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Die rechtliche Betreuung zwischen Daseinsvorsorge und Stellvertretung

Die rechtliche Betreuung zwischen Daseinsvorsorge und Stellvertretung

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Eine historisch-kritische Analyse

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues deutsches Betreuungsrecht. Bereits mit dem Betreuungsgesetz von 1992 gingen tiefgreifende Strukturveränderungen im System der ehemaligen Vormundschaft über Volljährige und der Entmündigung einher. Auch der neuerliche Versuch, auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und

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Felix Recke-Friedrich studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin mit Auslandsstationen in Barcelona und Brüssel. Im Jahr 2017 begann er ein berufsbegleitendes Masterstudium (LL.M.) im Medizinrecht in Dresden, das er im Jahr 2019 abschloss. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst mit Stationen u.a. bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sowie der Charité Universitätsmedizin und Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung war er zunächst als Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Arzthaftungsrecht zugelassen. Sein Promotionsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena schloss er im April 2023 ab. Nunmehr ist er im Bundesministerium für Gesundheit tätig.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues deutsches Betreuungsrecht. Bereits mit dem Betreuungsgesetz von 1992 gingen tiefgreifende Strukturveränderungen im System der ehemaligen Vormundschaft über Volljährige und der Entmündigung einher. Auch der neuerliche Versuch, auf die Herausforderungen des demographischen Wandels und einem veränderten Familien- und Fürsorgeverständnis zu reagieren, weckte hohe Erwartungen. Der Autor kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sich der Gesetzgeber seit Jahren um die »grundsätzliche Systemfrage« drückt, nämlich ob aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und einem Professionalisierungsdruck die rechtliche Betreuung überhaupt noch Instrument des Privatrechts ist oder ob sie nicht vielmehr eine der Allgemeinheit obliegende Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Ausgehend von der Darstellung der historischen Grundlagen und einer kritischen Bewertung der jüngsten Änderungen plädiert der Autor dafür, sozial- und zivilrechtliches Hilfesystem stärker zusammenzudenken.»The Legal Custody of Persons of Full Age in the Tension between Services of General Interest and the Power of Representation. A Historical-Critical Analysis«: The new German law on legal custody of persons of full age has been in force since January 1st, 2023. The author critically examines the changes in the law, considering historical developments and the tension between the right of representation and services of general interest. In doing so, he finds that the German legislature will no longer be able to keep up with societal developments, like lack of volunteers, if social and civil law support systems are not finally being thought together.