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Das strukturelle Homogenitätsgebot in der deutschen und österreichischen Bundesstaatslehre

Das strukturelle Homogenitätsgebot in der deutschen und österreichischen Bundesstaatslehre

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Eine vergleichende rechtshistorische Untersuchung

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Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die theoretische Idee der strukturellen (organisationsrechtlichen) Homogenität und ihre bundesverfassungsrechtliche normative Verankerung in Gestalt des sog. Homogenitätsgebotes in Deutschland und Österreich. Der Autor stellt die Frage, warum die gegenwärtigen bundesverfassungsrechtlich

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Alexander Gorskiy, von 2009 bis 2014 Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Moskau und Tübingen; 2014 Diplom-Jurist (Russland). Von 2014 bis 2015 Studium im Rahmen des juristischen Postgraduiertenstudienganges »Master of Laws (LL.M.)« an der Universität Tübingen und im Anschluss danach die Promotion ebenda bei Professor Jochen von Bernstorff und Professor Martin Nettesheim unter Förderung durch die Konrad-Adenauer-Stiftung. Dezember 2018 Promotion zum Doktor der Rechte. Von 2017 bis 2019 wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl von Professor von Bernstorff. Seit 2017 Lehrtätigkeit an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen. Seit 2018 im allgemeinen Verwaltungsdienst der Universitätsstadt Tübingen.

Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die theoretische Idee der strukturellen (organisationsrechtlichen) Homogenität und ihre bundesverfassungsrechtliche normative Verankerung in Gestalt des sog. Homogenitätsgebotes in Deutschland und Österreich. Der Autor stellt die Frage, warum die gegenwärtigen bundesverfassungsrechtlich vorbestimmten Modelle der Staatsorganisation in den deutschen und österreichischen Ländern – obwohl beide Bundesstaaten in kultureller, historischer, politischer und rechtlicher Hinsicht verwandt und durch Verflechtungen bzw. Wechselbeziehungen geprägt sind – auf so unterschiedliche theoretische und normative Weise begründet bzw. verankert wurden. Die Arbeit hat daher zum Ziel, das bundesstaatliche Homogenitätserfordernis in Bezug auf die Staatsorganisation der deutschen und österreichischen Länder in seinem theoretischen Verständnis sowie in der konkreten normativen bundesverfassungsrechtlichen Ausgestaltung in verschiedenen historischen Phasen der beiden deutschsprachigen Bundesstaaten aufzuzeigen und seine Evolution aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu beurteilen.»The Rule of Structural Homogeneity in German and Austrian Theories of Federalism. A Comparative and Historical Legal Research«

This work focuses on the theoretical idea of structural (organizational) homogeneity and its constitutional normative fixation in the form of the so-called rule of homogeneity in Germany and Austria. It intends to study both the federal requirement of homogeneity in relation to the state organization in Germany and Austria in theory and in practice by showing specific federal constitutional legal regulatory form in different historical periods in these German-speaking federal states, and to give a legal evaluation of its evolution.