Das Recht der Städte, Gemeinden und Landkreise
Year: 2015
Author: Josef H. Mayer
Editors: Schwind, Hans-Dieter, Hauptmann, Peter-Helge
Copyright Year: 2015
Abstract
Ein erfahrener Rechtsanwalt, selbst viele Jahre Bürgermeister, vermittelt das Recht der Städte, Gemeinden und Landkreise. Aus dem Inhalt:
– Selbstverwaltung, Satzung, Wahlrecht
– Bürgerbeteiligung, Kommunalverfassung
– Gemeinderat, Bürgermeister, Verbände
– Kommunalaufsicht, öffentliche Einrichtungen
– privatisierte Betriebe u.v.m.
Ein übersichtliches, kurzweiliges und vor allem verständliches Lehrbuch. Unverzichtbar für Studierende, Verwaltungsfachangestellte und Kommunalpolitiker.
Das Plus: Prüfschemata, Übersichten, Leitsätze.
Book Details
ISBN: 978-3-87440-635-2
DOI: https://doi.org/
Published online: 2015-04
Edition: 3
Language: German
Pages: 124
Keywords: Bürgerbeteiligung Bürgerentscheid Bürgermeister Gemeinderat Gemeindeverwaltung Kommunalaufsicht Kommunalverfassung Landkreis Landrat Öffentlich private Partnerschaft ÖPP PPP Public Private Partnership Satzung Selbstverwaltung Vergaberecht Bürgerbeteiligung Bürgerentscheid Bürgermeister Gemeinderat Gemeindeverwaltung Kommunalaufsicht Kommunalverfassung Landkreis Landrat Öffentlich private Partnerschaft ÖPP PPP Public Private Partnership Satzung Selbstverwaltung Vergaberecht Bürgerbeteiligung Bürgerentscheid Bürgermeister Gemeinderat Gemeindeverwaltung Kommunalaufsicht Kommunalverfassung Landkreis Landrat Öffentlich private Partnerschaft ÖPP PPP Public Private Partnership Satzung Selbstverwaltung Vergaberecht
Author Details
Subjects: Local government law ,
About The Author
Josef H. Mayer ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Potsdam. Er studierte Rechtswissenschaft in Köln und an der Freien Universität Berlin. Zwischen den beiden juristischen Staatsexamina schloss er ein Zeitungsvolontariat beim Berliner Tagesspiegel ab. Danach war er als wissenschaftlicher Assistent im Berliner Abgeordnetenhaus tätig, sodann in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, zuletzt als Leiter der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde. In den Jahren 1990 bis 1996 war er hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Fulda (Hessen). Seither ist er als Rechtsanwalt tätig.