norm mit einer belastenden Rechtsfolge | 326 | ||
b) Ausdrückliche oder inzident in Ablehnungsbescheiden enthaltene Feststellungen, daß ein Leistungsanspruch nicht, nur in bestimmter Höhe oder nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen besteht | 327 | ||
4. Den Adressaten begünstigende Bescheide mit rechtlich belastender Drittwirkung | 329 | ||
5. Ergebnis | 329 | ||
III. Berücksichtigung der Klagemöglichkeit und der möglichen Vorteile einer Klärung der Rechtslage durch Verwaltungsakt | 330 | ||
C. Die Anfechtungslast als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit | 332 | ||
I. Anfechtungslast und Anfechtungsrisiko | 332 | ||
II. Keine spezifische Eingriffswirkung gerade durch den Einsatz der Regelungsform Verwaltungsakt? | 336 | ||
III. Faktische Folgewirkung oder final intendierte Eingriffswirkung? | 339 | ||
D. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und der Vorbehalt des Gesetzes | 342 | ||
I. Die Ausgestaltung des Zugangs zu den Gerichten durch §§ 68 ff. VwGO | 342 | ||
II. Der Vorbehalt des verhältnismäßigen Gesetzes im Lichte der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes | 344 | ||
E. Die veijährungsunterbrechende Wirkung | 348 | ||
F. Die Eingriffswirkungen der konkretisierenden Verfügung als Vollstreckungstitel | 350 | ||
Teil 6: Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide | 354 | ||
A. Materielle Rechtsnormen, Aufgaben und Befugnisse im Perspektivenwechsel zwischen Art. 20 Abs. 3 GG und fachgesetzlicher Regelung | 354 | ||
B. Eingriffe durch bürgeradressierte Pflichtnormen oder aufgrund von verwaltungsadressierten Kompetenznormen | 357 | ||
I. Zum Begriff der gesetzlichen Ermächtigung | 357 | ||
II. Die Pflichtnorm als stillschweigende Ermächtigung? | 361 | ||
C. Der Verwaltungsakt im System der Gewaltenteilung des GG | 362 | ||
I. Keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung einer Befugnis zur verbindlichen Regelung | 362 | ||
II. Die Abhängigkeit der Reichweite des Vorbehaltes des Gesetzes von der verfassungsrechtlichen Legitimation der Staatsgewalt | 369 | ||
III. Das Rechtsprinzip der Gewaltenteilung des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG | 373 | ||
1. Gewaltenteilung und allgemeines Gewaltverhältnis | 373 | ||
2. Die verfassungsrechtliche Konstituierung und Legitimation der Organe der vollziehenden Gewalt | 375 | ||
3. Gleichrangigkeit der verfassungsrechtlichen Legitimation der rechtsprechenden und vollziehenden Gewalt | 376 | ||
4. Kein verfassungsrechtlicher Verwaltungsvorbehalt für die verbindliche Regelung öffentlich-rechtlicher Rechtsverhältnisse im Einzelfall | 377 | ||
5. Die Gewaltenteilung in der Verwaltung | 379 | ||
6. Subordinationsrechtlicher Verwaltungsakt und verwaltungsrechtliche Subordinationstheorie | 379 | ||
7. Ergebnis | 382 | ||
D. Die Erstreckung der Gesetzesvorbehalte auf die kompetenzbegründende Zuordnung von Aufgaben und Befugnissen | 383 | ||
E. Ermächtigung zum Verwaltungsakt nur bei Aufgaben- und Befugniszuweisung | 385 | ||
F. Doppelte Deckung durch Ermächtigung und Rechte und Pflichten begründende Normen | 389 | ||
G. Kompetenz und Zuständigkeit | 390 | ||
H. Der Vorrang der gesetzlichen Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung | 393 | ||
I. Die Feststellung der geltenden Rechtslage und der Vorrang künftiger Gesetze | 396 | ||
Teil 7: Regelungskompetenz ohne ausdrückliche Ermächtigung? - Eine fallgruppenspeziflsche Untersuchung | 401 | ||
A. Die das Verwaltungshandeln nicht ausdrücklich als „Verwaltungsakt\" bezeichnenden Ermächtigungsnormen | 401 | ||
B. Verwaltungsakte, die von Amts wegen zur Durchsetzung und zur vorbeugenden Regelung allgemeiner gesetzlicher Pflichten ergehen | 402 | ||
I. Durch Auslegung zu schließende „Kompetenzlücken\" - Ein Widerspruch zur Funktion der Generalklauseln des Polizei- und Ordnungsrechts? | 402 | ||
II. Bestehende Vorschriften über die Durchsetzung gesetzlicher Pflichten | 406 | ||
1. Die Ahndung, der Entzug von Vorteilen, Appelle und andere alternative Reaktionen auf eine Verletzung gesetzlicher Pflichten | 406 | ||
2. Die Generalklauseln und das Subsidiaritäts- und Spezialitätsprinzip des Polizei- und Ordnungsrechts | 407 | ||
3. Freiheitssichernde Funktion der Kompetenz- und Zuständigkeitsordnung | 411 | ||
III. Vorbeugender Rechtsschutz durch die Gerichte und die Verwaltung | 412 | ||
1. Die konkrete Gefahr als Eingriffsvoraussetzung der Generalklauseln | 412 | ||
2. Urteile und Verwaltungsakte zur vorbeugenden Regelung gesetzlicher Rechte und Pflichten | 413 | ||
3. Das rechtliche Interesse an einer alsbaldigen Feststellung und die drohende (Wiederholungs-)Gefahr als Voraussetzungen einer vorbeugenden Regelung durch die Gerichte | 416 | ||
4. Das öffentliche Interesse an einer vorbeugenden Regelung und deren Eingriffswirkungen als Zweck-Mittel-Relation | 418 | ||
IV. Die Regelungen der §§ 35 und 43 VwVfG | 424 | ||
1. § 35 VwVfG i.V.m. der gesetzlichen Pflichtnorm als Handlungsformermächtigung (C. Fischer)? | 425 | ||
2. § 43 VwVfG als implizite Ermächtigung zur Auferlegung der Anfechtungslast (Druschel)? | 425 | ||
V. Bestehende Kompetenznormen als Ermächtigung zu gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten Verwaltungsakten | 428 | ||
1. Notwendigkeit und Grenzen der Auslegung | 428 | ||
2. Befugnisnormen für Verfügungen als Ermächtigung zu feststellenden Verwaltungsakten | 429 | ||
a) Feststellende Verwaltungsakte als „Maßnahmen\" der Gefahrenabwehr | 429 | ||
b) Feststellungsbefugnis per argumentum a maiore ad minus | 431 | ||
aa) Vorweggenommene Teilregelungen (Grundlagenbescheide) | 431 | ||
bb) Die Feststellung des Genehmigungsinhalts durch die Überwachungsbehörde | 437 | ||
3. Die Konkretisierung einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht | 440 | ||
a) Verpflichtung zur Erstattung einer Anzeige | 440 | ||
b) Allgemeine Befugnisse der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden | 441 | ||
c) Entscheidung über die Genehmigungsbedürftigkeit als Abschluß eines Anzeigeverfahrens | 442 | ||
aa) Teleologische Interpretation des Anzeigeverfahrens | 442 | ||
bb) Beispiele | 444 | ||
(1) Gewerbeuntersagung und Feststellung einer Erlaubnispflicht nach der Gewerbeanmeldung (§ 15 Abs. 2 i. V.m. §§30, 33a - 34c GewO oder anderen Zulassungsvorschriften) | 444 | ||
(2) Änderungen des Flughafenbetriebs (§ 6 Abs. 4 Satz 2, § 31 Abs. 2 Nr. 17 i.V.m. Nr. 4 LufitVG; § 45 Abs. 2 Satz 1 LuftVZO) | 447 | ||
4. Pflicht- und Vollstreckungsnormen als gesetzliche Grundlage für konkretisierende Verfügungen und Zwangsmittelfestsetzungen | 451 | ||
a) Befugnisnormen für die Vollstreckung von Verwaltungsakten | 451 | ||
b) Teleologisch-systematische Interpretation eines Gesetzes, das Pflicht- und Vollstreckungsnormen enthält | 452 | ||
c) Die Ermächtigung zur Anwendung als Grundlage für die Festsetzung eines Zwangsmittels | 455 | ||
5. Zur Aufgabenerfüllung notwendige Befugnisse eines Beliehenen oder einer Fachbehörde | 458 | ||
C. Verwaltungsakte, die in einem auf Antrag eingeleiteten Verwaltungsverfahren das Bestehen oder Nichtbestehen allgemeiner gesetzlicher Pflichten oder pflichtenrelevanter Eigenschaften feststellen | 462 | ||
I. Rechtsfolgen eines Antrags auf Erlaß eines Feststellungsbescheids | 462 | ||
II. Mögliche Verfahrens- und materiellrechtliche Wirkungen von Anträgen | 463 | ||
1. Mitwirkungs- und zustimmungsbedürftige Verwaltungsakte | 463 | ||
2. Verfahrensrechtliche Antragsfolgen und -funktionen | 464 | ||
3. Materiellrechtliche Antragsfolgen und -funktionen | 467 | ||
III. Verfahrensrechtliche, aber keine materiellrechtlichen Wirkungen des Antrags auf Erlaß eines Feststellungsbescheids | 467 | ||
IV. Kann eine Einwilligung das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung beseitigen? | 468 | ||
1. Die Einwilligung: kein „Grundrechtsverzicht | 468 | ||
2. Die legitimierende Wirkung einer Einwilligung: eine Frage des Vorbehalts oder Vorrangs des Gesetzes? | 469 | ||
3. Formulierung und Funktion der Grundrechte | 473 | ||
a) Ausdrückliche Regelungen über die Einwilligung | 473 | ||
b) Die Einwilligung als Mittel zur Verwirklichung grundrechtlich geschützter Interessen | 473 | ||
4. Freiwilligkeit, Kopplungsverbot und weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen | 477 | ||
V. Die begünstigende Feststellung ohne belastende Drittwirkung | 480 | ||
VI. Die begünstigende, den Antrag aber teilweise ablehnende Regelung | 483 | ||
1. Vorbescheide mit Vorbehalten und Nebenbestimmungen | 483 | ||
2. Negativatteste und ähnliche Grundlagenbescheide | 487 | ||
3. Duldungsbescheide | 488 | ||
VII. Die Feststellung des kontradiktorischen Gegenteils der gewünschten Regelung | 489 | ||
1. Fragestellung und Gang der Untersuchung | 489 | ||
2. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtsschutzzone der vorbeugenden Feststellungsklage und des feststellenden Verwaltungsakts | 491 | ||
a) Die Rechtsprechung zur Feststellungsklage | 491 | ||
b) Die Rechtsprechung zum Feststellungsbescheid | 496 | ||
aa) Wahlrecht zwischen Verpflichtungs- und Feststellungsklage nach Abschluß eines Verwaltungsverfahrens | 496 | ||
bb) Ermessen über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens | 497 | ||
c) Kritik der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 498 | ||
3. Der Feststellungsantrag als Schlüssel zum präventiven Rechtsschutz | 502 | ||
a) Auslegung des Feststellungsantrags vor Eröffnung des Verwaltungsverfahrens (ex ante-Betrachtung) | 502 | ||
b) Das Verwaltungsverfahren als Kompensation für die Unbestimmtheit der gesetzlichen Pflichtnorm | 505 | ||
c) Das Verfahrensermessen und sein Zweck (§§ 22, 40 VwVfG) | 513 | ||
d) Die begünstigende Feststellung als Orientierungsmaßstab für ein rechtmäßiges Verhalten | 515 | ||
e) Privates und öffentliches Interesse an der Begrenzung der Eingriffswirkung der Pflichtnormen | 516 | ||
f) Freiheit und Verantwortung des Bürgers - Mitverantwortung des Staates | 517 | ||
g) Berücksichtigung anderer Rechtsschutzmöglichkeiten | 520 | ||
aa) Beratung durch Rechtsanwälte, Sachverständige, Kammern oder Berufsverbände | 520 | ||
bb) Behördliche Auskunft | 522 | ||
cc) Nachträglicher und vorläufiger Rechtsschutz | 526 | ||
h) Berücksichtigung des Grundsatzes der Verwaltungseffizienz im Rahmen des Opportunitätsprinzips | 528 | ||
aa) Effiziente Aufgabenwahrnehmung innerhalb des Verwaltungsrechtsverhältnisses | 529 | ||
(1) Öffentliches Interesse an der verbindlichen Regelung gesetzlicher Pflichten | 529 | ||
(2) Öffentliches Interesse an der Vermeidung überflüssiger oder ineffizienter Verfahren | 529 | ||
bb) Effiziente Verwirklichung aller Verwaltungsaufgaben: Rechtsschutzauftrag und Gefahrenabwehr im Lichte des Opportunitäts- und Effizienzprinzips | 531 | ||
cc) Keine Verletzung des Kopplungsverbots | 533 | ||
4. Der Antrag auf behördliche Feststellung bei Zulässigkeit einer Feststellungsklage | 535 | ||
5. Ergebnis: Kein Anspruch auf Rechtsschutz durch Verfahren ohne Mitwirkungs- und Anfechtungslast | 537 | ||
VIII. Der Antrag auf Erlaß eines begünstigenden Bescheids mit belastender Drittwirkung | 538 | ||
1. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung | 538 | ||
2. Der Vorbescheid | 541 | ||
IX. Auslegung des Antrags und Beratungspflicht der Behörde (§ 25 VwVfG). | 542 | ||
X. Die Rechtsschutzzone des feststellenden Verwaltungsaktes im Vergleich zur Feststellungsklage | 545 | ||
XI. Sachgerechte Verteilung der Rechtsanwendungspflichten und -risiken zwischen Bürger und Verwaltung | 549 | ||
D. Verwaltungsakte zur Regelung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen | 551 | ||
I. Die Kompetenz zur Geltendmachung falliger Zahlungsansprüche | 551 | ||
II. Klage oder Verwaltungsakt? | 552 | ||
III. Die Feststellung von Zahlungsansprüchen dem Grunde nach | 553 | ||
IV. Keine Ermächtigung durch §§ 1 und 3 VwVG und landesrechtliche Parallelbestimmungen | 556 | ||
V. Keine gewohnheitsrechtliche Anerkennung der Verwaltungsaktbefugnis | 557 | ||
VI. Teleologisch-systematische Interpretation eines Gesetzes, das gesetzliche Zahlungspflichten und Vollstreckungsnormen enthält | 557 | ||
VII. Keine Ermächtigung durch § 53 VwVfG | 558 | ||
VIII. Befugnis zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen entsprechend der KehrseitentheorieVIII. Befugnis zur Geltendmachung von Erstattungsansprüchen entsprechend der Kehrseitentheorie | 559 | ||
1. Die drei in § 49a Abs. 1 Satz 2 VwVfG geregelten Erstattungstatbestände | 559 | ||
2. Erstattungsansprüche, auf die § 49a VwVfG wegen der Subsidiaritätsklauseln des § 1 VwVfG keine Anwendung finde | 562 | ||
a) Spezialgesetzliche Regelungen von Rücknahme, Widerruf und öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch | 562 | ||
b) Kein Grundsatz einer verfahrenseinheitlichen Gestaltung aller durch Verwaltungsakt begründeten und gestalteten Verwaltungsrechtsverhältnisse | 564 | ||
c) Annexkompetenz zur Geltendmachung des durch die Aufhebung eines Verwaltungsakts entstandenen Erstattungsanspruchs | 567 | ||
3. Erstattungsansprüche bei einer von § 49a VwVfG nicht erfaßten Unwirksamkeit des leistungsgewährenden Bescheids | 569 | ||
a) Keine abschließende Regelung der Erstattungsansprüche in § 49a VwVfG | 569 | ||
b) Fälle einer ursprünglichen Unwirksamkeit des leistungsgewährenden Verwaltungsakts | 570 | ||
aa) Unterschiedliche Rechtsfolgen des allgemeinen Erstattungsanspruchs und einer analogen Anwendung des § 49a VwVfG | 570 | ||
bb) Analogievoraussetzungen nicht erfüllt | 571 | ||
cc) Leistung zur Erfüllung eines nichtigen Verwaltungsakts | 573 | ||
dd) Endgültiger Nichteintritt einer aufschiebenden Bedingung | 574 | ||
c) Fälle einer nachträglichen, aber nicht rückwirkenden Unwirksamkeit des leistungsgewährenden Verwaltungsakts | 575 | ||
aa) Aufhebung im Verwaltungsprozeß | 575 | ||
bb) Aufhebung im Vorverfahren | 575 | ||
cc) Erledigung eines vorläufigen Verwaltungsakts | 576 | ||
dd) Rücknahme oder Widerruf mit Wirkung für die Zukunft | 577 | ||
d) Schlichte Überzahlungen | 581 | ||
E. Fortentwicklung der Kehrseitentheorie: Regelungen der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts, der Beendigung eines Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen | 582 | ||
I. §52 VwVfG | 582 | ||
II. § 44 Abs. 5 VwVfG | 582 | ||
III. Die Feststellung der sonstigen Unwirksamkeit eines begünstigenden Verwaltungsaktes oder einer Zusicherung | 583 | ||
1. Keine Feststellung der ursprünglichen (Un-)Wirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes analog § 44 Abs. 5 VwVfG | 583 | ||
2. Die Feststellung der nachträglichen Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes oder einer Zusicherung | 584 | ||
a) Aufhebung und andere Formen der Beendigung der Regelungswirkung eines Verwaltungsaktes | 584 | ||
b) Verwaltungsaktbefiignis bei einem normativen Stufenverhältnis zwischen Aufhebungs- und gesetzlichen Beendigungstatbeständen | 586 | ||
c) Beispiele | 589 | ||
aa) Erlöschen eines alten Rechts oder einer alten Befugnis zur Gewässerbenutzung (§ 15 WHG) | 589 | ||
bb) Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher Verurteilung (§ 24 Abs. 1 BRRG, § 48 BBG | 592 | ||
cc) Wegfall der Bindungswirkung einer Zusicherung (§38 Abs. 3 VwVfG) | 595 | ||
d) Die Feststellung des Eintritts einer auflösenden Bedingung | 596 | ||
IV. Rücknahme oder Widerruf eines unwirksamen Verwaltungsaktes | 600 | ||
V. Ergebnis | 604 | ||
F. Verwaltungsakte im Beamten- und Soldaten Verhältnis | 605 | ||
I. Begründung und Zulässigkeit einer Gesamtanalogie im Beamten- und Soldatenrecht | 605 | ||
1. Analyse der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 605 | ||
2. Zulässigkeit und Grenzen einer belastenden Analogie | 609 | ||
a) Uneinheitliche Rechtsprechung und Lehre | 609 | ||
b) Keine freie Rechtsschöpfung, sondern Rechtsnormergänzung durch Analogie | 614 | ||
c) Analoge Anwendung nur innerhalb des gleichen Rechtsverhältnisses oder sonstigen Regelungszusammenhangs | 617 | ||
d) Die planwidrige Regelungslücke im Beamten- und Soldatenrecht | 619 | ||
3. Zwischenergebnis | 620 | ||
II. Anwendungsbereich und Grenzen der dienstrechtlichen Gesamtanalogie | 621 | ||
1. Erstattungs- und Leistungsbescheide | 621 | ||
a) Erstattungsbescheide bei Leistung aufgrund eines Verwaltungsakts | 621 | ||
b) Nicht auf eine Annexkompetenz zu stützende Erstattungs- und Leistungsbescheide | 622 | ||
c) Keine Leistungsbescheide zur Geltendmachung von Regreßansprüchen des Dienstherrn (Art. 34 Satz 2 GG) | 623 | ||
d) Leistungs- und Erstattungsbescheide nur durch den Dienstherrn | 625 | ||
2. Die Festsetzung eines Dienstalters analog § 28 Abs. 4 BBesG | 626 | ||
a) Die Vorschriften über das Dienstalter | 626 | ||
aa) Das Besoldungsdienstalter | 626 | ||
bb) Das Versorgungsdienstalter | 627 | ||
cc) Das Allgemeine Dienstalter | 628 | ||
dd) Das Jubiläumsdienstalter | 629 | ||
b) Analogiefähigkeit des § 28 Abs. 4 BBesG | 629 | ||
aa) Zweck und Folgen einer BDA-Festsetzung | 629 | ||
bb) Rechtsähnlichkeit anderer Festsetzungen eines Dienstalters | 631 | ||
3. Die Feststellung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses bei strafgerichtlicher Verurteilung (§ 24 Abs. 1 BRRG, § 48 BBG | 633 | ||
III. Nachträgliche Regelungspflicht des Gesetzgebers | 633 | ||
G. Erstattungs- und Leistungsbescheide gegenüber Erben eines Beamten oder Soldaten | 635 | ||
I. Erstattungsbescheide | 635 | ||
1. Erstattungsanspruch nach Leistung an den Erblasser aufgrund eines wirksamen Verwaltungsaktes | 636 | ||
a) Die Rechtsprechung | 636 | ||
b) Lösung | 637 | ||
2. Erstattungsanspruch nach Leistung an den Erblasser zur Erfüllung eines durch Verwaltungsakt geregelten, aber nicht entstandenen Anspruchs | 639 | ||
a) Die Rechtsprechung | 639 | ||
b) Lösung | 640 | ||
3. Erstattungsanspruch nach Leistung an den Erben | 642 | ||
a) Die Rechtsprechung | 642 | ||
b) Lösung | 645 | ||
aa) Zivilrechtlicher Bereicherungs- oder öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch? | 645 | ||
bb) Keine analoge Anwendung der gegenüber dem Beamten bestehenden Regelungsbefugnisse auf seinen Erben | 650 | ||
H. Beamtenrechtliche Haftung | 652 | ||
I. Entscheidungen einer beurkundenden oder registerführenden Behörde | 657 | ||
I. Fragestellung und Gang der Untersuchung | 657 | ||
II. Zur Rechtsnatur öffentlicher Urkunden, behördlicher Register und Dateien | 659 | ||
1. Die öffentliche Urkunde | 659 | ||
2. Behördliche Register und Dateien | 662 | ||
3. Unterscheidung zwischen Beweis-, Nachweis- und Regelungsfunktion | 664 | ||
III. Die Entscheidung über eine Beurkundung oder Registereintragung | 670 | ||
1. Fragestellung | 670 | ||
2. Rechtsprechung und Literatur zur „Entscheidung, ob | 671 | ||
3. Eigene Auffassung | 674 | ||
IV. Keine stillschweigende Annexkompetenz | 677 | ||
Teil 8: Bilanz und Ausblick | 681 | ||
A. Feststellungsbescheid und konkretisierende Verfugung: Prototypen des Verwaltungsakts als Mittel zur Verwirklichung des abstrakt-generellen Gesetzes | 681 | ||
B. Gesetzeskonkretisierende Verwaltungsakte im System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes | 685 | ||
I. Kein Verbot streitentscheidender oder feststellender Verwaltungsakte durch Art. 92 GG | 685 | ||
II. Zum Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) | 685 | ||
III. Zur Geltung und Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes | 686 | ||
IV. Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für konkretisierende Verfügungen und belastende Feststellungsbescheide | 688 | ||
V. Kompetenz und Zuständigkeit | 690 | ||
VI. Die Feststellung der geltenden Rechtslage und der Vorrang künftiger Gesetze | 691 | ||
VII. Gebotene Abkehr vom subordinationsrechtlichen Denken | 692 | ||
C. Ermächtigung durch Auslegung?: Allgemeine Grundsätze und Grenzen | 692 | ||
I. Verwaltungsakte, die von Amts wegen zur präventiven Regelung, Konkretisierung und Durchsetzung gesetzlicher Rechte und Pflichten ergehen | 693 | ||
II. Verwaltungsakte zur Regelung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen | 697 | ||
III. Regelungen der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts, der sonstigen Beendigung eines Rechtsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen | 699 | ||
IV. Beamten- und soldatenrechtliche Gesamtanalogie | 700 | ||
V. Erstattungs- und Leistungsbescheide gegenüber Erben eines Beamten oder Soldaten | 701 | ||
VI. Untauglichkeit der Kategorien des Subordinations- und des besonderen Gewaltverhältnisses | 702 | ||
VII. Keine Annexkompetenz bei beurkundenden und registerführenden Behörden | 702 | ||
VIII. Verwaltungsrecht als konkretisiertes Verfassungsrecht | 704 | ||
IX. Der Antrag auf Erlaß eines feststellenden Verwaltungsakts als Schlüssel zum präventiven Rechtsschutz | 705 | ||
D. Perspektiven für die gesetzgebende, rechtsprechende und vollziehende Gewalt | 706 | ||
I. Konsequenzen für den Gesetzgeber | 706 | ||
II. Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit: Rechtsschutzzone des feststellenden Verwaltungsakts und der Feststellungsklage | 708 | ||
III. Verwaltung und Gesetzgeber | 710 | ||
IV. Verantwortung von Bürger und Verwaltung für einen gesetzeskonformen Freiheitsgebrauch und die effiziente Wahrnehmung staatlicher Aufgaben | 710 | ||
E. Fortentwicklung der Dogmatik des Verwaltungsakts | 712 | ||
Literaturverzeichnis | 713 | ||
Sachregister | 736 |