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Entscheidungsformen im Grundbuchverfahren de lege lata und ferenda

Entscheidungsformen im Grundbuchverfahren de lege lata und ferenda

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Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen. Dass die Wahl zwischen diesen Optionen zunehmend Probleme bereitet, legt die umfangreiche Judikatur der letzten Jahre nahe. Stefan Bohlsen untersucht die EntscheidungsmÃ

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Nach einem Studium an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim absolvierte Stefan Bohlsen das Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover. Im Anschluss an eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an den Universitäten in Hannover und Potsdam trat er das Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle an. Die Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte durch die Juristische Fakultät der Leibniz Universität Hannover und wurde gefördert durch die Studienstiftung des deutschen Volkes. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist Stefan Bohlsen als Richter im Bezirk des Oberlandesgerichts Oldenburg tätig. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege.

Steht einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgehen, hat das Grundbuchamt den Antrag entweder zurückzuweisen oder eine Zwischenverfügung zu erlassen. Dass die Wahl zwischen diesen Optionen zunehmend Probleme bereitet, legt die umfangreiche Judikatur der letzten Jahre nahe. Stefan Bohlsen untersucht die Entscheidungsmöglichkeiten des Grundbuchverfahrensrechts auf einen nicht unmittelbar vollzugsfähigen Eintragungsantrag, strukturiert ihre Anwendungsbereiche und beleuchtet ihre Verzahnung mit dem Immobiliarsachen- und Zwangsvollstreckungsrecht. Er geht auch der Frage nach, ob Vorbescheide und informelle Entscheidungsformen de lege lata zulässig sind. Der Autor widmet sich sodann einer rechtstatsächlichen Untersuchung und kommt zu dem Ergebnis, dass die geltende Rechtslage in der praktischen Übung der Grundbuchämter gegenwärtig nur unzureichend Beachtung findet. Ausgehend von diesem Spannungsverhältnis zwischen Theorie und Praxis erwägt er, wie das Interesse an einem konzentrierten Grundbuchverfahren, die Richtigkeitsgewähr des Grundbuchs und die formalistischen Zwänge des Liegenschaftsrechts de lege ferenda schonender austariert werden könnten.»Forms of Decision in Land Register Procedural Law de lege lata and ferenda«: Stefan Bohlsen examines the forms of decision in land register procedural law on an application for registration that is not immediately enforceable, structures their areas of application and sheds light on their interrelationship with real erstate and enforcement law. The author comes to the conclusion that the current legal situation is not sufficiently taken into account in the practical work of the land registry. He considers, how the interest in a concentrated land register procedure, the guarantee of correctness of the land register and the formalistic constraints of real estate law could be balanced more gently de lege ferenda.