Die verwaltungsgerichtliche Kontrollintensität bei der materiell-rechtlichen Nachprüfung des Planfeststellungsbeschlusses für raumbeanspruchende Großprojekte
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Vorwort |
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Inhaltsverzeichnis |
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Abkürzungsverzeichnis |
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Einleitung: Problemaufriß und Gegenstand der Untersuchung |
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1. Kapitel: Anknüpfung an die allgemeinere Kontrolldichteproblematik. Das Verhältnis von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Lichte des Gedankens einer funktionsadäquaten und verantwortungsgerechten Aufgabenverteilung bei der Rechtsfindung und -konkretisierung |
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2. Kapitel: Die gesetzlich begründete Befugnis der Verwaltung zur gestaltenden Rechtskonkretisierung im Fachplanungsrecht |
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3. Kapitel: Die Schrankensystematik des BVerwG. Ihr Gehalt vor dem Hintergrund der Struktur fachplanungsrechtlicher Konkretisierung und der Befugnis der planenden Verwaltung zur eigenverantwortlichen Entscheidung |
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A. Die Vorabprüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der Planrechtfertigung |
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I. Das Erfordernis der Rechtfertigung des Plans als Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit und insbesondere als fachplanungsspezifisches Instrument des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes in der Rechtsprechung des BVerwG |
57 |
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1. Entwicklung und allgemeiner Inhalt des fachplanungsrechtlichen Rechtfertigungsgebots als Schranke der planerischen Gestaltungsfreiheit |
57 |
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2. Das Rechtfertigungsgebot in seiner eigentumsschützenden Ausprägung: sein Hintergrund, Inhalt und Stellung im System der Schranken planerischer Gestaltungsfreiheit und gerichtlicher Planungskontrolle |
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II. Die Leistungsfähigkeit und die Funktion der Kontrollstufe „Planrechtfertigung\" im Hinblick auf die Zielkonkretisierung durch die Verwaltung und das Abwägungsgebot |
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1. Das fachplanungsrechtliche Erforderlichkeitsgebot vor dem Hintergrund verschiedener Erforderlichkeits- bzw. Notwendigkeitsvorstellungen |
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2. Die Konkretisierung der generellen Ziele der Fachplanungsgesetze durch die Verwaltung im Rahmen der Planungsentscheidung |
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3. Die Leistungsfähigkeit der Planrechtfertigung als eigenständige Stufe materiell-rechtlicher Planungsbindung und gerichtlicher Planungskontrolle neben dem Abwägungsgebot |
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a) Modelle der Abgrenzung von Planrechtfertigung und Abwägung in der Rechtsprechung |
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b) Die beschränkte Tragweite der Planrechtfertigung und ihr Charakter als Vorabprüfung |
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(1) Zur überlagernden Kraft des Abwägungsgebots und ihrer Folgen |
80 |
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(2) Insbesondere: Die Abwägungszugehörigkeit der Frage von Standort- und Dimensionierungsalternativen |
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4. Die gerichtliche Kontrolle aus dem Blickwinkel der Zielkonkretisierung |
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5. Die abwägungsbezogene Zielkonkretisierung als zulässige Konkretisierung des Wohls der Allgemeinheit i.S.v. Art. 14 Abs. 3 GG |
99 |
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B. Der beschränkte Beitrag der Schranke der Planungsleitsätze zur Bindung und Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses |
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I. Die Entwicklung der Rechtsprechung des BVerwG: Terminologie, sachliche Differenzierungen und Abgrenzungsprobleme |
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1. Die Unterscheidung zwischen generellen Planungszielen und konkreten Planungsleitlinien |
107 |
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2. Die Differenzierung nach dem gesetzessystematischen Standort in interne und externe Planungsleitsätze als Verstärkung des Eigengewichts der auf die Funktion und technische Ausgestaltung des Vorhabens bezogenen Leitsätze |
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3. Die Differenzierung nach den Rechtswirkungen: zwingende Planungsleitsätze und Optimierungsgebote |
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II. Die Bedeutung der Planungsleitsätze und der Schranke der Planungsleitsätze für die gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses |
112 |
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1. Zur Problematik des Gehalts und der Wirkung des bei der Planfeststellung zu beachtenden materiellen Rechts als Frage der materiell-rechtlichen Konzentrationswirkung der Planfeststellung |
112 |
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2. Die beschränkte Tragweite einer eigenständigen Planungsschranke „Planungsleitsätze |
118 |
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C. Die gerichtliche Kontrolle im Rahmen der Schranke des Abwägungsgebots |
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I. Die Anforderungen des Gebots gerechter Abwägung als gerichtlicher Kontrollansatz |
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1. Die Intensität gerichtlicher Kontrolle im Hinblick auf die Anforderungen des Abwägungsgebots |
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a) Das Gebot der Durchführung einer (eigenen) Abwägung überhaupt |
128 |
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b) Die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials |
129 |
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(1) Die Konzeption dieses Anknüpfungspunktes und der Umfang der Nachprüfung nach der Rechtsprechung des BVerwG |
129 |
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(2) Strukturbedingungen der Zusammenstellung des entscheidungserheblichen Materials und verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte |
131 |
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(3) Die gerichtliche Kontrollintensität im Hinblick auf Planungsalternativen und auf die prognostischen Elemente der Entscheidung |
138 |
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(a) Der Umfang gerichtlicher Kontrolle bei Planungsalternativen |
138 |
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(b) Die gerichtliche Nachprüfung der exekutivischen Abschätzung künftiger Entwicklungen im Fachplanungszusammenhang |
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c) Das Erkennen der Bedeutung der betroffenen Belange und der Ausgleich dieser Belange entsprechend ihrem objektiven Gewicht |
144 |
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(1) Die Konzeption dieses Anknüpfungspunktes und der Umfang gerichtlicher Nachprüfung nach der Rechtsprechung des BVerwG |
144 |
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(2) Die eingeschränkte Nachprüfungsbefugnis des Gerichts in bezug auf die administrative Erfassung des relativen Gewichts der Belange |
146 |
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2. Die planerische Gestaltungsfreiheit im Felde der Problematik einer gesetzlich vorgegebenen Steuerungskraft der Belange |
149 |
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a) Anhaltspunkte in der Rechtsprechung des BVerwG |
149 |
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b) Die beschränkte Tragweite des Gedankens einer gesetzlichen Festlegung von Vorrangrelationen |
150 |
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II. Die gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf die Differenzierung in Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis |
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1. Die Unterscheidung zwischen Abwägungsvorgang und Abwägungsergebnis in der Rechtsprechung des BVerwG |
154 |
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2. Sinn und Bedeutung der Unterscheidung für die Kontrolle und die verwaltungsgerichtliche Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses bei Anerkennung einer (flexibel) eingeschränkten Durchschlagskraft von Fehlern |
156 |
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Literaturverzeichnis |
165 |
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