Künstlerische Urteile im Rahmen der staatlichen Förderungstätigkeit

BOOK
Ein Versuch zur Begrenzung der Staatsaufgaben
- Authors: Graul, Heidemarie
- Series: Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 112
- (1970)
Book Details
Pricing
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 10 | ||
Einleitung | 11 | ||
Α. Das Problem | 11 | ||
B. Gang der Untersuchung | 12 | ||
Erster Teil: Grenzen staatlicher Entscheidungsbefugnisse | 14 | ||
A. Grenzen der Zurechenbarkeit zum Staat aus der Natur bestimmter Lebensgebiete und Kritik | 14 | ||
B. Begrenzung der Zurechenbarkeit aus der verfassungsrechtlichen Normierung der jeweiligen Staatsaufgaben und ihrer Grenzen | 16 | ||
1. Staatliche Entscheidungen als Entscheidungen über das „Abstimmbare | 16 | ||
2. Das „Unabstimmbare\" : Bereiche der Nicht-Identifikation | 17 | ||
Zweiter Teil: Sich wandelnde Zielvorstellungen staatlicher Kunstförderung in den letzten Jahrhunderten | 19 | ||
A. Absolutismus | 19 | ||
1. Kunstförderung als Staatsaufgabe | 19 | ||
2. Die Annahme unbegrenzter Staatsaufgaben und die Indienstnahme der Kunst | 20 | ||
B. Liberalismus | 21 | ||
I. Der limitierte Staatszweck | 21 | ||
II. Die Wendung von der Kulturnation zum Kulturstaat und die Kunstförderung | 22 | ||
1. Mit der Kunstförderung verbundene Zielvorstellungen | 22 | ||
2. Aufkommende Zweifel an der Befugnis des Staates zur Bewertung von Kunstwerken | 23 | ||
C. Der moderne Sozialstaat | 25 | ||
Dritter Teil: Ziel und Grenzen staatlicher Kunstförderung in der bisherigen Literatur und Rechtsprechung | 26 | ||
A. Literatur (Herrfahrdt — Huber — Knies — Erbel — Ridder — Schäuble) | 26 | ||
B. Rechtsprechung | 35 | ||
1. OVG Münster und Bundesverwaltungsgericht zur Vergnügungssteuerermäßigung für ein Jazzkonzert (Armstrong-Fall) | 35 | ||
2. Verwaltungsgericht Wiesbaden, Hessischer VGH und Bundesverwaltungsgericht zur Filmbewertung durch die FBW Wiesbaden (Pamir-Fall) | 37 | ||
3. VGH Baden-Württemberg und Bundesverwaltungsgericht zur Subventionierung eines Marionettentheaters (Marionetten-Fall) | 44 | ||
Vierter Teil: Die objektive Bedeutungskomponente des Art. 5 Abs. 3 GG als Bestimmung des Zieles, der Grenzen und der Modalitäten staatlicher Kunstförderung | 46 | ||
A. Methodische Ansätze | 46 | ||
1. Institutionelle Deutungen des Art. 5 Abs. 3 GG und Kritik | 46 | ||
2. Die Auffassung von Dürig und Erbel und Kritik | 47 | ||
B. Eigene Lösung: Ausgang von der Verbürgung der Freiheit des Sachbereiches Kunst in Art. 5 Abs. 3 GG: Bedeutung der Freiheitsgarantie angesichts der Bedingungen der Freiheit des Kunstlebens im politischen Gemeinwesen | 49 | ||
I. Wegfall alter Mäzene und Angewiesenheit der Kunst auf den Staat als Änderung der Ambiance im Sinne Schindlers | 49 | ||
II. Das daraus folgende veränderte Verständnis der Freiheitsrechte | 50 | ||
III. Art. 5 Abs. 3 GG als gleichzeitige Konstituierung und Begrenzung der Aufgabe des Staates zur Herstellung des erreichbaren Maximums an effektiver Freiheit der Kunst | 51 | ||
1. Rechtspflicht des Staates zum Tätigwerden | 51 | ||
2. Die Begrenztheit seiner Aufgabe | 52 | ||
IV. Kongruenz zwischen dem subjektiven Freiheitsbereich und dem Gegenstand potentieller staatlicher Förderung | 54 | ||
C. Die Vergleichbarkeit des Art. 5 Abs. 3 GG mit Art. 5 Abs. 1 GG | 56 | ||
I. Teilweise hinsichtlich ihres Objekts | 56 | ||
II. Hinsichtlich ihrer Funktion als Verbürgung der Freiheit eines Lebensbereichs | 57 | ||
III. Folgerung: Kunstförderung als Förderung der Freiheit eines speziellen Bereiches geistiger Kommunikation | 59 | ||
1. Kein Mittel zur „Volkserziehung | 59 | ||
2. Kein staatliches Kunstideal | 61 | ||
D. Folgerungen für Modalitäten und Grenze staatlichen Tätigwerdens im Bereich der Kunstförderung | 63 | ||
I. Die Verwirklichung der komplementären Strukturen dessen, was Unfreiheit im Außerstaatlichen bewirkt | 63 | ||
1. Durch finanzielle Förderung | 63 | ||
2. Bei kunstpolitischen Entscheidungen | 64 | ||
II. Das Problem der Auswahl des zu Fördernden | 66 | ||
1. Die Notwendigkeit eines künstlerischen Werturteils | 66 | ||
2. Die Subjektivität des künstlerischen Werturteils | 68 | ||
3. Die Unabstimmbarkeit des künstlerischen Werturteils | 71 | ||
4. Die Angewiesenheit des Staates auf das Außerstaatliche bei der Auswahl | 73 | ||
E. Die Aufgabe komplementären Sich-Ergänzens des Staates und des außerstaatlichen Teils des politischen Gemeinwesens: Modelle des Zusammenwirkens | 74 | ||
I. Erstes Modell: Eigenverantwortliche Auswahl durch eine staatlich unterstützte Künstlervereinigung | 74 | ||
1. Beispiel: Die Akademie der Künste in Berlin | 74 | ||
2. Die Nicht-Identifikation des Staates mit ihren Entscheidungen | 75 | ||
3. Die Entstaatlichung der Berliner Festspiele | 76 | ||
II. Zweites Modell: Das künstlerische Werturteil einer Jury, das der Staat in seine Entscheidung über die Vergabe seiner Mittel einbezieht | 77 | ||
1. Die Staatsauf gäbe der Auswahl der Juroren — Ziel und Methode | 78 | ||
a) Schutz gegen die Bedrohung der Freiheit der Kunst durch das „Publikum en large\" und durch pluralistische Kompromisse | 79 | ||
b) Gremien von Künstlern und Kunstsachverständigen und die Vermeidung der Dogmatisierung des Irrtums | 82 | ||
2. Die Nicht-Identifikation des Staates mit den Entscheidungen solcher Gremien und ihre positive Auswirkung auf ein freies Kunstleben | 85 | ||
3. Die staatliche Nachprüfbarkeit der Entscheidungen solcher Juries | 87 | ||
a) Die Kontrollfunktion des Staatsorgans, das unter Einbeziehung des nichtstaatlichen Werturteils ein allgemeinverbindliches Sollens-Urteil fällt | 87 | ||
b) Die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidung des Staatsorgans | 89 | ||
c) Die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Entscheidungen der FBW | 90 | ||
d) Insbesondere: sachfremde Motive | 94 | ||
F. Kunstpflege in staatlichen Institutionen | 96 | ||
G. Die „künstlerisch hochstehende\" Veranstaltung im Sinne der Vergnügungssteuergesetze | 101 | ||
Fünfter Teil: Selbstdarstellung des Staates und Kunst | 105 | ||
A. Beziehungen des Staates zur Kunst außerhalb des Rahmens der Förderung ihrer Freiheit | 105 | ||
B. Die Zulässigkeit der Selbstdarstellung des Staates und die Notwendigkeit der Verwendung von Hilfswerten | 106 | ||
C. Der Grund für die Verwendung gerade der Kunst bei der Selbstdarstellung des Staates | 107 | ||
D. Die Zulässigkeit der Einbeziehung von ästhetischen Werten und von Kunstwerken i n die Selbstdarstellung des Staates | 108 | ||
E. Die Identifikation des Staates mit der politischen Aussage und dem „Propagandawert\", u.U. sogar mit der Schöpfung soldier Kunstwerke | 110 | ||
F. Selbstdarstellung des Staates und Kunstpflege | 111 | ||
1. Versuch einer theoretischen Abgrenzung | 111 | ||
2. Anwendung auf einige Grenzgebiete | 112 | ||
Sechster Teil: Folgerungen für einige Spezialbereicfae staatlicher Kunstförderung | 116 | ||
A. „Kunst am Bau | 116 | ||
B. Theaterbesucher-Organisationen | 121 | ||
C. Förderung des deutschen Films | 127 | ||
I. Die Erlasse des Bundesinnenministers über Filmpreise, Spielfilmund Kulturfilmprämien | 127 | ||
1. Die Zielsetzung der Förderung | 128 | ||
2. Der Auswahlvorgang | 129 | ||
II. Das Kuratorium Junger Deutscher Film | 132 | ||
III. Das Filmförderungsgesetz | 133 | ||
1. Entstehung und verfassungsrechtliche Problematik | 133 | ||
2. Die Entscheidung der Kleinen Kommission über den „guten Unterhaltungsfüm | 141 | ||
3. Die „Sittenklausel\" des § 7 Abs. 9 FilmförderungsG | 145 | ||
Literaturverzeichnis | 153 |