Dargestellt am Beispiel des 2. Haushaltsstrukturgesetzes
Year: 2019
Author: Wolf-Rüdiger Schenke
Series: Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 466
Copyright Year: 1984
Book Details
ISBN: 978-3-428-45647-5
DOI: https://doi.org/10.3790/978-3-428-45647-5
Published online: 2019-07
Edition: 1
Language: German
Pages: 95
Keywords: Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht Grundrecht Verfassung Verfassungsrecht
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Subjects: Political structure & processes , Constitution ,
Pricing
Institution: €34.90 (incl. local VAT if applicable)
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Section Title | Page | Action | Price |
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Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Α. Die Entstehungsgeschichte der Neufassung des § 18 a WoBindG | 11 | ||
B. Die formelle Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit des § 18 a WoBindG in der Fassung des 2. HStruktG vom 22.12.1981 (BGBl. I S. 1523) | 20 | ||
I. Die Grenzen der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 20 | ||
1. Die grammatikalische Interpretation des Art. 77 Abs. 2 GG | 21 | ||
2. Die systematisch-teleologische Interpretation des Art. 77 Abs. 2 GG | 21 | ||
a) Die Funktion des Vermittlungsausschusses | 21 | ||
b) Die Regelungen der GeschOVermA als Indizien für eine Beschränkung der Vermittlungskompetenz | 22 | ||
c) Die Neueinbeziehung eines Gesetzes als unzulässige Ausübung eines Gesetzesinitiativrechts durch den Vermittlungsausschuß | 25 | ||
d) Die unzulässige Verkürzung des GesetzgebungsVerfahrens bei Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 26 | ||
e) Die Ausdehnung der Vermittlungskompetenz als Verstoß gegen das Demokratieprinzip | 27 | ||
f) Die Umgestaltung des grundgesetzlich vorgeschriebenen Organisationsgefüges durch eine Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 39 | ||
aa) Die Schwächung des Bundestags | 39 | ||
bb) Die Stärkung des Bundesrats durch Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 41 | ||
cc) Die Stärkung der Exekutive gegenüber der Legislative | 43 | ||
g) Die Ausdehnung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses als Verstoß gegen das Prinzip der Verfassungsorgantreue | 44 | ||
3. Die historische Auslegung | 48 | ||
4. Die Ergebnisse der grammatikalischen, systematisch-teleologischen und historischen Auslegung | 49 | ||
II. Die Einfügung des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStrukG als Überschreitung der Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses | 50 | ||
1. Keine Blankovollmacht des Vermittlungsausschusses bezüglich der Bejahung eines Sachzusammenhangs zwischen Gesetzesbeschluß des Bundestags und Vermittlungsvorschlag | 53 | ||
2. Die Einfügung des Art. 27 2. HStrukG stellt keine unabweisbare Folge durch den Vermittlungsausschuß im übrigen zulässigerweise empfohlener Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Bundestags dar | 57 | ||
3. Keine Begründung eines Sachzusammenhangs zwischen Art. 27 2. HStruktG und dem ursprünglichen Gesetzesbeschluß des Bundestags durch die gemeinsame Zuordnung zu einer verfassungsgesetzlichen Kompetenzregelung | 58 | ||
4. Keine Herstellung eines Sachzusammenhangs im Hinblick auf gemeinsame Zielsetzungen des vom Bundestag verabschiedeten Entwurfs des 2. HStruktG und des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen | 59 | ||
5. Begründung des Sachzusammenhangs durch die dem Gesetzesbeschluß des Bundestags vorausgegangenen Gesetzesberatungen? | 63 | ||
a) Die Begründung eines Sachzusammenhangs durch die dem Gesetzesbeschluß vorausgehenden Verhandlungen des Bundestags | 64 | ||
b) Keine Begründung eines Sachzusammenhangs durch die Stellungnahmen des Bundesrats zum 2. HStrukG | 64 | ||
aa) Keine Ausweitung der Vermittlungskompetenz durch die Stellungnahme des Bundesrats im 2. Durchgang | 64 | ||
bb) Keine Ausweitung der Vermittlungskompetenz durch die Stellungnahme des Bundesrats im 1. Durchgang | 66 | ||
6. Zwischenergebnis | 71 | ||
III. Die Verfassungswidrigkeit des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG | 71 | ||
1. Die grundsätzliche Verfassungswidrigkeit verfahrensfehlerhafter Gesetze | 71 | ||
2. Keine nachträgliche Heilung des Verfahrensfehlers durch Zustimmung des Bundestags | 72 | ||
a) Der Bundestag kann auf die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des Art. 77 Abs. 2 GG nicht verzichten | 72 | ||
b) Selbst bei unterstellter prinzipieller Zulässigkeit eines Verzichts auf die Einhaltung der Verfahrenserfordernisse des Art. 77 Abs. 2 GG wäre der Verzicht im Falle des 2. HStrukG unzulässig | 74 | ||
IV. Die Nichtigkeit des § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG | 76 | ||
1. Die bundesverfassungsgerichtliche Judikatur zu den Rechtsfolgen verfahrensfehlerhafter Gesetze | 76 | ||
2. Auch formell-verfassungswidrige Gesetze sind grundsätzlich nichtig | 77 | ||
a) Die Unzulässigkeit einer Gleichsetzung der Fehlerfolgen formell-rechtswidriger Verwaltungsakte und formell-rechtswidriger Normen | 77 | ||
b) Auch der dem § 46 VwVfG zugrundeliegende Rechtsgedanke bietet keine Anhaltspunkte für die Gültigkeit verfahrensfehlerhafter Gesetze | 78 | ||
c) Die Begrenzung der Folgen bei Nichtigkeit des Art. 27 2. HStruktG bzw. § 18 a WoBindG i. d. F. des 2. HStruktG | 79 | ||
C. Zusammenfassung | 83 | ||
Literaturverzeichnis | 91 |