Year: 2021
Author: Ladeur, Karl-Heinz
Recht und Politik, Vol. 57 (2021), Iss. 2 : pp. 144–163
Abstract
Der Beitrag will zeigen, dass die Corona-Krise ein Beleg dafür ist, dass das Verwaltungsrecht vor einem Paradigmenwechsel, dem Übergang zur „datenbasierten Verwaltung“, steht. Damit wird ein neues experimentelles Handeln der Verwaltung unter Bedingungen von Ungewissheit ermöglicht, aber auch verlangt. Hinter diesen Anforderungen bleibt das Handeln des Staates zur Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie weit zurück. Die von Verfassungsrechtlern verlangte detailliertere „Güterabwägung“ oder die Beschwörung des Gesetzesvorbehalts sind wichtige Gesichtspunkte, sie gehen aber an den neuen Problemen vorbei. Das entscheidende Mittel zur Schonung der Grundrechte ist die Steigerung der „sozialen Intelligenz“ durch Verknüpfung von Intervention und Selbstbeobachtung des Verwaltungshandelns. Die undifferenzierte administrative Verfügung über die Gesellschaft als „Kontaktreservoir“ vernachlässigt die Bedeutung der Vielfalt der Grundrechte, der Selbstverantwortung der Individuen und der Vielfalt der dadurch gewährleisteten Beziehungsnetzwerke.
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Journal Article Details
Publisher Name: Global Science Press
Language: German
DOI: https://doi.org/10.3790/rup.57.2.144
Recht und Politik, Vol. 57 (2021), Iss. 2 : pp. 144–163
Published online: 2021-04
AMS Subject Headings: Duncker & Humblot
Copyright: COPYRIGHT: © Global Science Press
Pages: 20
Author Details
Section Title | Page | Action | Price |
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SCHWERPUNKT CORONA-PANDEMIE TEIL 5 | 144 | ||
Karl-Heinz Ladeur: Die COVID-19-Pandemie – experimentelles Handeln unter Ungewissheitsbedingungen | 144 | ||
I. Covid-19 und die Grenzen der Abwägung unter Ungewissheitsbedingungen | 144 | ||
II. Experimentelles Handeln: Die Mittel zuerst! | 148 | ||
III. Verpasste Chancen des Lernens | 152 | ||
IV. Drei Modelle der Pandemie-Bekämpfung | 144 | ||
V. Der schwierige Übergang zu einer Logik des „Denkens in Netzwerken” | 144 | ||
VI. Die Grenzen des naturwissenschaftlichen Expertenwissens im Angesicht der Entscheidung über eine Fortsetzung des Lockdowns im Dezember 2020 | 144 | ||
VII. Die Abwägung von „Gütern” mit variablen Werten | 144 | ||
VIII. Fazit | 145 |