Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses

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Wie relativ ist eigentlich das Band zwischen Gläubiger und Schuldner?
- Authors: Henke, Horst-Eberhard
- Series: Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 121
- (1989)
Book Details
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Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
I. Vorbemerkung | 9 | ||
II. Die sog. Relativität des Schuldverhältnisses: Begriff und beispielhafte Verdeutlichung | 11 | ||
1. Begriffliche Bestimmung der „Relativität“ | 11 | ||
2. Über die Wahl des richtigen Ausgangspunkts: Wie der Begriff der „Relativität“ heute zu bilden ist | 14 | ||
3. Beispielhafte Verdeutlichung des Begriffs der „Relativität“ | 15 | ||
III. Wie sich die Relativität des Schuldverhältnisses im einzelnen auswirkt | 24 | ||
1. Der nur „bestimmbare“ Gläubiger: Eine ernsthafte oder trügerische Erweiterung des Schuldbandes? | 24 | ||
2. Die Relativität des Schuldverhältnisses auf der Seite der Verpflichtung | 28 | ||
a) Die Beschränkung der Gläubigerrechte auf den Vertragsschuldner kraft der isolierenden Betrachtungweise des Schuldrechts | 28 | ||
b) Die Erstreckung der Schuldnerpflichten kraft einer die Schuldverhältnisse verknüpfenden Betrachtungsweise | 30 | ||
3. Die Relatitivät auf der Seite der Berechtigung | 34 | ||
a) Alteri stipulari nemo potest – Niemand kann sich Leistungen zugunsten eines Dritten versprechen lassen: Welchen richtigen Kern enthält diese Aussage heute noch? | 34 | ||
b) Die Erstreckung der Gläubigerrechte durch Verknüpfung von Lebens- und Rechtsverhältnissen | 34 | ||
4. „Exceptio ex iure tertii non datur: Die Einrede aus dem Rechtsverhältnis zu einem Dritten ist unzulässig“ – Regel und Ausnahme | 45 | ||
a) Die Regel | 45 | ||
b) Die Ausnahme | 49 | ||
c) Die Zulässigkeit der „Einrede aus fremden Recht“ kraft der Verknüpfung der Rechtsverhältnisse | 52 | ||
d) Die Zulässigkeit der „Exceptio ex iure tertii“ kraft gesetzlicher Gestattung und kraft des Grundsatzes von „Treu und Glauben“ | 53 | ||
e) „Exceptio ex iure tertii non datur“: Wo liegt bei einer vernünftig-sachlichen Abwehr von Ansprüchen die Regel, wo die Ausnahme? | 58 | ||
5. Der Vertragsübergang im Miet-, Pacht- und Arbeitsrecht – eine erweiterte „exceptio ex iure tertii“ | 59 | ||
6. Der Schutz des Schuldbandes gegen Eingriffe Dritter in begrifflicher und wertender Betrachtungsweise | 64 | ||
a) Kann das Schuldverhältnis überhaupt von einem Außenstehenden „verletzt“ werden? | 64 | ||
b) Der gezielte Angriff auf das Schuldverhältnis als „vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung“ im Sinne des § 826 | 67 | ||
c) Die vorsätzliche, sittenwidrige Handlungsweise des Außenstehenden und ihr Zusammenhang mit dem verletzten Schuldband | 70 | ||
IV. Die Relativität des Schuldverhältnisses: Herrschaft und Auflösung, Stärke und Schwäche des Trennungsdenkens | 72 | ||
1. Die Zwei-Personen-Beziehung als Grundmuster des bürgerlichen Rechts und des Zivilprozesses | 72 | ||
2. Der Begriff der „Relativität“ des Schuldverhältnisses | 76 | ||
a) Der Kern der Relativität: die persönliche Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner | 76 | ||
b) Die Erweiterungen der Relativität | 77 | ||
c) Der Begriff der Relativität – heute | 79 | ||
3. Die „industrielle Revolution“, die „sozialen Bindungen“ und die „gesteigerte Sensibilität zwischenmenschlicher Beziehungen“: Welche Kräfte weiten das Schuldband? | 81 | ||
a) Von der Wertlosigkeit der „sozialen Motive“ und anderer Schlagworte | 81 | ||
b) Das empfindlicher gewordene Rechtsgefühl als Grund für die Erweiterungen des Schuldbandes | 82 | ||
4. Die Abkehr von der Relativität | 84 | ||
V. Begriffliche Arbeit | 90 | ||
Wichtigstes Schrifttum | 97 |