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Selbstbedienung in Südwest-Manier

Selbstbedienung in Südwest-Manier

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Die Diätencoups in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Eine Streitschrift

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Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache s

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Hans Herbert von Arnim ist Jurist und Volkswirt. Nach der arbeitsrechtlichen Promotion in Heidelberg leitete er zehn Jahre lang das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er habilitierte sich in Regensburg, für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, lehrte in München und Marburg und folgte 1981 dem Ruf der Deutschen Hochschule (heute: Universität) für Verwaltungswissenschaften Speyer, wo er auch über seine Pensionierung hinaus lehrt und forscht. Von 1993 bis 1995 war er Rektor der Hochschule. Sein Thema sind Grundfragen von Staat und Gesellschaft, was direkte Einmischung in die Politik aber nicht ausschließt.

Die jüngsten Blitzgesetze in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zeigen »beispielhaft«, wie Parlamente ihren finanziellen Status regeln und, um dies ungestört tun zu können, möglichst alle Kontrollen aushebeln. Da hierbei die Probleme sehr deutlich werden, die sich bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache stellen, erschien eine eingehendere Analyse der Gesetze – unter Einbeziehung von Materialien und Rechtsprechung – angezeigt. Sie zeigt, dass die Gesetze politisch und verfassungsrechtlich unhaltbar sind. Zugleich werden die Probleme allgemeinverständlich auf den Punkt gebracht.»Self-Service in Southwest«

The most recent blitz-legislation in both states is a prime example of how parliaments regulate their own financial status and – in order to do so without interference – how they eliminate all forms of control. The book provides a thorough analysis taking into account the parliamentary materials as well as constitutional law and comes to the conclusion that both laws are politically and constitutionally untenable.

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Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung: Selbstversorgung im Handstreich – Blitzgesetze in Serie 11
B. Der baden-württembergische Diätencoup 16
I. Zwei Diätengesetze auf einmal 16
II. Vorgeschobene Begründungen, unangemessene Erhöhungen: Kritik der einzelnen Teile der Änderungsgesetze 18
1. Zu hohe Entschädigung 18
a) Die Diätengesetze von 2008, 2010 und 2011 18
b) Die Wiedereinführung der staatlichen Altersversorgung – Ein Wortbruch 19
c) Nachgeschobene Begründungsversuche 21
aa) Vergleich von Pro-Kopf-Kosten? – Nicht stichhaltig! 21
bb) Vergleich mit anderen Bundesländern? – Hochschaukeln! 21
cc) Abdeckung erhöhten Risikos? – Inexistent! 22
dd) Ausgleich für Inkompatibilität? – Sinnwidrig! 23
ee) Unredliche Argumentation: Stochs Märchenstunde 23
ff) Teilzeitabgeordnete – Das Tabu aufbrechen! 24
2. Privilegierte Altersversorgung 26
3. Willkürlich erhöhte Kostenpauschalen 27
a) Die Erhöhung der allgemeinen Kostenpauschale – Eine verdeckte Einkommenserhöhung 27
b) Die Erhöhung der Sonder-Kostenpauschalen –\r Sachlich ebenfalls nicht gerechtfertigt 29
c) Die unbegründeten Erhöhungen – Verfassungswidrig 29
4. Indirekte Parteienfinanzierung oder Schaffung\rreiner Versorgungsposten? – Das nahezu verdoppelte Budget\rfür Mitarbeiter sowie Werk- und Dienstleistungen 30
a) Die Fast-Verdoppelung – Schiere Willkür: Verfassungswidrig 30
b) Ohne Kontrolle – Dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet 32
III. Ignorieren, missachten, verschleppen: \rWeitere problematische (Nicht-)Regelungen\rdes Abgeordnetengesetzes 33
1. Fragwürdige Extragehälter: Funktionszulagen 33
a) Verfassungswidrige Regelungen 33
b) Politisch fraglich: Die Versorgung von Funktionsträgern 37
2. Publikation der Höhe der privaten Einnahmen? –\r Fehlanzeige! 38
3. Gewaltenteilung: Quo vadis? – Regierungsmitglieder\nals Abgeordnete 38
IV. Cui bono? – Wer von dem Coup profitiert 40
1. Ein Projekt der Grünen? 40
2. Lottogewinn für grüne Spitzenfunktionäre 40
V. Überstürzt, heimlich, in eigener Sache: \rKritik des Gesetzgebungsverfahrens 41
1. Müssen Abgeordnete über ihre eigenen Gehälter entscheiden? – Ein Vorwand! Die Möglichkeiten von Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid 41
2. Schnellverfahren unter Aufhebung der Fristen\rund fast ohne Debatte 43
3. Dreifach verfassungswidrig 44
a) Mangelnde Öffentlichkeitskontrolle 44
b) Fehlende Begründung und evidente Unrichtigkeit 46
c) Ausfertigung der Gesetze: unzulässig 48
4. Politische Verantwortung 49
a) Für den Schnellschuss 49
b) Für das Für-dumm-Verkaufen der Bürger\rdurch ungerechtfertigtes Verschieben nach den Wahlen – \rmit Hilfe einer Kommission 49
VI. Zusammenfassung von Kap. B.:\rWillkür und Maßlosigkeit – Ein Diätencoup unter Missachtung\rvon Recht und Gesetz 50
C. Der rheinland-pfälzische Diätencoup 55
I. Die Erhöhung der Entschädigung um 1.000 Euro: beruht auf einer groben Fälschung 55
1. Die Neuregelung 55
2. Die (Schein-)Begründung für die Erhöhung:\rDas Grundgehalt als Maßstab 56
a) Im Gesetzentwurf 56
b) In der Landtagsdebatte 58
3. Nullrunden als Ursache für das angebliche Zurückbleiben\rder Entschädigung? 59
4. In Wahrheit: kein Nachholbedarf\rfür die Abgeordnetenentschädigung 59
5. Diätenerhöhung von A 15- auf A 16-Niveau: erschwindelt 61
6. Die Fälschung weiß waschen: ein untauglicher Versuch\rdes Landtagspräsidenten mithilfe des Wissenschaftlichen Dienstes 62
II. Bezüge von Bürgermeistern: kein Maßstab 64
III. Altersversorgung 65
1. Die bisherige Regelung 65
2. Erhöhung der Versorgung um 17,5 Prozent 67
a) Achtmal mehr als Rentenversicherte 67
b) Wirtschaftlicher Wert der Versorgungserhöhung: 158.000 Euro 67
c) Gesamtwert der Versorgung: rund eine Million Euro 68
d) Warum die Reform von 2005 abgeblasen wurde 68
e) Monatliche Entschädigung von 12.500 Euro 69
f) Ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene:\nauch sie profitieren 69
g) Auch Regierungsmitglieder und pensionierte Beamte profitieren 69
3. Altersversorgung: verfassungswidrig 70
IV. Erhöhung der Mittel für Abgeordnetenmitarbeiter \rund Fraktionen: willkürlich gegriffen 71
1. Abgeordnetenmitarbeiter 71
2. Fraktionen 71
3. Verfassungswidrige Funktionszulagen 72
V. Beseitigung von Kontrollen 74
1. Erhöhung nach der Wahl 74
2. Blitzgesetz des politischen Kartells 74
3. Wirksame Kontrolle durch die AfD? 75
4. Dynamisierung der Entschädigung: verfassungswidrig 75
5. Abschieben der Fraktionsmittel in den Haushaltsplan:\rverfassungswidrig 76
VI. Das Gesetzgebungsverfahren: verfassungswidrig 77
VII. Wer trägt die Verantwortung für die Täuschung? \rWer hat sie ausgeheckt? Wer hat davon gewusst? 78
VIII. Volksinitiative 79
IX. Zusammenfassung von Kap. C. 80
D. Schluss: Ausschaltung aller Kontrollen 84
Anhang 87
I. Baden-Württemberg – Anlage 1 89
I. Baden-Württemberg – Anlage 2 95
I. Baden-Württemberg – Anlage 3 105
I. Baden-Württemberg – Anlage 4 113
I. Baden-Württemberg – Anlage 5 115
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 6 125
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 7 135
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 8 136
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 9 137
II. Rheinland-Pfalz – Anlage 10 141
Sachwortregister 143