Eine Untersuchung über die Stellung der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr und zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und der Länder
Year: 2019
Author: Hermann Schulte
Series: Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 134
Copyright Year: 1970
Book Details
ISBN: 978-3-428-42313-2
DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-42313-2
Published online: 2019-07
Edition: 1
Language: German
Pages: 234
Keywords: Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung Bundeswehr /Recht Bundeswehrverwaltung Verwaltung
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Subjects: Administrative jurisdiction & public administration ,
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Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsübersicht | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Teil: Das Verhältnis von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 20 | ||
A. Die Grundsätze | 20 | ||
I. Das Verhältnis der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr nach ihrer unterschiedlichen Stellung im Gewaltenteilungssystem | 20 | ||
1. Überblick über die im Fachschrifttum zur Stellung der Streitkräfte im Gewaltenteilungssystem vertretenen Auffassungen | 21 | ||
a) Die rechtliche Bedeutung der Fragestellung | 22 | ||
b) Die Gründe für und gegen die „Grundformen\"-Unterscheidung zwischen Streitkräften und Verwaltung | 26 | ||
c) Kritik der Überlegungen im Schrifttum | 38 | ||
2. Die Bedingungen, denen die Merkmale genügen müssen, die die verschiedenen Gewalten im Gewaltenteilungssystem unterscheiden | 41 | ||
a) Die verschiedenen Gewalten im Gewaltenteilungssystem | 41 | ||
b) Die Grundformen staatlicher Tätigkeit und ihre verschiedenen Erscheinungsformen | 43 | ||
c) Die Bereiche staatlicher Tätigkeit | 44 | ||
d) Die Gliederung der materiellen Erscheinungsform und die ihr folgende Untergliederung der übrigen Erscheinungsformen der Grundform Vollziehung | 46 | ||
e) Zusammenfassung | 47 | ||
3. Hypothese: die Streitkräfte und die Verwaltung gehören zu zwei verschiedenen Unter-Grundformen der Vollziehung | 48 | ||
a) Die Merkmale, die eine Grundformenunterscheidung begründen | 48 | ||
aa) Aufgaben, Ziele und Zwecke der Staatsorgane | 48 | ||
bb) Die Bindung der Staatsorgane an verschiedene Rechtsnormen | 49 | ||
cc) Waffengewaltanwendung durch Staatsorgane | 50 | ||
dd) Anordnung und Befehl als Lenkungsmittel staatlicher Organisationen | 50 | ||
ee) Waffengewaltanwendung auf Befehl durch Staatsorgane | 52 | ||
b) Zur Wahl der Bezeichnungen | 53 | ||
4. Befehlsvollziehung und Anordnungsvollziehung als Unter- Grundformen der Grundform Vollziehung in der Rechtsordnung | 53 | ||
a) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im materiellen Sinne | 54 | ||
aa) Die Gleichartigkeit von Befehl und Anordnung als Lenkungsmittel staatlicher Organisationen | 55 | ||
bb) Die Verschiedenartigkeit von Befehl und Anordnung auf Grund der Gehorsamspflichten ihrer Empfänger | 57 | ||
cc) Die Verschiedenartigkeit von Befehl und Anordnung auf Grund anderer Pflichten ihrer Empfänger | 65 | ||
dd) Die Bewertung der Unterschiedlichkeiten für eine Grundformenunterscheidung | 66 | ||
ee) Das Verhältnis der Befehlsgewalt des Vorgesetzten zu der Befehls- und Kommandogewalt des Bundesministers der Verteidigung und des Bundeskanzlers | 68 | ||
b) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im organisatorischen Sinne | 69 | ||
c) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im formellen Sinne | 73 | ||
d) Die Befehlsvollziehung und die Anordnungsvollziehung im funktionellen Sinne | 74 | ||
e) Zusammenfassung | 74 | ||
5. Die grundgesetzliche Gewährleistung der Befehlsvollziehung und der Anordnungsvollziehung | 75 | ||
a) Die unterschiedliche und getrennte Behandlung der Streitkräfte und der Bundesverwaltung im Grundgesetz | 75 | ||
b) Die Regelung über die Befehls- und Kommandogewalt in Art. 65 a und Art. 115 b | 78 | ||
c) Die Übernahme der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 4 | 82 | ||
d) Die Entstehungsgeschichte des Art. 87 b | 85 | ||
e) Der Sinn und Zweck der Gegenüberstellung von Streitkräften und Verwaltung im Grundgesetz | 85 | ||
6. Die Bedeutung der Unterscheidung von Befehlsvollziehung und Anordnungsvollziehung für das Verhältnis von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 86 | ||
a) Die organisatorische Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 86 | ||
b) Die Organisation der Bundeswehrverwaltung | 87 | ||
c) Die Organisation der Streitkräfte | 88 | ||
d) Grundsätze für die Führung der Bundeswehr und der Bundeswehrverwaltung | 89 | ||
II. Die Grundsätze für die Aufgabenteilung zwischen Bundeswehrverwaltung und Bundeswehr durch das Grundgesetz | 91 | ||
1. Das Verhältnis von Grundformenunterscheidung und Bereichsunterscheidungen und die sich daraus ergebende Begriffsbildung | 91 | ||
2. Bereiche staatlicher Tätigkeit, in denen die Streitkräfte tätig werden können | 94 | ||
a) Der Bereich der Nothilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall | 95 | ||
b) Der Bereich des inneren Notstandes | 96 | ||
c) Der Bereich der Verteidigung | 96 | ||
aa) Die Objekte der Verteidigung | 97 | ||
bb) Der Angriff, gegen den sich die Verteidigung richtet | 97 | ||
cc) Die Mittel der Verteidigung | 98 | ||
dd) Die Subjekte der Verteidigung | 98 | ||
3. Die Gliederung und die Verteilung der Vollziehungsaufgaben durch den Verfassunggeber in den Bereichen staatlicher Tätigkeit, in denen die Streitkräfte tätig werden | 100 | ||
4. Die Gründe für diese Aufgabenverteilung | 103 | ||
a) Die politischen Gründe | 104 | ||
b) Die verwaltungstechnischen Gründe | 106 | ||
c) Die militärischen Gründe | 107 | ||
d) Die historischen Gründe | 107 | ||
5. Die grundgesetzliche Gewährleistung des Grundsatzes der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 107 | ||
III. Das Zuordnungsverhältnis der Bundeswehrverwaltung zur Bundeswehr | 109 | ||
1. Die dienende Funktion der Bundeswehrverwaltung | 109 | ||
a) Die Hilfsfunktion der Bundeswehrverwaltung für die Bundeswehr | 109 | ||
b) Die Bundeswehrverwaltung als einheitliche Verwaltungsorganisation gegenüber der Bundeswehr | 110 | ||
c) Die Bundeswehrverwaltung als Sonderverwaltung für die Bundeswehr | 111 | ||
d) Die Bedingtheit der Bundeswehrverwaltung durch die Bundeswehr | 111 | ||
e) Die Notwendigkeit der Bundeswehrverwaltung für die Bundeswehr | 111 | ||
2. Die Mittlerstellung der Bundeswehrverwaltung | 112 | ||
3. Die interne Tätigkeit der Bundeswehrverwaltung gegenüber der Bundeswehr | 113 | ||
4. Die Allzuständigkeit der Bundeswehrverwaltung gegenüber der Bundeswehr und deren Folgen für die Tätigkeit der Bundeswehr | 114 | ||
5. Zusammenfassung | 114 | ||
B. Die Einzelheiten | 115 | ||
I. Die Verwirklichung des Grundsatzes der Trennung bei der Truppenverwaltung | 115 | ||
1. Die Organisation der Truppenverwaltung | 116 | ||
a) Die Organe der Truppenverwaltung | 116 | ||
b) Die Regelungen über die organisatorische Gestaltung der Truppenverwaltung | 117 | ||
aa) Der Abgrenzungserlaß vom 9. 9.1957 | 117 | ||
bb) Der Abgrenzungserlaß vom 19. 5.1958 | 118 | ||
cc) Der Erlaß vom 2.4.1959 — Unterstellung von Beamten unter Soldaten und umgekehrt — | 119 | ||
c) Zusammenfassende Darstellung der organisatorischen Gestaltung der Truppenverwaltung | 121 | ||
aa) Die Instrumente der Aufsicht | 121 | ||
bb) Die Truppenverwaltungsbeamten in ihrem Verhältnis zur Bundeswehr und zur territorial gebundenen Bundeswehrverwaltung | 122 | ||
2. Die Vereinbarkeit der bestehenden Truppenverwaltung mit dem Grundsatz der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung | 124 | ||
a) Die Fachaufsicht des G 4 über den Leiter der Abteilung Verwaltung | 125 | ||
b) Andere Befugnisse von Soldaten gegenüber Beamten der Truppenverwaltung | 125 | ||
c) Befehle und fachdienstliche Anordnungen von Beamten an Soldaten | 126 | ||
d) Die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch den Kompanierechnungsführer | 127 | ||
e) Der Beschwerdeweg | 127 | ||
3. Die Durchführung der Trennung von Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Truppenbereich: durch Einführung eines Fachdienstweges | 128 | ||
4. Die Truppenverwaltung als Teil der Bundeswehrverwaltung | 129 | ||
II. Die Abgrenzung der Bundeswehrverwaltung von der Bundeswehr nach ihren Aufgaben, den Bereichen der zivilen und der militärischen Verteidigung | 130 | ||
1. Allgemeine Eingrenzung der Verwaltungsaufgaben der Bundeswehrverwaltung und der militärischen Aufgaben der Bundeswehr | 130 | ||
2. Der Charakter des Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 für die Aufgabenzuweisung an die Bundeswehrverwaltung | 131 | ||
a) Bundeswehrverwaltung und materieller Verwaltungsbegriff | 132 | ||
b) Art. 87 b Abs. 1 Satz 2 als Legaldefinition | 135 | ||
aa) Der fest begrenzte Aufgabenkreis der Bundeswehrverwaltung | 136 | ||
bb) Der ausschließliche Aufgabenkreis der Bundeswehrverwaltung — geborene und gekorene Aufgaben — | 139 | ||
cc) Die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Abs. 1 Satz 2 | 142 | ||
α) Die Auffassungen im Schrifttum zum Rechtscharakter des Abs. 1 Satz 2 | 142 | ||
β) Die Legaldefinition der geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 144 | ||
γ) Die Legaldefinition der möglichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 145 | ||
δ) Abs. 1 Satz 2 nicht nur Richtlinie für die Bestimmung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 146 | ||
c) Ergebnis | 147 | ||
3. Die Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 147 | ||
a) Allgemeine Formeln zur Bezeichnung der Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 148 | ||
b) Die Aufgaben des Personalwesens | 149 | ||
aa) Die weite Begriffsbildung: Personalwesen nicht Personalbedarf | 149 | ||
bb) Die Verwaltungstätigkeiten für die Wehrpflichtigen und die Freiwilligen vor ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr (Wehrersatzwesen) | 150 | ||
α) Das Verhältnis zu Abs. 2 Satz 1 | 150 | ||
β) Der Begriff „Wehrersatzwesen | 151 | ||
γ) Die Verwaltungstätigkeiten | 152 | ||
cc) Die Verwaltungstätigkeiten für die im Truppenbereich Tätigen (Personalverwaltung) | 153 | ||
α) Zivile Personalverwaltung | 154 | ||
β) Die Verwaltungstätigkeiten — Begründung des Dienstverhältnisses und Erfüllung der Ansprüche aus diesem Dienstverhältnis | 154 | ||
dd) Die Verwaltungstätigkeiten für die Soldaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr | 156 | ||
α) Die Beschädigtenversorgung | 156 | ||
β) Die anderen Aufgaben | 158 | ||
ee) Die Verwaltungstätigkeiten für das eigene Personal | 158 | ||
ff) Die Tätigkeiten der Bundeswehr auf dem Gebiet des Personalwesens | 158 | ||
c) Die Aufgaben der unmittelbaren Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte | 159 | ||
aa) Der Begriff „unmittelbare Sachbedarfsdeckung | 159 | ||
bb) Der Ablauf der Sachbedarfsdeckung | 163 | ||
cc) Die Gegenstände der Sachbedarfsdeckung | 163 | ||
dd) Das Bauwesen in Abs. 1 Satz 3 | 164 | ||
ee) Das Zwangsleistungswesen in Abs. 1 Satz 4 Halbs. 1 | 164 | ||
d) Annexaufgaben und Hilfszuständigkeiten der Bundeswehrverwaltung | 165 | ||
e) Das Beispiel des Aufgabenkatalogs des § 9 Organisations-Gesetz-Entwurf | 166 | ||
4. Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Grenzbereich des Personalwesens | 168 | ||
a) Die Ernennung und Entlassung der Soldaten und Beamten | 168 | ||
b) Personalbearbeitung | 172 | ||
c) Die Freiwilligenannahme der Bundeswehr | 174 | ||
5. Bundeswehr und Bundeswehrverwaltung im Grenzbereich der unmittelbaren Sachbedarfsdeckung | 176 | ||
a) Die Beschaffung des Materials durch die Bundeswehrverwaltung | 176 | ||
b) Die Verwaltung des bereitgestellten Materials im Kommandobereich | 178 | ||
aa) Verwaltungstätigkeit und logistische Tätigkeit | 178 | ||
bb) Die Trennung von Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben | 179 | ||
cc) Verwaltungs- und Versorgungsaufgaben als militärische und als zivile Aufgaben | 180 | ||
dd) Der Verzicht auf eine Abgrenzung von Verwaltungsund Versorgungsaufgaben | 181 | ||
c) Die Notwendigkeit der Abgrenzung von zivilen und militärischen Aufgaben zwischen territorialgebundener Bundeswehrverwaltung und Truppenverwaltung und zwischen Truppenverwaltung und Bundeswehr | 183 | ||
e) Die Abgrenzung von Verwaltungsaufgaben und Versorgungsaufgaben eine politische Entscheidung | 185 | ||
f) Die bisher ergangenen Abgrenzungserlasse | 185 | ||
Zweiter Teil: Die Bundeswehrverwaltung in ihrem Verhältnis zu den übrigen Verwaltungen des Bundes und den Verwaltungen der Länder | 189 | ||
I. Das Verhältnis von Abs. 1 und Abs. 2 des Art. 87 b zueinander | 189 | ||
1. Die Meinungen im Schrifttum | 189 | ||
a) Die Meinung von Mercker | 189 | ||
b) Die Meinung der übrigen Autoren | 191 | ||
2. Subsidiaritäts- oder Spezialitätsverhältnis | 191 | ||
a) Das durch die Begriffe und die Formulierung „ im übrigen\" vorgeschriebene Rangverhältnis | 193 | ||
b) Die Entstehungsgeschichte des Art. 87 b | 194 | ||
c) Die begrifflichen Überschneidungen in ihrem systematischen Zusammenhang in Abs. 1 und Abs. 2 | 196 | ||
d) Das Ergebnis | 197 | ||
II. Die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Verwaltungsorganisationen | 197 | ||
1. Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden | 198 | ||
a) Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden des Bundes | 198 | ||
aa) Die Auffassungen im Schrifttum, die die Übertragung solcher Aufgaben auf andere Bundesbehörden zulassen | 199 | ||
bb) Das Verständnis des Begriffs „Bundeswehrverwaltung\" in Abs. 1 Satz 1 im Schrifttum | 200 | ||
cc) Die „Bundeswehrverwaltung\" in Abs. 1 Satz 1 als Ressortzuständigkeit | 203 | ||
α) Die Bundeswehrverwaltung als Sonderverwaltung | 203 | ||
β) Die besondere Stellung der Bundeswehrverwaltung gegenüber den Streitkräften | 204 | ||
γ) Die besondere Zuweisung der Verwaltungsaufgaben an den Bund in Art. 87 b | 204 | ||
δ) Der Bundesminister der Verteidigung als Leiter der Bundeswehrverwaltung | 205 | ||
dd) Die geborenen, die übertragbaren, die tatsächlich übertragenen und die möglichen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung | 206 | ||
ee) Autoren, die eine ausschließliche Zuständigkeit der Bundeswehrverwaltung für ihre geborenen Aufgaben annehmen | 208 | ||
ff) Ergebnis | 208 | ||
gg) Beispiele im Schrifttum | 209 | ||
b) Die Wahrnehmung von geborenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch Behörden der Länder | 210 | ||
2. Die Wahrnehmung von gekorenen Aufgaben der Bundeswehrverwaltung durch andere Behörden | 210 | ||
a) Die Möglichkeit ihrer Wahrnehmung durch andere Behörden | 210 | ||
b) Die Wahrnehmung gekorener Aufgaben durch Bund oder Länder | 211 | ||
aa) Die Zuständigkeit der Länder zur Verwaltung als eigene Angelegenheit | 212 | ||
bb) Die Zuständigkeit der Länder zur Verwaltung als Auftragsangelegenheit | 212 | ||
cc) Die Zuständigkeit anderer Behörden | 213 | ||
III. Die Übertragung von Aufgaben des Art. 87 b Abs. 2 auf die Bundeswehrverwaltung | 213 | ||
1. Die Aufgaben des Abs. 2 | 213 | ||
2. Die Durchführung dieser Aufgaben | 214 | ||
a) Die Übertragung von Aufgaben des Abs. 2 auf die Bundeswehr | 214 | ||
b) Die Übertragung von Aufgaben des Abs. 2 auf die Bundeswehrverwaltung | 214 | ||
aa) Die Auffassungen im Schrifttum | 214 | ||
bb) Der Sondercharakter der Bundeswehrverwaltung gegenüber den übrigen Verwaltungen des Bundes | 216 | ||
cc) Die Legaldefinition des Abs. 1 Satz 2 als Grenze der Aufgabenzuweisung an die Bundeswehrverwaltung | 218 | ||
Schlußbemerkung | 219 | ||
Anhang: Die Entwicklung der Verfassungsgesetzentwürfe über die Verwaltung im Bereich der Verteidigung (Art. 87 b) | 221 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 224 |