Die regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörden und die Prüfung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO
Year: 2019
Author: Judith Limberger
Series: Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 481
Copyright Year: 1985
Book Details
ISBN: 978-3-428-45779-3
DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-45779-3
Published online: 2019-07
Edition: 1
Language: German
Pages: 222
Keywords: Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz
Author Details
Subjects: Administrative jurisdiction & public administration ,
Pricing
Institution: €54.90 (incl. local VAT if applicable)
Individual: €54.90 (incl. local VAT if applicable)
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 16 | ||
Kapitel 1: Einleitung | 19 | ||
I. Anlaß der Untersuchung | 19 | ||
II. Gang der Untersuchung | 21 | ||
Kapitel 2: Besondere Problematik des vorläufigen Rechtsschutzes bei Großprojekten | 24 | ||
I. Charakterisierung der Großprojekte | 24 | ||
II. Die besondere Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens nach der VwGO bei Großprojekten | 27 | ||
1. Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 bei Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten | 27 | ||
2. Besondere Gefahr vollendeter Tatsachen bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens bei Großprojekten | 30 | ||
a) Gefährdung des Rechtsschutzes des Adressaten durch Vollzugsaufschub bei Großprojekten | 30 | ||
b) Besondere Gefährdung des Rechtsschutzes des Anfechtenden durch vollendete Tatsachen bei Großprojekten | 32 | ||
3. Reaktion der Praxis auf die besonderen Anforderungen an vorläufigen Rechtsschutz bei Großprojekten | 33 | ||
Kapitel 3: Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung eines Großprojektes nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 36 | ||
I. Problematik | 36 | ||
II. Voraussetzungen und Modalitäten der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 38 | ||
1. Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse | 38 | ||
a) Besonderes öffentliches Sofortvollzugsinteresse | 38 | ||
b) Ermittlung des öffentlichen Sofortvollzugsinteresses durch Interessenabwägung | 39 | ||
c) In die Interessenabwägung einfließende Interessen | 41 | ||
d) Berücksichtigung von Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei der Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4, 1. Alternative | 43 | ||
e) Trennung von Interessenabwägung und Ermessensausübung bei der Anordnung | 49 | ||
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung im überwiegenden Interesse eines Beteiligten | 50 | ||
a) Anwendungsbereich und Bedeutung der Regelung | 50 | ||
b) Der Begriff des Beteiligten | 51 | ||
c) Ermittlung eines überwiegenden Beteiligteninteresses | 52 | ||
aa) Interessenabwägung | 52 | ||
bb) Die auf das bloße Verwirklichungsinteresse des Beteiligten und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abstellende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 53 | ||
cc) Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts | 54 | ||
d) Anspruch des Beteiligten auf Anordnung der sofortigen Vollziehung | 58 | ||
3. Begründungspflicht und Form der Anordnung des Sofortvollzugs | 60 | ||
III. Bedenken gegenüber einer unveränderten Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 auf Großprojekte | 61 | ||
IV. Auslegung des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 unter dem Gesichtspunkt des Regel-Ausnahme-Prinzips | 64 | ||
1. Feststellung eines Regel-Ausnahme-Prinzips zwischen § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 | 64 | ||
2. Auswirkungen des Regel-Ausnahme-Prinzips auf die Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 66 | ||
a) Grundsatz der restriktiven Auslegung der Ausnahme | 67 | ||
b) Unzulässigkeit der Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses | 68 | ||
V. Zulässigkeit der regelmäßigen Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Großprojekten nach Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 | 68 | ||
1. Problematik | 68 | ||
2. Sinn und Zweck des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 | 69 | ||
a) Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für den Anfechtenden | 69 | ||
b) Schutz der Beteiligtenbelange und öffentlicher Vollzugsinteressen als weiterer Zweck des § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 71 | ||
c) Vorrang der Gewährung effektiven Rechtsschutzes für den Anfechtenden | 72 | ||
3. Folgerungen aus dem Zweck des § 80 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 für die regelmäßige Anordnung des Sofortvollzugs bei Großprojekten | 72 | ||
VI. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Großprojekten zum Schutz der Beteiligteninteressen | 74 | ||
1. Unverzichtbarkeit der regelmäßigen Sofortvollzugsanordnung wegen bestimmter, für Großprojekte spezifischer Vollzugsinteressen | 74 | ||
a) Typische Vollzugsinteressen bei Großprojekten | 74 | ||
b) Rechtzeitige Planung als Aufgabe des Unternehmers | 77 | ||
c) Folgen der Teilgenehmigungspraxis für den vorläufigen Rechtsschutz | 78 | ||
2. Keine generelle Höherrangigkeit der Vollzugsinteressen bei Großprojekten | 81 | ||
3. Zusammenfassung und Ergebnis | 83 | ||
VII. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 wegen regelmäßiger Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten | 84 | ||
1. Verlust der „inneren Rechtfertigung\" der aufschiebenden Wirkung durch regelmäßige Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten | 84 | ||
a) Verallgemeinerungsfähiger Gedanke aus § 80 Abs. 2 Nr. 1 | 84 | ||
b) Innere Rechtfertigung der aufschiebenden Wirkung aus der Erfüllung ihres Zwecks | 86 | ||
2. Ergebnis: Innere Rechtfertigung der automatischen aufschiebenden Wirkung auch bei regelmäßiger Anfechtung | 88 | ||
VIII. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen Anpassung der Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 an die Situation des Verwaltungsakts mit Drittwirkung | 89 | ||
1. Schutzbedürftigkeit des begünstigten Adressaten des Verwaltungsakts mit Drittwirkung vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung durch vorläufigen Rechtsschutz Dritter | 89 | ||
2. Zulässigkeit der Einschränkung von Adressatenrechten zugunsten des Rechtsschutzes Dritter | 91 | ||
a) Instabilität der Genehmigung durch Anfechtung und Aufhebbarkeit | 92 | ||
b) Zumutbarkeit der Beschränkung des Gebrauchs des Verwaltungsakts durch aufschiebende Wirkung | 94 | ||
c) Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der aufschiebenden Wirkung eines offensichtlich erfolglosen Rechtsbehelfs in der Interessenabwägung | 95 | ||
d) Zumutbarkeit der Belastung des begünstigten Adressaten mit der aufschiebenden Wirkung trotz großer Zahl potentiell Anfechtender bei Großprojekten | 96 | ||
aa) Berechenbarkeit der Instabilität des Verwaltungsakts durch besondere Zustellungsvorschriften im Planfeststellungsverfahren | 96 | ||
bb) Berechenbarkeit der Instabilität des Verwaltungsakts im konventionellen Genehmigungsverfahren | 97 | ||
cc) Ergebnis | 98 | ||
3. Keine unzulässige Beeinträchtigung des begünstigten Adressaten der Genehmigung eines Großprojekts durch aufschiebende Wirkung | 99 | ||
IX. Regelmäßige Anordnung der sofortigen Vollziehung aus öffentlichem Interesse an den Großprojekten | 100 | ||
1. Regelmäßiger Sofortvollzug wegen öffentlich-rechtlicher Trägerschaft des Großprojekts | 101 | ||
a) Beispiele öffentlich-rechtlicher Trägerschaft bei Großprojekten | 101 | ||
b) Auswirkungen öffentlich-rechtlicher Trägerschaft auf die Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 103 | ||
aa) Unterschied zwischen öffentlich-rechtlicher und privater Trägerschaft eines Vorhabens für das Schutzbedürfnis des Adressaten | 103 | ||
bb) Öffentlich-rechtliche Unternehmer von Großprojekten als Träger des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG | 104 | ||
cc) Verbesserung des Hechtsschutzes für den öffentlich-rechtlichen Träger des Großprojekts | 106 | ||
c) Verbesserung des Rechtsschutzes für juristische Personen des bürgerlichen Rechts mit öffentlich-rechtlicher Beteiligung | 107 | ||
2. Regelmäßiger Sofortvollzug wegen vorrangiger öffentlicher Interessen an der Errichtung der Großprojekte | 108 | ||
a) Berührung öffentlicher Interessen bei Großvorhaben | 108 | ||
b) Beispiele häufiger öffentlicher Interessen an Großprojekten | 109 | ||
c) Auswirkung der öffentlichen Interessen an Großprojekten auf die Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 110 | ||
aa) Prinzipieller Vorrang von Allgemeininteressen | 111 | ||
(1) Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der sogenannten Allgemeininteressen | 111 | ||
(2) Unvereinbarkeit eines Vorranges von sogenannten Allgemeininteressen mit dem Grundgesetz | 111 | ||
bb) Besonderer Schutz für bestimmte öffentliche Interessen im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes | 114 | ||
(1) Erwerbswirtschaftliche finanzielle öffentliche Interessen | 114 | ||
(2) Rein finanzielle öffentliche Interessen | 116 | ||
α) Berücksichtigung rein fiskalischer Interessen in § 80 | 116 | ||
β) Besonderer Schutz der öffentlichen Hände vor finanziellen Nachteilen durch Rechtsschutzgewährung | 117 | ||
γ) Besonderer Schutz für Interessen an der Absicherung öffentlicher Finanzplanung | 119 | ||
δ) Ergebnis: Kein besonderer Schutz für reine öffentliche Finanzinteressen an Großprojekten | 122 | ||
(3) öffentliche Interessen an der Erfüllung von Daseinsvorsorgeaufgaben durch das Großprojekt | 122 | ||
α) Die Erfüllung von Daseinsvorsorgeaufgaben als öffentliches Interesse an Großprojekten | 123 | ||
β) Besonderes Schutzbedürfnis des öffentlichen Interesses an der Erfüllung von Daseinsvorsorgeaufgaben gegenüber vorläufigem Rechtsschutz | 125 | ||
3. Ergebnis | 130 | ||
X. Zeitliche Begrenzung des Aufschubs bei Anfechtung der Genehmigung von Großprojekten | 130 | ||
1. Vergleichbarkeit der aufschiebenden Wirkung mit der Veränderungssperre im Baurecht | 131 | ||
2. Wesentliche Unterschiede zwischen Veränderungssperre und aufschiebender Wirkung | 132 | ||
3. Gefahr der Vereitelung des Sicherungszwecks der aufschiebenden Wirkung durch ihre zeitliche Beschränkung | 134 | ||
4. Anpassung der aufschiebenden Wirkung an geänderte Interessenlage statt genereller zeitlicher Beschränkung | 135 | ||
XI. Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Großprojekten zum Schutz des Rechtsbehelfsführers | 137 | ||
1. Besondere Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen bei Großprojekten | 137 | ||
2. Vorstellungen über einen verstärkten Schutz vor vollendeten Tatsachen in Literatur und Rechtsprechung | 138 | ||
3. Grundsätzlicher Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung zum Schutz des Rechtsbehelfsführers bei Großprojekten | 140 | ||
a) Vorteile eines Verzichts auf die Anordnung sofortiger Vollziehung bei Großprojekten | 140 | ||
b) Argumente gegen die Verstärkung des Schutzes des Rechtsbehelf sführers durch Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung | 140 | ||
aa) Unzulässigkeit regelmäßiger Anordnung sofortiger Vollziehung | 141 | ||
bb) Schutz des Anfechtenden durch Forderung eines Dringlichkeitsinteresses und durch konkrete Interessenabwägung als Voraussetzung der Anordnung sofortiger Vollziehung | 141 | ||
cc) Notwendigkeit der Berücksichtigung der Vollzugsinteressen | 141 | ||
c) Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes des Rechtsbehelfsführers bei Großprojekten bei unveränderter Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 142 | ||
aa) Berücksichtigung der speziellen Gefahren irreparabler Schädigung von Rechtsbehelfsführerinteressen bei Großprojekten in der Interessenabwägung | 142 | ||
bb) Kein Nachteil für den Rechtsbehelfsführer durch komplizierte Sach- und Rechtslage bei Großprojekten | 144 | ||
(1) Unbeachtlichkeit der Beurteilung der Rechtslage für die Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 | 144 | ||
(2) Keine Anordnung sofortiger Vollziehung ohne Aufklärung der Interessenlage | 145 | ||
cc) Chancen der Aufschubinteressen gegenüber Vollzugsinteressen bei Großprojekten | 146 | ||
4. Zusammenfassung und Ergebnis | 147 | ||
XII. Genereller Verzicht auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus Unternehmerinteresse | 148 | ||
XIII. Zusammenfassung | 149 | ||
Kapitel 4: Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 bei Großprojekten | 151 | ||
I. Problematik | 151 | ||
II. Gesetzliche und von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens | 154 | ||
1. Eigene originäre Entscheidung des Gerichts | 154 | ||
2. Interessenabwägung entsprechend § 80 Abs. 2 Nr. 4 als Grundlage der Aussetzungsentscheidung | 155 | ||
3. Berücksichtigung offensichtlicher Erfolgsaussichten in der Interessenabwägung | 156 | ||
III. Gesteigerte Erfolgsaussichtenprüfung als notwendige Grundlage der Aussetzungsentscheidung bei Großprojekten | 158 | ||
1. Argumente für eine Annäherung des Aussetzungsverfahrens an das Hauptsacheverfahren | 158 | ||
2. Bedenken gegen eine gesteigerte Erfolgsaussichtenprüfung in der Aussetzungsentscheidung | 159 | ||
IV. Vereinbarkeit der Untersuchung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bei Großprojekten mit Sinn und Zweck der Aussetzungsentscheidung | 160 | ||
1. Sinn und Zweck des § 80 Abs. 5 | 161 | ||
2. Anforderungen aus der Funktion des § 80 Abs. 5 S. 1 an die Ausgestaltung des Aussetzungsverfahrens | 163 | ||
a) Rasche Entscheidung | 163 | ||
b) Durchsetzung materiellen Rechts | 165 | ||
c) Sicherung wirksamen Rechtsschutzes | 166 | ||
aa) Die Argumentation des OVG Lüneburg mit der Effektivität des Rechtsschutzes des Rechtsbehelfsführers | 168 | ||
bb) Erörterung der Argumentation des OVG Lüneburg | 170 | ||
(1) Ungeeigneter Verweis auf frühere Entscheidung des OVG Lüneburg | 170 | ||
(2) Verdeckte Argumentation des OVG Lüneburg | 172 | ||
(3) Verfehlung des Zwecks des Aussetzungsverfahrens durch gesteigerte Erfolgsaussichtenprüfung | 174 | ||
(4) Gefährdung des Rechtsschutzes durch zu oberflächliche Untersuchung | 176 | ||
(5) Präjudizierung des Hauptsacheverfahrens durch Erfolgsaussichtenprüfung | 179 | ||
(6) Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts im „falschen Verfahren | 181 | ||
(7) Verschlechterung des vorläufigen Rechtsschutzes des Rechtsbehelfsführers durch Forderung hinreichender Erfolgsaussichten | 184 | ||
cc) Ergebnis | 186 | ||
d) Schutz des Unternehmers und der öffentlichen Interessen an der Vollziehung | 187 | ||
aa) Die Argumentation des VGH München mit den Unternehmerinteressen und den öffentlichen Vollzugsinteressen | 188 | ||
bb) Auseinandersetzung mit der Argumentation des VGH München | 191 | ||
(1) Anspruch des Unternehmers auf Berücksichtigung seines Schutzbedürfnisses bei Gestaltung des Aussetzungsverfahrens aus Art. 19 Abs. 4 GG | 192 | ||
(2) Zeitgewinn für den Unternehmer durch Prüfung der Erfolgsaussichten | 194 | ||
(3) Erhöhte Akzeptanz der Aussetzungsentscheidung für den Unternehmer durch Prüfung der Erfolgsaussichten | 195 | ||
(4) Verbesserte Einschätzbarkeit des wirtschaftlichen Risikos der sofortigen Vollziehung durch Prüfung der Erfolgsaussichten | 197 | ||
(5) Ausgleich der Nachteile der Teilgenehmigungspraxis für den Unternehmer durch Prüfung der Erfolgsaussichten | 200 | ||
(6) Prüfung der Erfolgsaussichten wegen öffentlicher Interessen an Großprojekten | 201 | ||
cc) Ergebnis | 202 | ||
e) Zusammenfassung | 203 | ||
V. Zum Umfang der Sachverhaltsermittlung im Aussetzungsverfahren bei Großprojekten | 205 | ||
VI. Zusammenfassung | 207 | ||
Kapitel 5: Thesenförmige Zusammenfassung | 209 | ||
Literaturverzeichnis | 216 |